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Cannabis zu Therapiezwecken

Cannabis wurde bereits im Altertum als Arzneimittel eingesetzt, beispielsweise in China und Ägypten. In Deutschland war eine medizinische Behandlung mit der Droge lange verboten, obwohl sie schwerkranken Patienten nachweislich Schmerzlinderung verschaffen kann, wenn andere Behandlungsmethoden nicht mehr helfen. Im März 2017 hat sich die Gesetzeslage geändert: Seither können Ärzte in Deutschland Cannabis-Arzneimittel zu Therapiezwecken verschreiben, sofern alle anderen Behandlungswege erschöpft sind. Ziel ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Verbesserung der Palliativversorgung. Auf Rezept ist das Cannabis dann in der Apotheke erhältlich. Die Kosten sollen von der Krankenkasse übernommen werden – zumindest in der Theorie. Denn bisher verläuft die Verschreibung des „grünen Heilmittels“ nicht ganz reibungslos.

Letzter Ausweg für Schmerzpatienten

Cannabis aus Apotheken mussten Patienten lange selbst bezahlen

© Balint Radu, fotolia 

 

Cannabis wurde bereits im Altertum als Arzneimittel eingesetzt, beispielsweise in China und Ägypten. In Deutschland war eine medizinische Behandlung mit der Droge lange verboten, obwohl sie schwerkranken Patienten nachweislich Schmerzlinderung verschaffen kann, wenn andere Behandlungsmethoden nicht mehr helfen. Im März 2017 hat sich die Gesetzeslage geändert: Seither können Ärzte in Deutschland Cannabis-Arzneimittel zu Therapiezwecken verschreiben, sofern alle anderen Behandlungswege erschöpft sind. Ziel ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Verbesserung der Palliativversorgung. Auf Rezept ist das Cannabis dann in der Apotheke erhältlich. Die Kosten sollen von der Krankenkasse übernommen werden – zumindest in der Theorie. Denn bisher verläuft die Verschreibung des „grünen Heilmittels“ nicht ganz reibungslos. 

Für viele die einzige Hilfe

Nach Meinung zahlreicher Mediziner sorgt der Konsum von Cannabis bei chronischen Schmerzen für Linderung und Krampflösung. Multiple-Sklerose-Patienten können damit gegen ihre Spastik behandelt werden. Chronische Schmerzen, etwa ausgelöst durch Tumore, lassen sich in manchen Fällen verringern. Die Tics von Tourette-Patienten wie plötzliche, schnelle Bewegungen oder Lautäußerungen können gelindert werden. Bereits vor Inkrafttreten der Regelung durften etwa 1.000 Schmerzpatienten legal Cannabis konsumieren. Grund war eine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Kosten mussten allerdings von den Patienten selbst getragen werden. Seit der Gesetzesänderung können auch Ärzte Cannabis verschreiben, ganz ohne Sondergenehmigung. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Aussicht auf eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Die Dosis und die Art der Anwendung können die Ärzte selbst bestimmen. Vor der Erstverordnung ist jedoch die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse erforderlich. Nur dann werden die Kosten übernommen. Medizinisches Cannabis wird immer auf einem gelben Betäubungsmittelrezept verordnet und kann in der Apotheke eingelöst werden – am besten so schnell wie möglich, denn es ist nach der Ausstellung lediglich eine Woche gültig. Für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt dann nur die Zuzahlung an, die pro Arzneimittel höchstens zehn Euro beträgt.

Deutliche Hürden zu erkennen

In der Praxis erfolgt die Anwendung der Gesetzesänderung nach bisherigen Erfahrungen jedoch nicht unproblematisch. Betroffene müssen erst einmal einen Arzt finden, der ein solches Rezept ausstellt. Das ist gar nicht so leicht, denn viele Ärzte verschreiben Cannabis bisher noch zurückhaltend. Grund dafür ist der hohe bürokratische Aufwand, der damit verbunden ist. Zudem besteht eine Angst vor Regressforderungen der Krankenkassen, die durch einen Preisanstieg noch verstärkt wird. Seit der Gesetzesänderung haben sich die Kosten für Cannabis in Apotheken etwa verdoppelt. Ein weiteres Problem: Die Krankenkassen sind in etwa der Hälfte der Fälle gar nicht bereit, die Kosten zu übernehmen, obwohl das Gesetz eine solche Verweigerung eigentlich nur in Ausnahmefällen gestattet. Für viele Patientinnen und Patienten ist das ein großes Problem. Denn eine Behandlung kann bis zu 3.000 Euro im Monat kosten. Für ein Gramm Cannabis verlangen die Apotheken 22 Euro. Viele könnten sich das nicht leisten.

Vielen Schmerzpatienten würde durch einen staatlich kontrollierten Cannabisanbau geholfen

© Photographee.eu, fotolia

Einrichtung einer Cannabisagentur

Cannabisblüten sind derzeit nur als Importware aus ausgewählten Betrieben erhältlich. Vorwiegend stammen sie aus den Niederlanden und Kanada. Doch die verfügbaren Mengen sind knapp. Die ausländischen Zulieferer können den momentanen Bedarf nicht decken. Das soll sich ändern: Um den Anbau zu steuern und zu kontrollieren, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Cannabisagentur ins Leben gerufen. Die Einrichtung plant, ab 2019 Cannabis in Deutschland anbauen zu lassen. Dieses soll anschließend an Apotheken abgegeben werden. Das Ziel ist, 2021 bereits 2.000 Kilogramm Cannabis ernten zu können. Geht man von einem durchschnittlichen Tagesbedarf von einem Gramm aus, würde diese Menge für die Versorgung von fast 5.500 schwerkranken Patientinnen und Patienten im Jahr ausreichen.

Ohne Rezept weiter illegal

Unabhängig von der Gesetzesänderung und einigen Einzelfallentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes bleibt der private Anbau von Cannabis bis auf weiteres verboten. In der entsprechenden Rubrik auf PolizeiDeinPartner stehen umfangreiche Informationen zum Thema Cannabiskonsum sowie zum Konsum anderer illegaler Drogen zur Verfügung. Zudem finden sich hier Hinweise und Hilfsangebote in Bezug auf eine Drogenabhängigkeit. Beratungsstellen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bieten Cannabiskonsumenten, die ihren Konsum reduzieren oder vollständig aufgeben wollen, zudem eine kostenfreie Drogenberatung per Email oder Chat an. MW (29.09.2017)

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