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Umweltzonen verringern die Feinstaubbelastung

Feinstaub- und Rußpartikel in der Atemluft dringen tief in die Atemwege ein. Sie können Störungen hervorrufen wie etwa entzündliche Veränderungen im Atemtrakt oder Herz und Kreislauf beeinträchtigen. Feinstaubpartikel führen nicht nur zu schweren Gesundheitsschäden, sondern tragen auch zur Klimaerwärmung bei.

Die Bilanz fällt positiv aus


Die Umweltzonen dienen dem Gesundheitsschutz

© Henry Schmitt, fotolia

 

Feinstaub- und Rußpartikel in der Atemluft dringen tief in die Atemwege ein. Sie können Störungen hervorrufen wie etwa entzündliche Veränderungen im Atemtrakt oder Herz und Kreislauf beeinträchtigen. Feinstaubpartikel führen nicht nur zu schweren Gesundheitsschäden, sondern tragen auch zur Klimaerwärmung bei.

 

Anfang 2008 wurden deswegen in Deutschland die ersten Umweltzonen eingerichtet, und zwar in den Städten Berlin, Köln und Hannover. Dadurch sollte die Belastung der Luft mit Feinstaub verringert werden. In Deutschland gibt es aktuell 57 Umweltzonen. In 56 davon sind nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig. Das Umweltbundesamt hat eine Übersicht zu den Umweltzonen im Internet bereitgestellt. Die Bilanz zu den Umweltzonen fällt positiv aus: „Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei“, schreibt das Umweltbundesamt. Die Hersteller haben sich längst auf die Abgasemissionsstandards eingestellt. Heute sieht man fast nur noch Fahrzeuge mit grünen Plaketten: Gut 98 Prozent der Pkw und über 85 Prozent der Lkw haben eine grüne Plakette. Am einfachsten ist es, wenn man Sie direkt beim TÜV oder bei der Zulassungsbehörde kauft. Einmal erworben, bleibt die Plakette ohne Ablaufdatum gültig. Nur wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt und ein neues Kennzeichen erhält, muss eine neue Plakette erworben werden, denn sie ist an das Kennzeichen gebunden. Fährt man ohne Plakette in eine Umweltzone, muss man mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.

Drei verschiedene Plaketten

Um zu entscheiden, ob ein Fahrzeug in einer Umweltzone unterwegs sein darf, werden alle Fahrzeuge je nach Schadstoffausstoß in eine von drei Kategorien eingeordnet und erhalten eine rote, gelbe oder grüne Plakette (das entspricht den Schadstoffgruppen 2 bis 4). Bei der Einfahrt in die Umweltzonen kann man dann anhand von Straßenschildern erkennen, mit welcher Plakette man in die Umweltzone fahren darf. In den meisten Umweltzonen dürfen nur noch Autos mit grüner Plakette fahren. Ausgenommen davon sind die abgasfreien E-Autos. Sie benötigen keine Umweltplakette hinter der Windschutzscheibe.

Am Eingang der Umweltzonen stehen Hinweisschilder

© Emanuel Kluge, Fotolia

Haben sich die Umweltzonen überflüssig gemacht?

Auch wenn inzwischen fast alle Pkw und Lkw eine grüne Plakette haben, hält das Bundesumweltamt an dem Konzept der Umweltzonen fest. Es sollte aber weiterentwickelt werden. Man könnte zum Beispiel auch die Binnenschifffahrt dazu verpflichten, in den Grünen Zonen dieselben Emissionsgrenzen einzuhalten wie sie für Autos und Lkws gelten. Dasselbe gelte auch für Unternehmen, die kraftstoffgetriebene Baumaschinen in Umweltzonen einsetzen. Und noch zwei weitere Anregungen hat das Umweltbundesamt parat: „Sinnvoll ist die Einführung einer weiteren Plakette – zum Beispiel einer Blauen Plakette. Das Erlangen der Blauen Plakette könnte man grundsätzlich von der Einhaltung der aktuellsten Abgasnorm – nun Euro 6 – abhängig machen.“ Das würde dazu führen, dass nur noch Dieselfahrzeugen mit niedrigen realen Stickstoffoxid-Emissionen in Umweltzonen einfahren dürfen. Außerdem könnte man auch die Kommunen noch mehr in Pflicht nehmen, um den Verkehr in den Ballungszentren zu verringern. „Denkbar sind hier Maßnahmen, die die Verkehrsmenge an sich reduzieren. Beispielhaft sind der Ausstattungsgrad mit ÖPNV oder das Einschränken des ruhenden Verkehrs durch Reduzierung der Parkräume und Erweiterung des „Park and Ride“-Systems außerhalb der Stadtgrenzen zu nennen.“

(WL 08.03.2021)

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