Rund 50 Mal im Jahr ist Polizeihauptkommissar Norman Wagner allein in den berufsbildenden Schulen im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt zu Gast. Seinen 90-minütigen Vortrag über die Auswirkungen von Alkohol und illegalen Drogen auf die Fahrtüchtigkeit hält er in den Klassen ab der neunten Jahrgangsstufe – denn hier wollen schon die ersten ihren Mopedführerschein machen. Mit seinem Vortrag möchte er nicht belehren, sondern über die gesetzlichen Bestimmungen aufklären.
Wie viel Promille sind erlaubt?
Zu Beginn schreibt Norman Wagner eine Zahlenreihe an die Tafel: 0,5 – 1,1 – 1,6 – 0,0. Sofort ist klar, dass es sich um Promillegrenzen handelt. Also wird diskutiert, was die Zahlen bedeuten. Viele Jugendliche wissen bereits, dass man sich als Autofahrer in der Regel bis zu einem Wert von 0,49 Promille im Blut noch hinters Steuer setzen darf. Wird man mit 0,5 Promille oder mehr erwischt, hat das Konsequenzen. Wagner erklärt den Klassen auch, wie eine Polizeikontrolle abläuft und wozu man als Fahrer verpflichtet ist. „Bei Werten von 0,5 bis 1,09 darf man zum Beispiel noch zwischen einem stationären Test und der Blutprobenentahme wählen. Ab 1,1 kommt nur noch die Blutprobenentnahme in Frage“, stellt der Polizeihauptkommissar klar. Fahrradfahrer dürfen tiefer ins Glas schauen – hier gerät man erst ab 1,6 Promille mit dem Gesetz in Konflikt. „Hinter die 0,5 setze ich immer ein Fragezeichen, denn die Freigrenze gilt nicht für jeden“, so Wagner. Fahranfänger, Bus- oder Taxifahrer dürfen beispielsweise gar keinen Alkohol trinken. Am Ende des ersten Teils seines Vortrags kommt der Alkoholtester zum Einsatz. Die Schüler sind überrascht, dass schon mit einer alkoholhaltigen Praline hohe Werte erreicht werden. „Diese relativieren sich aber nach kurzer Zeit, denn es wird mit den Testern die Atemalkoholkonzentration gemessen“, erklärt Wagner.
Norman Wagner thematisiert auch die Cannabis-Legalisierung und die Auswirkungen auf den Straßenverkehr
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Bei Drogen gibt es kein Pardon
In den zweiten 45 Minuten dreht sich alles um illegale Substanzen. „Wie man zum Konsum von Drogen steht, muss jeder selbst wissen. Unabhängig davon ist klar, dass sie im Straßenverkehr nichts zu suchen haben – die Fahrtüchtigkeit ist in jedem Fall eingeschränkt“, so Norman Wagner. Seit dem 01.04.2024 ist für über 18-Jährige der Konsum von Cannabis allerdings in Teilen legalisiert worden. Der maximal zulässige Wert von THC im Blut wurde gesetzlich auf 3,5 ng/ ml Blutserum festgelegt. Diese veränderte Gesetzeslage wird mit den Schülerinnen und Schülern intensiv besprochen. Gerade auch im Straßenverkehr spielt der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol eine wichtige Rolle für die Frage nach der Fahreignung und dem Führerscheinentzug. Der Polizeihauptkommissar will den Jugendlichen verdeutlichen, wie weitreichend die Konsequenzen sein können: „In einer weitläufigen Region wie der Altmark muss man mobil sein. Viele sind auf ein Auto angewiesen. Wenn man nicht zur Arbeit kommt, weil man keinen Führerschein hat, kann im schlimmsten Fall die Arbeitslosigkeit und damit auch der soziale Abstieg drohen.“
Anschauliche Ausstellungen
Um die Gefahren eines Drogeneinflusses zu verdeutlichen, arbeitet Wagner immer wieder mit anschaulichen Ausstellungen. So zeigt „Straßenkreuze – Unorte des Todes“ Bilder von Orten, an denen junge Menschen ihr Leben lassen mussten, da sie unter Einwirkung von Alkohol und Drogen am Verkehr teilgenommen haben. Heute erinnert oft nur noch ein Kreuz an den Ort ihres tödlichen Unfalls. Während sich diese Ausstellung mit den Toten befasst, dreht es sich bei „Schockraum“ um die Überlebenden. Hier werden Bilder von Schwerverletzten auf der Intensivstation gezeigt. Untermalt wird das Ganze von typischen OP-Geräuschen. Zudem ist der Raum abgedunkelt und manchmal wird sogar noch ein Krankenhausbett herangeschafft. Alles soll so realistisch wie möglich sein. „Es ist beeindruckend, wie die jungen Leute auf die Ausstellungen reagieren. Es hat eine große Wirkung auf die Teilnehmenden, wenn sie sehen, welch schlimme Konsequenzen so eine Fahrt unter Einwirkung von Alkohol oder illegalen Drogen haben kann“, erklärt der Polizeihauptkommissar abschließend.
MW / KF (25.04.2025)
Kontakt:
Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel
Polizeihauptkommissar Norman Wagner
Große Pagenbergstraße 10
29410 Salzwedel

