Cannabis Freigabe – intensiv


Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf zur kontrollierten Legalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Nach der Sommerpause wird das Gesetz im Bundestag beraten. Das Parlament muss abschließend darüber abstimmen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Der Plan der Bundesregierung ist, dass das neue Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Parallel zu dem Kabinettsbeschluss hat das Bundesgesundheitsministerium eine Kampagne zur Aufklärung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter dem Motto „Legal, aber…“ gestartet. Sie läuft hauptsächlich über die digitalen Kanäle des Ministeriums.

 

Dies sind die Eckpunkte des geplanten Gesetzes: Das Rauchen von Cannabis soll aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen werden. Dort gehört Cannabis bisher zu den verbotenen Substanzen. Ab einem Alter von 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm pro Monat erlaubt sein. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In Vereinen, den sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und erwerben können.

 

Die Cannabis-Clubs sollen festen Regeln unterliegen. Dort sollen die Pflanzen „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ angebaut und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Die Finanzierung läuft über einen Mitgliedsbeitrag. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt. Die Clubs dürfen ihren Mitgliedern nicht mehr als 25 Gramm Cannabis pro Tag beziehungsweise 50 Gramm pro Monat abgeben. Für Mitglieder unter 21 Jahren soll es eine Höchstgrenze von 30 Gramm pro Monat mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent geben. Die Cannabis-Clubs müssen eingezäunt sein und mit geeigneten Maßnahmen zum Einbruchsschutz versehen werden. Gewächshäuser benötigen einen Sichtschutz. Jeder Cannabis-Club muss außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen. Diese Person muss sich anfangs schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen. Das Kiffen soll in den Cannabis-Clubs und in der direkten Umgebung verboten sein. Auch im Abstand von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten oder Spiel- und Sportplätzen ist das Kiffen ausdrücklich verboten. Das gilt auch für Fußgängerzonen in der Zeit zwischen 7 Uhr früh und 20 Uhr abends. Jährlich müssen die Cannabis-Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie hoch der aktuelle Bestand ist.

 

Völlig unklar ist noch, wie die Polizei diese Vorschriften überwachen soll. Dazu nimmt Jochen Kopelke, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, im Podcast-Interview Stellung. Weitere Texte dieses Dossiers „Cannabisfreigabe – intensiv“ beleuchten das Thema aus der Sicht Burkhard Blienert, dem Bundesbeauftragten für Sucht- und Drogenfragen, informieren über das „Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität“, erörtern den Einfluss des Cannabis-Konsums auf Jugendliche und das Autofahren unter Drogeneinfluss.

WL (29.08.2023)

 

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