Sei es beim links Abbiegen, bei Spurwechsel oder beim Ein- oder Ausparken: Die Deutschen blinken im Straßenverkehr viel zu selten. Immer mehr unterlassen es ganz bewusst. Glücklicherweise reagieren andere Verkehrsteilnehmende oft so aufmerksam und reaktionsschnell, dass es zu keinem schweren Unfall kommt. Fest steht: Blinkfaulheit provoziert Unfälle und dann haftet der Blinkmuffel finanziell mit. Außerdem kann die Polizei ein Bußgeld fordern.
In diesem Text erfahren Sie:
Warum wird nicht geblinkt?
Das Blinken ist essenziell für die Verständigung im Straßenverkehr und Teil jeder Führerscheinausbildung. Was in der Fahrschule noch brav eingeübt und streng überprüft wird, scheinen viele Autofahrerinnen und Autofahrer in der Praxis jedoch zu vergessen. Sogenannte „Blinkmuffel“ – also Autofahrer, die beim Abbiegen oder Spurwechseln nicht rechtzeitig blinken – sind täglich auf unseren Straßen unterwegs. Darauf weisen Jahr für Jahr Automobilclubs wie der ADAC und ACE hin. Ihren Untersuchungen nach blinken nur die Hälfte bis zwei Drittel aller Autofahrerinnen und Autofahrer vorschriftsmäßig. Viele Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer biegen ohne Vorwarnung ab oder wechseln unangekündigt die Fahrspur. Manche halten sich aus Egoismus, Disziplinlosigkeit oder Bequemlichkeit vorsätzlich nicht an die Regeln. Andere sind unaufmerksam oder kennen die Verkehrsregel nicht. Eine besondere Herausforderung ist für viele Autofahrerinnen und Autofahrer das richtige Blinken im Kreisverkehr: Manche blinken schon beim Einfahren in den Kreisel, einige erst beim Herausfahren und andere überhaupt nicht. Die Regel dazu lautet: Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken verboten, weil es sich weder um einen Richtungs- noch um einen Spurwechsel handelt. Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Blinken dagegen unerlässlich. Das kann für Autofahrerinnen und Autofahrer, die ihren Führerschein noch mit anderen Regeln gemacht haben, verwirrend sein – und für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich. Der ADAC empfiehlt, rechtzeitig vor der Ausfahrt den Blinker zu setzen. So können andere Autofahrer zügiger in den Kreisverkehr einfahren und der Verkehrsfluss wird verbessert. Sind vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder angebracht, gilt rechts vor links.
Gefährliche Folgen
Richtiges und rechtzeitiges Blinken ist wichtig, damit andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer frühzeitig reagieren und die Verkehrsabläufe besser einschätzen können.Nicht zu blinkenerhöht das Unfallrisiko erheblich, da andere Autofahrerinnen und Autofahrer die Absichten des Fahrers nicht erkennen können. Wer im Kreisverkehr nicht blinkt, behindert den Verkehrsfluss. Das kann zu Auffahrunfällen führen. Besonders riskant ist es auf der Autobahn. Wenn ein langsamer Fahrer dort die Spur wechselt, ohne zu blinken, gefährdet er schnellere Fahrzeuge. Kommt es dann zu einem Unfall, trägt der Verursacher in der Regel die Hauptschuld. In jeder Situation entsteht ein unnötiges und gefährliches Risiko, wenn man auf das Anzeigen eines Spurwechsels durch das Blinken verzichtet. Übrigens: Blinken lohnt sich! Wenn Autofahrerinnen und Autofahrer blinken, zum Beispiel im Reißverschlussverfahren, werden sie eher hereingelassen, als wenn sie nicht blinken und nur einscheren.
Blinkfaulheit ist kein Kavaliersdelikt
Die Polizei hat in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen ergriffen, um das Verhalten von Autofahrerinnen und Autofahrern zu verbessern, die nicht blinken. Kontrollen konzentrieren sich insbesondere auf Bereiche mit hohem Verkehrsaufkommen wie Kreuzungen und Kreisverkehre. Wer nicht oder nicht rechtzeitig blinkt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Kommt es dadurch zu einem Unfall oder werden andere gefährdet, wird ein Verwarnungsgeld von 35 Euro fällig. In besonders schweren Fällen kann es auch zu Fahrverboten und der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kommen. Wer rechts oder links blinkt, aber trotzdem geradeaus fährt und dann mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammenstößt, trägt eine Mitschuld an dem Unfall. Neben der Verkehrsüberwachung setzt die Polizei auch auf Aufklärungskampagnen. Sie sollen das Bewusstsein für die Bedeutung des Blinkens im Straßenverkehr schärfen und Autofahrerinnen und Autofahrer dafür sensibilisieren, wann und warum sie blinken müssen. Grundsätzlich ist die Überwachung und Sanktionierung von Blinkmuffeln aufgrund personeller und rechtlicher Einschränkungen eine Herausforderung für die Polizei. Das Verwarngeld ist außerdem recht niedrig. Eine abschreckende Wirkung wird dadurch kaum erzielt. Dies führt dazu, dass viele Autofahrerinnen und Autofahrer die Pflicht zum Blinken weiterhin nicht ernst nehmen.
Korrektes Blinken ist für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer von großer Bedeutung
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Blinker-Pflicht – Das sind die Regeln
- Der Blinker ist bei jeder Richtungsänderung Pflicht – etwa beim Überholen, Abbiegen, Spurwechsel oder Verlassen eines Kreisverkehrs. Doch auch beim Auffahren auf die Autobahn, beim Vorbeifahren an einem Hindernis, beim Wenden, beim Anfahren vom Straßenrand oder Ausfahren aus einer Parklücke oder beim Folgen einer abknickenden Vorfahrtsstraße muss geblinkt werden.
- Der Blinker muss frühzeitig gesetzt werden. Allerdings gibt es keine genauen Vorschriften, wie weit im Voraus. Außerdem sollte der Blinker gesetzt bleiben, bis das Fahrmanöver abgeschlossen ist. Als Faustregel gilt, dass der Blinker mindestens drei Mal aufleuchten sollte.
- Wer nicht blinkt, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro, bei einem dadurch verursachten Unfall sogar bis zu 35 Euro.
- Auch wenn auf der Fahrbahn ringsherum keine anderen Autos oder Verkehrsteilnehmer zu sehen sind, muss laut Gesetz der Blinker eingeschaltet werden. Damit soll Blinken zur Routine werden und der Vorgang ganz automatisch passieren.
- Urlauber sollten darauf achten, dass im Ausland beim Blinken andere Regeln gelten können als in Deutschland. Das gilt häufig bei Kreisverkehren.
KF (28.02.2025)