Licht schützt im Straßenverkehr davor, übersehen zu werden.
Licht schützt im Straßenverkehr davor, übersehen zu werden.

Beleuchtung schafft Sicherheit im Straßenverkehr

Licht anschalten am Auto, Motorrad und Fahrrad!

Gerade bei schwierigen Lichtverhältnissen kann die Fahrzeugbeleuchtung lebenswichtig sein. Mit gutem Auto-, Motorrad- und Fahrradlicht kann man selbst besser sehen und man wird dadurch von anderen besser wahrgenommen.
 

Unbehagen bei Nachtfahrten

Viele Menschen fahren abends nicht gerne mit dem Auto. Im Dunkeln sehen wir schlecht: Unsere Pupillen weiten sich, um das wenige Licht zu sammeln. Darunter leidet die Tiefenschärfe. Das wird besonders beim Autofahren schnell zu einem Problem: Wir erkennen Gefahren, die auf uns zukommen, nicht so schnell wie am Tag. Auch Müdigkeit verringert unsere Aufmerksamkeit abends oder nachts und die Lichter des entgegenkommenden Verkehrs können uns blenden und verunsichern.

Besser sehen und gesehen werden

Radfahrer werden wegen ihrer schmalen, unauffälligen Silhouette im dichten Großstadtverkehr häufig von Fußgängern und Kraftfahrern übersehen oder erst sehr spät wahrgenommen. Das eigene Unfallrisiko kann erheblich reduziert werden, wenn Radfahrer helle Kleidung tragen und reflektierende Materialien an Kleidung, Rucksäcken, Helmen oder dem Fahrrad anbringen. Natürlich muss auch die ordnungsgemäße Beleuchtung zeitgerecht eingeschaltet werden. Gerade in den Städten, deren Straßen auch nachts gut beleuchtet sind, verzichten viele Radfahrer auf die Beleuchtung. Dadurch gefährden sie jedoch massiv ihre eigene Sicherheit.

Erhellende Vorschriften für Radfahrer

Es gibt klare gesetzliche Regelungen, wie die Lichtanlage an Fahrzeugen aussehen muss und wann man sie einzuschalten hat. In der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse sonst erfordern, muss man die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen aktivieren.

An jedes Fahrrad gehören ein Vorder- und Rücklicht sowie Reflektoren. Flackerndes Licht ist dabei jedoch nicht erlaubt. Der vordere Scheinwerfer darf eine Fernlichtfunktion haben, die Schlussleuchte hinten eine Bremslichtfunktion. Eine zusätzliche Schlussleuchte kann beispielsweise auch am Rucksack angebracht werden. Anders als früher muss die Beleuchtung nicht fest am Rad montiert sein. Bei abnehmbaren Scheinwerfern muss man jedoch darauf achten, dass der Akku geladen ist. Beim Kauf der abnehmbaren Scheinwerfer muss man auf das richtige Prüfzeichen achten: Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und weitere Ziffern. Wer nicht mit ausreichender Beleuchtung auf dem Rad unterwegs ist, muss mit bis zu 35 Euro Geldbuße rechnen.

Bei den Reflektoren ist hinten ein roter Reflektor Pflicht. Er kann ins Rücklicht integriert sein. Der Reflektor vorne muss weiß sein und darf ebenfalls in den Scheinwerfer integriert sein. Auch gelbe Speichenreflektoren müssen immer am Rad befestigt werden, und zwar zwei pro Laufrad. Alternativ kann man auch weiße Reflektorsticker anbringen.

Gutes Autolicht mit LEDs

Die lichttechnischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Anhänger sind in den Paragraphen 49a bis 53 StVZO festgelegt. Demnach müssen Motorräder auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Es gibt auch genaue Anforderungen an Farbe, Form und Leuchtkraft der Lampen. Zum Beispiel darf für die Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden. Wer sich ganz sicher sein will, dass seine Leuchten einwandfrei und gut funktionieren, kann von seiner Werkstatt in der dunklen Jahreszeit ab dem 1. Oktober eines Jahres einen Licht-Test durchführen lassen. Unabhängig von der Jahreszeit gilt: Ausschlaggebend für das Einschalten der Beleuchtung sind die tatsächlichen Lichtverhältnisse. Bei schattigen Alleen ist es auch im Sommer sinnvoll, das Licht einzuschalten.

In Deutschland verfügt jeder Neuwagen über Tagfahrleuchten (TFL). Ihr Einbau ist verpflichtend. Sie sind entweder in die Scheinwerfer oder als eigenes Designelement in die Fahrzeugfront integriert. Damit wird man von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen. Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch mit der Zündung ein und schaltet sich ab, sobald die Hauptbeleuchtung, meist das Abblendlicht, aktiviert wird. Für Tagfahrlicht gibt es kein Symbol am Armaturenbrett eines Autos.

Heute sind LED-Scheinwerfer Stand der Technik. LED steht für „lichtemittierende Diode“. Beim Tagfahrlicht sind sie bereits Standard. Sie setzen sich aber zunehmend auch beim Abblend- und Fernlicht gegen Xenon-Leuchten durch. Ihre Leuchtkraft lässt sich sehr individuell steuern. Das erlaubt eine besonders genaue Ausleuchtung für verschiedenste Lichtfunktionen: vom Fern- über das Kurvenlicht bis zum Nebelscheinwerfer.

Zu viel des Guten

Ein Auto, das wie auf einem Teppich aus blauem Licht fährt, mag schick aussehen, ein solches Tuning ist aber verboten. Insbesondere bei Kraftfahrzeugen sind zusätzliche Scheinwerfer oder Beleuchtungseinrichtungen, die nicht von amtlich anerkannten Sachverständigen für zulässig erklärt worden sind, verboten. Das gilt für blaues Unterbodenlicht, aber auch für auffällige Lichtkreationen in oder auf den Führerhäusern von Lkw. Obwohl dies im Grundsatz auch für Fahrräder gilt, liegt hier die polizeiliche Toleranzschwelle deutlich höher – zumindest dann, wenn die eigene Sichtbarkeit dadurch gesteigert wird und Gefährdungen anderer nicht zu befürchten sind.

KS/WL (27.06.2025)