Die Polizei hat zu wenig Befugnisse, um Täter zu überführen, die Kinder missbrauchen und sie dabei filmen und kinderpornographische Videos und Fotos im Internet austauschen und weiterverbreiten. Das liegt zum Beispiel an den deutschen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung. Darüber hinaus bringt das Thema noch weitere juristische Herausforderungen mit sich – auch an die Organisation und Ausstattung der Polizei. Dietmar Schilff, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, erläutert, was die GdP für erforderlich hält, um Kinderpornographie in Deutschland effektiver zu bekämpfen.
Mit Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP in Niedersachsen
Audiopodcast: Polizei im Kampf gegen Kinderpornographie stärken
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