Cannabis Freigabe – intensiv

Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf zur kontrollierten Legalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Nach der Sommerpause wird das Gesetz im Bundestag beraten. Das Parlament muss abschließend darüber abstimmen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Der Plan der Bundesregierung ist, dass das neue Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Parallel zu dem Kabinettsbeschluss hat das Bundesgesundheitsministerium eine Kampagne zur Aufklärung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter dem Motto „Legal, aber…“ gestartet. Sie läuft hauptsächlich über die digitalen Kanäle des Ministeriums.

Dies sind die Eckpunkte des geplanten Gesetzes: Das Rauchen von Cannabis soll aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen werden. Dort gehört Cannabis bisher zu den verbotenen Substanzen. Ab einem Alter von 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm pro Monat erlaubt sein. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In Vereinen, den sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und erwerben können.

Die Cannabis-Clubs sollen festen Regeln unterliegen. Dort sollen die Pflanzen „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ angebaut und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Die Finanzierung läuft über einen Mitgliedsbeitrag. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt. Die Clubs dürfen ihren Mitgliedern nicht mehr als 25 Gramm Cannabis pro Tag beziehungsweise 50 Gramm pro Monat abgeben. Für Mitglieder unter 21 Jahren soll es eine Höchstgrenze von 30 Gramm pro Monat mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent geben. Die Cannabis-Clubs müssen eingezäunt sein und mit geeigneten Maßnahmen zum Einbruchsschutz versehen werden. Gewächshäuser benötigen einen Sichtschutz. Jeder Cannabis-Club muss außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen. Diese Person muss sich anfangs schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen. Das Kiffen soll in den Cannabis-Clubs und in der direkten Umgebung verboten sein. Auch im Abstand von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten oder Spiel- und Sportplätzen ist das Kiffen ausdrücklich verboten. Das gilt auch für Fußgängerzonen in der Zeit zwischen 7 Uhr früh und 20 Uhr abends. Jährlich müssen die Cannabis-Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie hoch der aktuelle Bestand ist.

Völlig unklar ist noch, wie die Polizei diese Vorschriften überwachen soll. Dazu nimmt Jochen Kopelke, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, im Podcast-Interview Stellung. Weitere Texte dieses Dossiers „Cannabisfreigabe – intensiv“ beleuchten das Thema aus der Sicht Burkhard Blienert, dem Bundesbeauftragten für Sucht- und Drogenfragen, informieren über das „Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität“, den Drogenkonsum junger Menschen und das Autofahren unter Drogeneinfluss.

WL (29.08.2023)

Inhalt

Keine gute Idee: Die Legalisierung von Cannabis
Keine gute Idee: Die Legalisierung von Cannabis

Argumente Pro und Kontra

Cannabis legalisieren?

In Kanada ist es seit Oktober 2018 Erwachsenen erlaubt, Cannabis zu kaufen und zu konsumieren. In den USA haben bisher 23 der 50 Bundesstaaten sowie der Bundesdistrikt und Regierungssitz Washington, D.C., Cannabis als Rauschmittel für Personen ab 21 Jahren legalisiert. Neben den Argumenten, die eine kontrollierte Cannabis-Freigabe in Deutschland stützen, gibt es auch Fachleute aus der Wissenschaft, die den Konsum von Cannabis grundsätzlich kritisch sehen.

Cannabis als Arzneimittel

Seit dem Jahr 2017 darf in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden, beispielsweise bei fortschreitendem Krebs und Nebenwirkungen der Chemotherapie, Multipler Sklerose, Gelenkschmerzen wie Arthrose und weiteren Beschwerden. Am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde deshalb eine Cannabisagentur aufgebaut. Sie ist für den kontrollierten Anbau, die Ernte, die Verarbeitung, die Qualitätsprüfung, die Lagerung, die Verpackung und die Abgabe an Apotheken der medizinischen Cannabisblüten in Deutschland verantwortlich. Im Jahr 2021 wurden rund 20,6 Tonnen Cannabis zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken in Form von getrockneten Blüten und Extrakten importiert.

Auf der Website www.cannabispraevention.de

informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Jugendliche, Eltern sowie Fach- und Lehrkräfte über das Thema Cannabis.

Argumente für die kontrollierte Legalisierung

Es gibt zahlreiche Argumente für die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland. Allgemein als erwiesen gilt, dass das körperliche Suchtrisiko bei Cannabis niedriger als bei den legalen Drogen Nikotin und Alkohol liegt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat seine Einstellung zur Cannabis-Freigabe im Lauf der Zeit geändert: „Jahrelang habe ich eine Cannabis-Legalisierung abgelehnt“, sagte er laut „Rheinischer Post“ im Jahr 2021. Ein Argument habe ihn überzeugt: „Immer häufiger wird dem illegal verkauften Straßencannabis neuartiges Heroin beigemischt, das sich rauchen lässt. Damit werden Cannabis-Konsumenten schnell in eine Heroin-Abhängigkeit getrieben.“ In einem Cannabis-Club hingegen kann die Qualität des Rauschmittels geprüft werden. Die Konsumenten werden dadurch besser vor Risiken geschützt. Solche Risiken bestehen beim Kauf des Cannabis auf dem Schwarzmarkt naturgemäß, denn dort wird auch verunreinigtes Cannabis angeboten und das gefährdet die Gesundheit massiv. Ein weiteres Argument: In den Cannabis-Clubs geraten die Konsumenten nicht mit kriminellen Dealern und harten Drogen in Berührung. Eine Legalisierung von Cannabis würde also auch dazu beitragen, die Kriminalität im Zusammenhang mit dem Drogenhandel zu reduzieren.

Cannabiskonsum kann die Gesundheit schädigen

© fotoninoze, stock.adobe.com

Negative Folgen der Legalisierung befürchtet

Der Cannabiskonsum ist auch unter jungen Erwachsenen weit verbreitet. Im Jahr 2019 gaben 46,4 Prozent der 18- bis 25-Jährigen bei einer repräsentativen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an, mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben. Mit einer Legalisierung von Cannabis könnten eine Reihe von Problemen auf die Gesellschaft zukommen. Zwar würde, wie bei jeder Legalisierung einer Straftat, die statistisch erfasste Kriminalität sinken. Gleichzeitig könnten aber mehr Menschen zu dieser Droge greifen und abhängig werden. Dadurch müssten dann mehr Menschen medizinisch behandelt werden und es gäbe mehr Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss. Zudem wird in der Debatte oft übersehen, dass heutige Cannabisprodukte durch effizientere Anbaumethoden einen hohen THC-Gehalt von bis zu 30 Prozent aufweisen. In den 1960er-Jahren lag der THC-Anteil, der für den berauschenden Effekt beim Cannabiskonsum sorgt, nur bei einem Prozent. Drogenexperten warnen deshalb davor, die Gefahren von Cannabis zu unterschätzen. Die bislang größte Langzeitstudie eines internationalen Forschungsteams hat gezeigt, dass der Konsum von Cannabis die Hirnstruktur und damit auch das Verhalten verändert. Die betroffenen Jugendlichen waren impulsiver und konnten sich schlechter konzentrieren. Andere Studien ergaben ein erhöhtes Herzinfarkt-Risiko und auch Suchtexperten warnen vor den Cannabis-Wirkstoffen. Durch den Konsum könnten geistige Abwesenheit, Depressionen oder sogar Psychosen entstehen.

Aufklärungskampagne des Gesundheitsministeriums

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesgesundheitsministerium die Präventionskampagne „Legal... aber“ gestartet. Die Kampagne weist auf die Risiken des Cannabiskonsums für Kinder und Jugendliche hin. Sie wird über die Socialmediakanäle des Ministeriums verbreitet. Auf der Website www.infos-cannabis.de kann man sich das gesamte Kampagnenmaterial herunterladen, um es auf seinen eigenen Kanälen weiter zu verbreiten, darunter auch Grafiken zu den zentralen Botschaften der Kampagne: Regelmäßiges Kiffen passt nicht zu einem gesunden Lifestyle von Kindern und Jugendlichen wirkt sich negativ auf die sozialen Kontakte aus. Man riskiert dadurch schlechtere Schul- und Studienabschlüsse. Cannabiskonsum beeinträchtigt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit junger Menschen und kann zu psychischen Problemen und sogar zu Psychosen führen.

WL (Stand: 30.08.2023)

Mit Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei

Audiopodcast: Der Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ein ungereimtes und unausgegorenes Gesetz – so hart urteilt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) über den Gesetzentwurf zur teilweisen Legalisierung von Cannabis, der Mitte August vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Doch was genau bemängelt Deutschlands größte Polizeigewerkschaft und wie könnte man den Gesetzentwurf noch verbessern, bevor er vom Bundestag verabschiedet wird? Jochen Kopelke, der Bundesvorsitzende der GdP, hat dazu eine klare Meinung, die er im Podcast-Interview äußert.

Suchtkranken Menschen soll besser und einfacher geholfen werden
Suchtkranken Menschen soll besser und einfacher geholfen werden

Werbeverbot für Tabak, Alkohol und Sportwetten gefordert

Blienert: Suchtkranken Menschen einfacher helfen

Seit Januar 2022 ist Burkhard Blienert der Beauftragte für Sucht- und Drogenfragen der Bundesregierung. Als Nachfolger der CSU-Politikerin Daniela Ludwig setzt er neue Akzente in der Drogenpolitik. PolizeiDeinPartner.de sprach mit ihm über seine politischen Vorhaben.

Herr Blienert, Sie fordern ein Werbeverbot für Alkohol, Tabak und Glücksspiel. Welchen Effekt versprechen Sie sich davon?

Tabak, Alkohol und auch Sportwetten sind viel zu präsent im öffentlichen Raum. Daran muss sich etwas ändern! Zumindest dort, wo Werbung auch Jugendliche erreicht, müssen wir ihr bei diesen Produkten ganz enge Grenzen setzen. Kaum ein europäisches Land hat einen so freizügigen Umgang mit Alkohol, Tabak und auch Sportwetten. So kann es nicht weitergehen! Wir brauchen mehr Prävention, Jugendschutz, Hilfsangebote und klarere Regeln, um die Menschen zu schützen und Betroffene sowie ihre Familien nicht allein zu lassen. Die Ampelkoalition will dem Sponsoring durch die Tabakindustrie und dem Marketing für Zigaretten, E-Zigaretten und Co. engere Grenzen setzen. Das ist so wichtig, weil wir wissen, dass Werbung gerade von Jugendlichen stark wahrgenommen wird. Wir brauchen dringend ein vollständiges Verbot von Sponsoringmaßnahmen der Tabak- und E-Zigarettenwirtschaft. Es gibt Studien, die ganz klar zeigen, dass Jugendliche, die häufig mit Zigarettenwerbung konfrontiert werden, mit höherer Wahrscheinlichkeit selbst zur Zigarette greifen als diejenigen, die solche Werbung seltener sehen. Wichtig ist, dass wir jetzt schnell einen Gesetzentwurf auf den Tisch bekommen, der das Ganze ausbuchstabiert; und zwar konsequent. Zigaretten sind ein von A bis Z schädliches Produkt. Es gibt überhaupt keinen sinnvollen Grund, dass im Supermarkt oder an der Tankstelle noch für Zigaretten, Erhitzer und E-Zigaretten geworben werden darf. Ich bin zu allen Punkten mit dem zuständigen Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir bereits in guten Gesprächen.

Sie wollen auch das Mindestalter für das Trinken von Alkohol anheben. Warum ist das nötig und kann das wirklich mehr Kinder und Jugendliche vom Alkoholkonsum abhalten?

Meine Botschaft ist dabei ganz klar: Keine Abgabe, kein Verkauf an unter 18-Jährige! Gerade bei Alkohol ist die Situation paradox. Ab 14 Jahren darf bei uns begleitet getrunken werden, kaufen darf man Wein und Bier ab 16. Von den bestehenden Regelungen geht das falsche Signal aus. Auch das sind Drogen und die gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Alkohol ist nicht weniger schädlich, wenn Schülerinnen und Schüler der achten Klasse gemeinsam mit ihren Eltern Alkohol trinken. Gerade junge Menschen schädigt Alkohol massiv. Darum halte ich auch weitere strikte Regulierungen, Werbebeschränkungen und Warnhinweise für Alkohol und Tabak für sinnvoll.

Sie fordern andererseits eine „Kurskorrektur in der Drogenpolitik“. Wie soll diese Kurskorrektur aussehen?

Ich möchte erreichen, dass Sucht und Drogenkonsum endlich keine Tabuthemen mehr sind, dass suchtkranken Menschen besser und vor allem einfacher geholfen wird und sie nicht mehr in die Isolation treiben und ausgrenzen. Wir müssen ehrlich und offen über Sucht, Drogenkonsum und die gesundheitlichen und auch persönlichen Folgen reden. Das Thema Drogen muss raus aus der Tabuecke. Sucht ist eine Krankheit, kein Stigma. Abhängige Menschen brauchen umfassende Hilfe! Der erste Schritt, den ich bei teils schwierigen Debatten gehe, ist, nicht die Substanz in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, sondern den Menschen. Wenn jemand ein missbräuchliches Konsumverhalten hat, braucht er Hilfe und Unterstützung. Und dabei darf ihn die Gesellschaft nicht alleine lassen. Gesundheitsschutz statt Strafe. Das verstehen viele. Es geht mir auch um einen kulturellen Wandel. Nehmen wir Tabak: Heute ist es selbstverständlich, dass in Restaurants nicht mehr geraucht wird. Früher wurde darum teils heftig gestritten. Hier reicht es natürlich nicht, dass wir im Bund umsteuern. Vielmehr müssen hier Länder, Kommunen, das ganze Gesundheitssystem, Unternehmen, Vereine – sie alle müssen hier mitziehen. Und das Thema Sucht muss in den Ministerien und Senaten der Länder auf der Chefebene angesiedelt werden. Einsparungen bei der Suchtberatung und Anlaufstellen müssen ein absolutes No-Go werden. Wir brauchen flächendeckende Angebote, die die Konsumenten nicht stigmatisieren: Vom Beratungsgespräch über die Suchtprävention in Schulen bis hin zu Drogenkonsumräumen, die Ermöglichung von Substitution und Schlafstätten für obdachlose Abhängige.

Burkhard Blienert, Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung

© Sucht- und Drogenbeauftragter/Thomas Ecke

Sie setzen sich für das sogenannte „Drug-Checking“ ein. Was ist das und wie soll das praktisch funktionieren?

Mit der Erlaubnis zum Drug-Checking kommen wir in der Drogenpolitik einen wichtigen Schritt weiter: weg von Strafe, hin zu Schutz und Hilfe! Drug-Checking kann dabei helfen, Menschen vor der Einnahme stark verunreinigter oder zu hoch dosierten Drogen zu schützen, das Bewusstsein für die Risiken des Drogenkonsums zu stärken und den ersten Schritt in die Suchthilfe zu wagen. Wenn Drug-Checking endlich auch in Drogenkonsumräumen als zusätzliches Angebot angeboten wird, können wir mit diesem niedrigschwelligen Angebot auch den Gefahren für schwerstabhängige Menschen ein Stück weit begegnen. Denn man weiß nie, was etwa dem Heroin auf dem Schwarzmarkt alles beigemischt wird. Aber es kann auch in der Party- und Festivalszene helfen, Menschen vom Konsum überdosierter oder verunreinigter Partydrogen wie Ecstasy zu schützen. Beim Drug-Checking können die chemischen Drogen wie etwa Kokain, Heroin, Speed oder auch Chrystal und Fentanyl auf ihre Verunreinigungen getestet werden. Drug-Checking sollte, nachdem der Bundestag nun den Weg dafür freigemacht hat, möglichst in allen Bundesländern angeboten werden. Alle durch die Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse werden in ein Frühwarnsystem einfließen, sodass schnell reagiert werden kann, wenn besonders gefährliche Substanzen im Umlauf sind.

Sie fordern auch, mehr „Heroin auf Rezept“ zu verschreiben. Warum – und für wen könnte sich dies positiv auswirken?

Mehr als 80.000 Opioid-abhängige Menschen erhalten in Deutschland eine sogenannte Substitutionsbehandlung. Das sichert ihnen Teilhabe am Leben und kann sie von dreckigem Stoff wegbringen. Das ist gut, aber noch nicht gut genug, wenn wir bedenken, dass wir mindestens doppelt so viele Opioid-abhängige Menschen in Deutschland haben. Wir müssen noch mehr tun, um diese Behandlung direkt bei den Patientinnen und Patienten ankommen zu lassen. Dabei möchte ich die Rolle der Apotheken vor Ort stärken und noch mehr Apothekerinnen und Apotheker für die Substitution gewinnen. Wir brauchen auch noch mehr Ärztinnen und Ärzte, die sich hier engagieren, um den Bedarf vor allem im ländlichen Raum besser abdecken zu können.

Zum Thema Legalisierung von Cannabis liegt jetzt ein Eckpunktepapier für einen Gesetzentwurf vor. Was halten Sie davon?

Mit der anstehenden Reform soll der Cannabisbesitz endlich entkriminalisiert werden. Es gibt durch den legalen Eigenanbau und die Cannabis-Clubs die Möglichkeit, ein sicheres Produkt legal zu erlangen. Kein Erwachsener muss mehr auf dem Schwarzmarkt kaufen. Das ist die wichtigste Botschaft, denn der regulierte Zugang dient vor allem dem Gesundheitsschutz. Die bisherige Verbotspolitik hat die Konsumraten bei Jugendlichen und Erwachsenen nicht zurückgedrängt. Im Gegenteil, die Zahlen sind kontinuierlich in den zurückliegenden Jahren angestiegen. Die Kombination aus Entkriminalisierung, mehr und besserem Jugendschutz und viel, viel mehr Prävention sehe ich als sinnvoll an. Vor allem Jugendliche müssen wir im Umgang mit Drogen stark machen.
WL (30.06.2023)

Der Handel mit Rauschgift ist auch 2021 weiter gestiegen
Der Handel mit Rauschgift ist auch 2021 weiter gestiegen

Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2021 veröffentlicht

Handel mit Rauschgift nimmt zu

Die Zahl der Rauschgift-Handelsdelikte ist 2021 um 2,9 Prozent auf 55.941 Fälle gestiegen. Das geht aus dem „Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2021“ des Bundeskriminalamts (BKA) hervor. Noch alarmierender ist die Zahl der Todesfälle: 1.826 Menschen starben im vergangenen Jahr an den Folgen ihrer Drogensucht. Das ist eine Steigerung um 15,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, in dem 1.581 Todesfälle dokumentiert wurden. Die häufigsten Todesursachen waren der Konsum von Heroin und Opiat-Substitutionsmitteln.

Meisten Delikte entfallen auf Cannabis

Drogenhandel gehört zu den wesentlichen Einnahmequellen der organisierten Kriminalität

© pressmaster/stock.adobe.com

361.000 Rauschgiftdelikte wurden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2021 registriert. Das sind 1,3 Prozent weniger als im Jahr davor. Auch bei der Zahl der Tatverdächtigen ist ein Rückgang von 1,4 Prozent auf 280.840 Personen zu verzeichnen. Doch das kann nicht als positiver Trend gedeutet werden. Denn demgegenüber stehen die steigenden Mengen an sichergestellten Drogen, insbesondere von Kokain und Methamphetamin. So hat sich die Menge des sichergestellten Kokains im Berichtsjahr 2021 mit mindestens 23 Tonnen mehr als verdoppelt (2020: mindestens 11 Tonnen). Bei Methamphetamin stieg die sichergestellte Menge um 25 Prozent auf etwa 363,1 Kilogramm (2020: circa 290,5 kg) über alle Erscheinungsformen der Droge hinweg, also pulverförmig, kristallin und flüssig. Cannabis bleibt mit einem Anteil von rund zwei Dritteln an allen Rauschgiftdelikten die Drogenart mit der weitaus höchsten Zahl an Handels- und auch konsumnahen Delikten. Doch auch synthetische Drogen spielen weiterhin eine bedeutende Rolle. Die hohe Verfügbarkeit von Amphetamin und Ecstasy auf dem nationalen und internationalen Markt wird durch die großen Produktionskapazitäten in den Niederlanden gewährleistet. Dass die Niederlande zudem bei der Herstellung von Crystal Meth an Bedeutung gewonnen haben, wurde im Rahmen von Sicherstellungen in Deutschland deutlich. Das Internet hat sich mittlerweile als Vertriebs- und Bezugsmöglichkeit von Rauschgift etabliert. Neben anderen illegalen Waren werden vor allem Drogen auf den Handelsplattformen im Darknet angeboten.

Organisierter Drogenhandel und organisierte Kriminalität

Die Ermittler sehen dabei einen Zusammenhang zwischen Drogenhandel und organisierter Kriminalität. „Drogenhandel und der Schmuggel von Rauschgift sind Hauptbetätigungsfelder und wesentliche Einnahmequellen der Organisierten Kriminalität in Deutschland. Es ist ein Geschäft, mit dem Millionen verdient werden – über alle Drogenarten hinweg. Das haben nicht zuletzt die Erkenntnisse aus den Auswertungen von Daten der Krypto- Kommunikationsanbieter „EncroChat“, „Sky-ECC“ und „ANOM“ sowie zwei Großsicherstellungen von Kokain und Heroin im Spätsommer dieses Jahres gezeigt. Die Organisierte Kriminalität bedroht und untergräbt unsere Gesellschaft“, kommentiert BKA-Vizepräsidentin Martina Link die Situation. Bei der Entschlüsselung der Kommunikationsdaten von kriminellen Tätergruppen wurden überwiegend Fälle des organisierten Rauschgifthandels festgestellt. Mit diesen Daten konnten neue Erkenntnisse über Art und Ausmaß der Kriminalität gewonnen werden. Außerdem konnten mit Hilfe der Daten zahlreiche Tatverdächtige identifiziert und Täterstrukturen offengelegt werden.

Sie können sich das aktuelle Bundeslagebild Raschgiftkriminalität auf der Website des Bundeskriminalamts herunterladen.

Pragmatische Hilfe statt ideologischer Debatten

Mehr Konsequenz und Professionalität angesichts der alarmierenden Zahlen vor allem bei den Drogentoten fordert auch Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht und Drogenfragen: „Die aktuellen Zahlen verdeutlichen: Wir müssen sowohl bei der strafrechtlichen Verfolgung von professionell agierenden Drogenkriminellen als auch bei Prävention und Suchthilfe schneller, konsequenter und besser werden.“ Die Gesellschaft müsse mehr tun, damit Menschen gar nicht erst zu gefährlichen Drogen greifen, oder, wenn sie es doch tun, davon wieder loskommen. Deswegen benötigten wir in Deutschland eine wirklich flächendeckende Suchtprävention, die hält, was sie verspricht, erklärte Blienert. Er forderte flächendeckende und ausreichend finanzierte Beratungsangebote. Der Drogenbeauftragte empfiehlt, bei Drogenkonsum keine ideologischen Debatten zu führen, sondern ganz pragmatisch zu helfen – vom Drogenkonsumraum bis Substitution, von Drug Checking bis zur Schlafstätte für obdachlose Abhängige: „All das hilft am Ende gegen Drogenkonsum, weil es der erste Schritt in den Ausstieg sein kann.“

TE (23.12.2022)

Cannabis (Haschisch) ist am weitesten verbreitet
Cannabis (Haschisch) ist am weitesten verbreitet

EU-Programm DRUID liefert Fakten zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“

Autofahren unter Drogeneinfluss

Die Zahl der Unfälle, bei denen Drogen im Spiel sind, steigt seit Jahren an. Besonders der Mischkonsum von Alkohol und Drogen birgt ein großes Unfallrisiko. Cannabis ist besonders bei jungen Menschen die am häufigsten konsumierte Droge. Wird man erwischt, drohen hohe Geldstrafen und Fahrverbote.

Kombination von Alkohol und Drogen ist besonders gefährlich

In den letzten drei Jahrzehnten ist die Zahl der Unfälle, bei denen Drogen eine Rolle gespielt haben, deutlich angestiegen. Laut dem Statistischen Bundesamt hat sich in den Jahren 1991 bis 2019 die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss von Drogen mehr als verfünffacht: von 434 auf 2.386 Fälle. Das ist insofern bemerkenswert, als im gleichen Zeitraum die Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden deutlich rückläufig ist. Allerdings muss dazu gesagt werden, dass die Zahl der Alkoholunfälle im Jahr 2019 mit 13.949 Fällen immer noch fast sechsmal so hoch war als die Summe der Drogenunfälle. Die Unfallstatistik, die alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, gibt jedoch nur einen Ausschnitt auf die tatsächliche Menge der Drogengebraucher im Straßenverkehr wieder. Tatsächlich wird die Dunkelziffer viel höher geschätzt. Bei den von Autofahrern, aber auch von anderen Verkehrsteilnehmern gebrauchten Drogen steht Cannabis (Haschisch) weit vorn an erster Stelle. Danach folgen aufputschende Partydrogen und Kokain. Bei den missbräuchlich eingenommenen Medikamenten sind Schlaf- und Beruhigungsmittel (Benzodiazepine) weit verbreitet, also Valium und verwandte Substanzen. Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von Alkohol und anderen bewusstseinsverändernden Substanzen. Die Universität Würzburg hat in einer Studie festgestellt, dass durch die Kombination „Alkohol und Drogen“ ein etwa 30fach erhöhtes Risiko besteht, dass es zu einem Verkehrsunfall kommt. Das wird nur noch durch Alkohol über 1,2 Promille übertroffen. Dadurch wird das Risiko eines Unfalls mehr als 50fach erhöht.

Es drohen hohe Strafen

Anstieg der Verkehrsunfälle unter Drogen und Medikamenten

Quelle: Verkehrsunfälle, DESTATIS 2020

Anders als bei Alkohol gibt es bei den meisten illegalen Drogen keine gesetzlichen Grenzwerte, die eine relative oder absolute Fahruntüchtigkeit markieren. Zum einen lässt sich ein Messwert nicht so einfach bestimmen wie beim Alkohol und zum anderen können Drogen je nach Konsumenten sehr unterschiedlich wirken. Vor allem dann, wenn verschiedene Drogen gleichzeitig oder in kurzer zeitlicher Abfolge eingenommen werden. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2004 entschieden, dass bei Cannabiskonsum ab einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) von einer allgemeinen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden muss. Doch auch, wenn dieser Wert nicht erreicht wird, kann bereits der Führerschein entzogen werden. Bei anderen „harten“ Drogen nach dem §29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist der Führerschein in jedem Fall weg. Vom Verlust der Fahrerlaubnis können auch Fahrradfahrer betroffen sein, wenn die Verwaltungsbehörde davon ausgeht, dass aufgrund des Gebrauchs von Drogen die Person nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Unabhängig davon, ob die Höhe der Wirkstoffkonzentration einer Droge im Blut bestimmt wurde oder ob die Polizei Ausfallerscheinungen bei dem Verkehrsteilnehmer wahrnehmen konnte, wird in der Regel eine Ordnungswidrigkeit festgellt. Die Höhe der Strafe richtet sich danach, wie oft man bereits mit einer Drogenfahrt aufgefallen ist. Ersttäter erhalten in Regel ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot. Im Wiederholungsfall drohen mindestens 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Wenn etwa bei einer Verkehrskontrolle Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen festgestellt werden, kann die Polizei eine Blutentnahme anordnen. Fällt der Drogennachweis bei dem Bluttest positiv aus, kann dann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden. Bei einer Verurteilung drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, etwa, wenn von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ausgegangen wird.

TE (30.07.2021)

Zigaretten, Alkohol, Drogen – wie gehen 12- bis 25-Jährige damit um?
Zigaretten, Alkohol, Drogen – wie gehen 12- bis 25-Jährige damit um?

Studie zeigt Nutzungsverhalten und Gefahren auf

Drogenkonsum junger Menschen

Wie viele Jugendliche rauchen heute noch? Wie hoch ist ihr Alkoholkonsum? Und welche illegalen Drogen spielen im Leben von 12- bis 25-Jährigen eine Rolle? Welche Unterschiede gibt es dabei zwischen den Geschlechtern? Diese und weitere Fragen beantwortet der Bericht „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2019“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die Untersuchung informiert über den aktuellen Konsum sowie wichtige Entwicklungen und Trends.

Im Rahmen des Berichtes werden in mehrjährigen Abständen 12- bis 25-Jährige Jugendliche bzw. junge Erwachsene zu ihrem Konsum von Alkohol, Zigaretten und illegalen Drogen befragt. Dafür wurde eine für Deutschland repräsentative Stichprobe von 7.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 25 Jahren mit computergestützten Telefoninterviews (CATI) befragt.

Rauchen ist zunehmend out

© Knut Wiarda, fotolia

Es wird weniger geraucht

Nur 7,2 Prozent aller 12- bis 17-jährigen Jugendlichen in Deutschland rauchen Zigaretten. 83,0 Prozent haben noch nie Tabak geraucht. Ob mehr oder weniger Jugendliche rauchen, hängt außerdem von ihrem Bildungsgrad ab. Jugendliche, die das Gymnasium besuchen, rauchen seltener als andere Jugendliche. Bei den jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren rauchen mehr junge Männer als Frauen. Wenn sie Abitur oder Fachhochschulreife haben, rauchen weniger Personen dieser Altersgruppe als junge Erwachsene mit mittlerer Reife oder Hauptschulabschluss. Etwa jeder fünfte Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren hat schon einmal Wasserpfeife geraucht. Etwa jeder siebte Jugendliche hat schon einmal den Konsum von E-Zigaretten und etwa jeder neunte Jugendliche den Konsum von E-Shishas ausprobiert. Diese Prozentzahlen steigen bei den 18- bis 25-jährigen Erwachsenen: Unter ihnen haben schon zwei Drittel einmal Wasserpfeife geraucht, etwa ein Drittel eine E-Zigarette und ein Sechstel eine E-Shisha. Auch hier gilt: Männliche Jugendlichen und junge Männer rauchen mehr als gleichaltrige weibliche Jugendliche und junge Frauen. Jugendliche mit niedrigerem Bildungsabschluss rauchen häufiger Wasserpfeifen, E-Zigaretten oder E-Shishas.

Rauschtrinken nimmt ab

© VRD, fotolia

Alkoholkonsum ist deutlich weiter verbreitet

Beim Alkohol sieht die Sachlage anders aus als beim Rauchen: Fast zwei Drittel der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen haben schon einmal Alkohol getrunken. Ein Zehntel dieser Altersgruppe trinkt regelmäßig Alkohol – also mindestens einmal in der Woche. Etwa jeder siebte Jugendliche berichtete bezogen auf die letzten 30 Tage vor der Befragung von mindestens einem Tag mit Rauschtrinken. Auch hier steigen die Zahlen bei den jungen Erwachsenen an: 94,9 Prozent dieser Gruppe haben schon einmal im Leben Alkohol getrunken. Etwa ein Drittel trinkt regelmäßig Alkohol und rund zwei Fünftel hatte in den letzten 30 Tagen vor der Befragung Rauschtrinken praktiziert. Langfristige Trends sind positiv: Sie zeigen, dass immer weniger 12- bis 17-jährige Jugendliche Alkohol trinken. Auch der regelmäßige Alkoholkonsum geht in dieser Altersgruppe in den letzten 14 Jahren zurück. Zudem ist das Rauschtrinken bei Jugendlichen im Jahr 2019 geringer verbreitet als in früheren Jahren.

Die Drogenaffinitätsstudie der BZgA wird seit 1973 in regelmäßigen Abständen durchgeführt und ist das zentrale Instrument zur Erfassung von Trends im Suchtmittelkonsum junger Menschen in Deutschland.

Illegale Drogen – Cannabis ist am beliebtesten

Etwa jeder zehnte 12- bis 17-jährige Jugendliche hat schon einmal eine illegale Droge konsumiert hat. Bei den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren steigt diese Zahl massiv an: Von ihnen hat fast die Hälfte (47,2 Prozent) schon einmal eine illegale Droge konsumiert. Die am häufigsten konsumierte illegale Droge ist Cannabis. 10,4 Prozent der Jugendlichen und 46,4 Prozent der jungen Erwachsenen haben Cannabis zumindest einmal ausprobiert. Die Verbreitung des Cannabiskonsums nimmt von der späten Kindheit bis ins junge Erwachsenenalter stetig zu und ist unter männlichen Jugendlichen und jungen Männern weiter verbreitet als unter weiblichen Jugendlichen und jungen Frauen. Der Cannabiskonsums steigt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland seit einigen Jahren an und dieser Anstieg gewinnt zunehmend an Dynamik. Andere Drogen wie Ecstasy, LSD, Amphetamin, Crystal Meth, Kokain, Crack, Heroin, neue psychoaktive Stoffe, Schnüffelstoffe und psychoaktive Pflanzen sind unter jungen Frauen und Männern nur sehr wenig verbreitet. Doch auch der Konsum von Ecstasy, LSD, Kokain und psychoaktiven Pflanzen steigt in den letzten Jahren an, allerdings in geringerem Umfang als bei Cannabis.

SW/WL (09.03.2021)

Cannabis aus Apotheken mussten Patienten lange selbst bezahlen
Cannabis aus Apotheken mussten Patienten lange selbst bezahlen

Letzter Ausweg für Schmerzpatienten

Cannabis zu Therapiezwecken

Cannabis wurde bereits im Altertum als Arzneimittel eingesetzt, beispielsweise in China und Ägypten. In Deutschland war eine medizinische Behandlung mit der Droge lange verboten, obwohl sie schwerkranken Patienten nachweislich Schmerzlinderung verschaffen kann, wenn andere Behandlungsmethoden nicht mehr helfen. Im März 2017 hat sich die Gesetzeslage geändert: Seither können Ärzte in Deutschland Cannabis-Arzneimittel zu Therapiezwecken verschreiben, sofern alle anderen Behandlungswege erschöpft sind. Ziel ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Verbesserung der Palliativversorgung. Auf Rezept ist das Cannabis dann in der Apotheke erhältlich. Die Kosten sollen von der Krankenkasse übernommen werden – zumindest in der Theorie. Denn bisher verläuft die Verschreibung des „grünen Heilmittels“ nicht ganz reibungslos. 

Für viele die einzige Hilfe

Nach Meinung zahlreicher Mediziner sorgt der Konsum von Cannabis bei chronischen Schmerzen für Linderung und Krampflösung. Multiple-Sklerose-Patienten können damit gegen ihre Spastik behandelt werden. Chronische Schmerzen, etwa ausgelöst durch Tumore, lassen sich in manchen Fällen verringern. Die Tics von Tourette-Patienten wie plötzliche, schnelle Bewegungen oder Lautäußerungen können gelindert werden. Bereits vor Inkrafttreten der Regelung durften etwa 1.000 Schmerzpatienten legal Cannabis konsumieren. Grund war eine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Kosten mussten allerdings von den Patienten selbst getragen werden. Seit der Gesetzesänderung können auch Ärzte Cannabis verschreiben, ganz ohne Sondergenehmigung. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Aussicht auf eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Die Dosis und die Art der Anwendung können die Ärzte selbst bestimmen. Vor der Erstverordnung ist jedoch die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse erforderlich. Nur dann werden die Kosten übernommen. Medizinisches Cannabis wird immer auf einem gelben Betäubungsmittelrezept verordnet und kann in der Apotheke eingelöst werden – am besten so schnell wie möglich, denn es ist nach der Ausstellung lediglich eine Woche gültig. Für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt dann nur die Zuzahlung an, die pro Arzneimittel höchstens zehn Euro beträgt.

Deutliche Hürden zu erkennen

In der Praxis erfolgt die Anwendung der Gesetzesänderung nach bisherigen Erfahrungen jedoch nicht unproblematisch. Betroffene müssen erst einmal einen Arzt finden, der ein solches Rezept ausstellt. Das ist gar nicht so leicht, denn viele Ärzte verschreiben Cannabis bisher noch zurückhaltend. Grund dafür ist der hohe bürokratische Aufwand, der damit verbunden ist. Zudem besteht eine Angst vor Regressforderungen der Krankenkassen, die durch einen Preisanstieg noch verstärkt wird. Seit der Gesetzesänderung haben sich die Kosten für Cannabis in Apotheken etwa verdoppelt. Ein weiteres Problem: Die Krankenkassen sind in etwa der Hälfte der Fälle gar nicht bereit, die Kosten zu übernehmen, obwohl das Gesetz eine solche Verweigerung eigentlich nur in Ausnahmefällen gestattet. Für viele Patientinnen und Patienten ist das ein großes Problem. Denn eine Behandlung kann bis zu 3.000 Euro im Monat kosten. Für ein Gramm Cannabis verlangen die Apotheken 22 Euro. Viele könnten sich das nicht leisten.

Vielen Schmerzpatienten würde durch einen staatlich kontrollierten Cannabisanbau geholfen

© Photographee.eu, fotolia

Einrichtung einer Cannabisagentur

Cannabisblüten sind derzeit nur als Importware aus ausgewählten Betrieben erhältlich. Vorwiegend stammen sie aus den Niederlanden und Kanada. Doch die verfügbaren Mengen sind knapp. Die ausländischen Zulieferer können den momentanen Bedarf nicht decken. Das soll sich ändern: Um den Anbau zu steuern und zu kontrollieren, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Cannabisagentur ins Leben gerufen. Die Einrichtung plant, ab 2019 Cannabis in Deutschland anbauen zu lassen. Dieses soll anschließend an Apotheken abgegeben werden. Das Ziel ist, 2021 bereits 2.000 Kilogramm Cannabis ernten zu können. Geht man von einem durchschnittlichen Tagesbedarf von einem Gramm aus, würde diese Menge für die Versorgung von fast 5.500 schwerkranken Patientinnen und Patienten im Jahr ausreichen.

Ohne Rezept weiter illegal

Unabhängig von der Gesetzesänderung und einigen Einzelfallentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes bleibt der private Anbau von Cannabis bis auf weiteres verboten. In der entsprechenden Rubrik auf PolizeiDeinPartner stehen umfangreiche Informationen zum Thema Cannabiskonsum sowie zum Konsum anderer illegaler Drogen zur Verfügung. Zudem finden sich hier Hinweise und Hilfsangebote in Bezug auf eine Drogenabhängigkeit. Beratungsstellen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bieten Cannabiskonsumenten, die ihren Konsum reduzieren oder vollständig aufgeben wollen, zudem eine kostenfreie Drogenberatung per Email oder Chat an. MW (29.09.2017)

Die Polizisten erwischen Autofahrer aller Altersgruppen
Die Polizisten erwischen Autofahrer aller Altersgruppen

Ein Seminar des LAFP NRW bereitet Polizisten auf Realkontrollen vor

Bekifft im Straßenverkehr? Kein Einzelfall

Kiffen ist in Deutschland in den meisten Fällen verboten. Dennoch ist Cannabis laut Polizeilicher Kriminalstatistik das am häufigsten konsumierte Rauschmittel. Das ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern kann auch gefährlich werden – vor allem, wenn sich die Konsumenten anschließend ans Steuer setzen. Denn Fahrten unter dem Einfluss von illegalen Drogen oder unter Einfluss von Alkohol sind keine Seltenheit. Um Polizistinnen und Polizisten zu schulen, wie sie mit solchen Verkehrsteilnehmern bei Kontrollen umgehen, führt das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten in Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) Seminare zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“ durch. Das theoretische Wissen wird unter fachkundiger Anleitung bei Realkontrollen direkt angewendet. Polizeioberrat Harald Mertens ist als Dezernatsleiter beim LAFP NRW für die Durchführung der Seminare zuständig.

Herr Mertens, welche Bedeutung hat für Sie Drogenmissbrauch im Straßenverkehr und wie bereiten Sie in Ihren Seminaren Polizeibeamtinnen und -beamte auf Realkontrollen vor?

Das Thema muss sehr ernst genommen werden. Im Jahr 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen beim Alkohol rund 13.000 Fälle gezählt. Im Bereich Drogen im Straßenverkehr lag die Zahl mit rund 16.000 Fällen sogar noch wesentlich höher. Es werden mittlerweile mehr Drogenfahrten von der Polizei gezählt als Fahrten unter Alkoholeinfluss. Deshalb fangen wir bereits in der Ausbildung von Kommissaranwärtern früh mit diesem Thema an. Einerseits um die rechtliche Einordnung zu vermitteln und wie die Beamtinnen und Beamten feststellen können, ob jemand alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilnimmt. Es ist also schon Bestandteil der Ausbildung, bevor die Polizisten in den Streifendienst gehen. Darüber hinaus gibt es mit den Aufbaufortbildungen beim LAFP NRW deutlich intensivere Seminare in Verbindung mit Realkontrollen, um Theorie und Praxis miteinander zu verzahnen.

§ 24a StVG (Auszug): Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden.

Was lernen die Polizistinnen und Polizisten in den Seminaren zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“ und an welche Zielgruppe richtet sich dieses Fortbildungsangebot?

In den Seminaren sind ausgebildete Polizeibeamte mit entsprechender Diensterfahrung, die bereits einige Jahre im Streifendienst sind. Der Altersdurchschnitt geht von jung bis alt. Wir vertiefen dort nochmal die Rechtsgrundlagen, behandeln das Vorgehen bei Urin- und Speicheltests und erklären, wie sich am Verhalten des Verkehrsteilnehmers ein potenzieller Drogenkonsum erkennen lässt.

§ 316 StGB Trunkenheit im Verkehr (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Wie häufig führen Sie im Rahmen des Seminars Realkontrollen durch?

Wir sind nahezu jede Woche unterwegs. Dabei führen wir Kooperationen mit unterschiedlichen Kreispolizeibehörden durch. In jedem Seminar findet eine Verkehrs- und Drogenkontrolle zusammen mit einer Kreispolizeibehörde statt. Die Kolleginnen und Kollegen können dort sofort ausprobieren, was sie im Seminar gelernt haben. Dieses Vorgehen hat sich durchaus bewährt und wir haben das auch wissenschaftlich evaluieren lassen. Die Ergebnisse bestätigen, dass unsere Veranstaltungen eine nachhaltige Wirkung bei den Polizeibeamtinnen und -beamten im Erkennen von Drogen im Straßenverkehr haben. So erhöhen wir auch die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Verkehrsunfallaufnahme die Beamtinnen und Beamten besser feststellen können, ob ein Verkehrsteilnehmer unter Drogen gestanden hat oder nicht. Gerade bei den Verkehrsunfällen muss die Drogenerkennung noch besser werden. Deshalb sind die Polizistinnen und Polizisten bei einem fünftägigen Seminar in der Regel an einem kompletten Tag beim Kontrolleinsatz. Trotzdem ist es bei der Unfallaufnahme nicht einfach, den Konsum von Drogen zu erfassen. Ein Schock kann die Einschätzung beispielswiese deutlich erschweren. Generell würde ich mir wünschen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen noch stärker geächtet wird.

POR Harald Mertens, LAFP NRW

© LAFP NRW

Welche Personengruppen erwischen Sie am häufigsten mit Drogen am Steuer und an welchen Indizien können die Verkehrspolizisten erkennen, dass jemand unter Drogeneinfluss unterwegs ist?

Im Grunde treffen wir alle Bevölkerungsschichten an. Das kann man nicht an Altersgruppen, Berufen oder Sonstigem festmachen. Natürlich ist die Präferenz für bestimmte Drogen in den Altersgruppen unterschiedlich. Junge Menschen haben häufig einen starken Bezug zu Cannabis. Sie finden jedoch in allen Schichten und Berufsgruppen Drogenkonsumenten, die am Straßenverkehr teilnehmen. Das wollen wir natürlich verhindern und bekämpfen. Der Alkoholkonsum wird in der Regel schon am Fahrverhalten und am Alkoholgeruch festgestellt. Auch die Umstände der Kontrolle und bestimmte Indizien können einen Hinweis auf einen möglichen Drogenkonsum geben.

§ 315c StGB (Auszug): Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar.

Welche Strafen drohen Menschen, die unter Drogeneinfluss fahren?

Bei einem Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen bis zu 500 Euro Bußgeld. Sollten wir den Verkehrsteilnehmer wiederholt beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischen, dann kann ein Bußgeld bis zu 1.500 Euro fällig werden. Zudem drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg beim ersten, zweiten und dritten Mal. Nach wiederholtem Verstoß kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und es kann zu einer Freiheitsstrafe kommen. Wer erwischt wird, muss auch die Kosten für die Blutuntersuchung übernehmen. Die Kosten für das Strafverfahren sind hingegen einkommensabhängig. AL (30.06.2017)

Cannabis gehört zu den gängigsten Partydrogen
Cannabis gehört zu den gängigsten Partydrogen

So wirken Partydrogen auf deinen Körper

Das Drogen-Radar

Hat dir auf einer Party schon mal jemand Drogen angeboten? Hier bekommst du wichtige Informationen, was in den häufigsten Rausch- und Betäubungsmitteln steckt, wie sie auf deinen Körper wirken und was sie anrichten können. Manche Stoffe fügen deinem Körper erhebliche Schäden zu und einige können im Ernstfall zum Tod führen.

Alkohol

Alkohol erreicht über den Blutkreislauf schon nach wenigen Minuten das Gehirn. Schon zwei Gläser Bier oder Alkopops sorgen für eine berauschende Wirkung. Du wirst locker, dein Blickfeld wird kleiner und du bekommst zunehmend Probleme mit der Aussprache und dem Konzentrationsvermögen. Denn Alkohol ist ein Zellgift und beeinflusst das Nervensystem. Dadurch werden viele Funktionen im Körper erheblich gestört. Typisch sind langsame Reaktionen und ein vermindertes Urteilsvermögen, was eine erhöhte Aggressivität zur Folge haben kann. Deshalb ist Alkohol am Steuer auch so extrem gefährlich. Bei regelmäßigem Konsum führt Alkohol zu Gehirnschäden und Gedächtnislücken. Bei übermäßigem Konsum kann eine Alkoholvergiftung erfolgen. Im schlimmsten Fall wirst du bewusstlos und es können Organe versagen, was zum Tode führen kann.

Cannabis

Cannabis ist die wissenschaftliche Bezeichnung für Hanf. Die weibliche Hanfpflanze entwickelt den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Zum Konsum getrocknete Blüten nennt man Marihuana („Gras“), das gepresste Harz wird als Haschisch („Piece“) bezeichnet. Marihuana oder Haschisch werden in der Regel gemeinsam mit Tabak als Joint (Haschischzigarette) oder pur in Pfeifen geraucht, umgangssprachlich „Kiffen“ genannt. Manche Konsumenten mischen Cannabis auch als Zutat in Tee oder Gebäck. Die Wirkung von Cannabis hängt auch vom Nutzer ab. Marihuana und Haschisch verstärken deinen Gefühlszustand – positiv wie negativ. Das heißt, dass beim Konsum ein entspanntes und angenehmes Gefühl eintreten kann, genauso aber auch eine Panikattacke erfolgen kann. Alle sinnlichen Wahrnehmungen werden intensiver, Wahrnehmungsstörungen sind keine Seltenheit. Wer über eine lange Zeit kifft, riskiert eine Erkrankung der Atemwege, schlechtere Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Beeinträchtigungen im Kurzzeitgedächtnis. Bei regelmäßigem Konsum besteht außerdem die Gefahr, an Wahnvorstellungen und Halluzinationen zu leiden. Es kann sich zudem gerade bei Jugendlichen, deren Persönlichkeit sich noch nicht vollständig entwickelt hat, eine Schizophrenie entwickeln.

Speed

Es handelt sich um eine illegale Substanz verschiedener Amphetamine mit Verschnittstoffen. Ursprünglich wurden diese Substanzen zu medizinischen Zwecken entwickelt, heute werden sie vor allem in der Techno-Szene als Aufputschmittel benutzt. Speed wird in der Regel als weißes, manchmal gefärbtes Pulver verkauft. Die Droge wird durch die Nase geschnupft oder in Flüssigkeit aufgelöst getrunken. Speed sorgt dafür, dass in deinem Körper die Glückshormone Noradrenalin und Dopamin ausgeschüttet werden. Dadurch steigt die Leistungsfähigkeit und du fühlst dich aufgeweckter. Du wirst kontakt- und redefreudiger. Hunger und Durst werden hingegen unterdrückt. Typisch für Konsumenten von Speed sind eine starke Nervosität, Herzrasen und unkontrollierte Gefühlsausbrüche. Langfristig zehrt die Droge deinen Körper aus und schwächt das Immunsystem. Oft kommt es zu Paranoia und Realitätsverlust.

Kokain

Kokain („Koks“) wird aus den Blättern des Kokastrauchs gewonnen und als weißes Pulver verkauft. Der Reinheitsgrad des Stoffs variiert stark. Am häufigsten wird Kokain in der Partyszene als „Lines“ (Linien) durch die Nase geschnupft. Weniger häufig ist das Rauchen oder Spritzen von in Wasser aufgelöstem Kokain. Die Droge wirkt in deinem Körper ähnlich wie Speed: Du fühlst dich wach und konzentriert, außerdem werden Glückshormone ausgeschüttet, die Euphorie und ein höheres Selbstvertrauen bewirken. Typisch ist auch eine Überaktivität (Herumzappeln) und Redseligkeit („Laberflash“). Koks führt zu einer Erhöhung des Blutdrucks und löst Ruhelosigkeit aus. Das Herz-Kreislauf-System wird massiv belastet. Man wird außerdem leicht reizbar und leidet unter Wahnvorstellungen. Das Abhängigkeitsrisiko ist extrem hoch.

Kokain löst Laberflashs und Überaktivität aus

© pzAxe, fotolia

Ecstasy

Ecstasy ist ein Sammelbegriff für verschiedene Substanzen mit ähnlicher Wirkung. Dazu gehören MDMA, MDA, MDEA und MBDB. In der Regel werden vom User Ecstasy-Pillen („Teile“) geschluckt, deren Rauschwirkung etwa 20 bis 60 Minuten nach der Einnahme beginnt. Du spürst Freude und Glücksgefühle und bekommst Lust, dich zu unterhalten und zu tanzen. Ein Kribbeln durchflutet den Körper und der Herzschlag beschleunigt sich. Mit dem Rausch kann dir aber auch übel werden. Gefährlich ist der hohe Flüssigkeitsverlust: Weil Hunger und Durst unterdrückt werden, trinken User beim Feiern oft viel zu wenig. Die Folge sind Kreislaufzusammenbrüche. Außerdem steigt durch Ecstasy die Körpertemperatur – teilweise bis zum Hitzeschlag. Charakteristisch ist eine Verkrampfung der Kiefermuskulatur im Rausch, die langfristig erhebliche Zahnschäden verursacht. Starke Gefühlsschwankungen und depressive Verstimmungen sind ebenfalls typisch. Langfristig drohen auch schwere Gedächtnisstörungen.

K.O.-Tropfen

Bei K.O.-Tropfen handelt es sich um eine flüssige Substanz, die auch unter dem Namen „Liquid Ecstasy“ bekannt ist. Bei einer geringen Dosis wirken sie berauschend und enthemmend. Bei einer höheren Dosis schläfern sie den User ein. Dieser Zustand kann von anderen ausgenutzt werden, um dich zu vergewaltigen oder auszurauben. Die Wirkung tritt nach etwa zehn bis 20 Minuten ein und hängt sehr stark von der Dosis ab. Schon wenige Milliliter der Substanz reichen aber aus, um dich zu betäuben. Aus diesem Grund solltest du dein Getränk immer selbst bestellen und entgegennehmen und nie unbeaufsichtigt stehen lassen. Sei außerdem misstrauisch, wenn dir eine unbekannte Person einfach so ein Getränk ausgibt.

Crystal Meth

Methylamphetamin, auch bekannt unter der Bezeichnung „Crystal Meth“, ist eine chemische Substanz, die als kristallines, geruchloses, weißes Pulver verkauft wird. Das Pulver kann auch braun, orange oder rosa eingefärbt sein. Die Körnchen erinnern in ihrer Konsistenz an feine Eiskristalle. Es wird meistens geraucht, kann aber auch geschnieft oder gespritzt werden und wirkt extrem suchterzeugend. Bereits der einmalige Konsum kann abhängig machen. Die synthetische Droge erzeugt zunächst ein Gefühl von Euphorie, steigert das Selbstwertgefühl und unterdrückt Müdigkeit, Hunger und Schmerzempfinden. Dein Herzschlag wird schneller, die Pupillen erweitern sich und es kann zu bizarrem Verhalten, Halluzinationen, aber auch zu Panikattacken und Krämpfen kommen. Die Droge sorgt für eine ganze Reihe an Folgeerscheinungen. Durch lang anhaltende Wachzustände werden deine Organe in Mitleidenschaft gezogen. Es kommt zum Ausfall der Zähne und dein Körpergewicht nimmt durch ein Ausbleiben des Hungergefühls ab. Zudem werden Herz und Hirn nachhaltig geschädigt, was zu Infarkten, Schlaganfällen und sogar zum Tod führen kann.

„Legal Highs“

Mit „Spice“ kam Mitte des vergangenen Jahrzehnts die erste Droge auf den Markt, die zu den sogenannten „Legal Highs“ zählt. Als Kräutermischung oder Badesalz beworben, wirkte die Substanz ähnlich berauschend wie Cannabis. Allerdings waren die Inhaltsstoffe der Partydroge zur damaligen Zeit noch vollkommen legal. Es werden immer wieder neue Stoffe auf den Markt gebracht, die wissenschaftlich meist vollkommen unerforscht sind. Der Gesetzgeber reagierte und stellte mit dem „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) im November 2016 den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) außerhalb des Anwendungsbereichs des Betäubungs- und des Arzneimittelgesetzes unter Strafe. Trotzdem gibt es noch immer Online-Shops, die „Legal Highs“ anbieten. Als Pulver oder Tabletten können sie über Mund oder Nase eingenommen werden und erzeugen eine meist stimulierende Wirkung. Kräutermischungen werden geraucht und haben eine wesentlich stärkere Wirkung als Cannabis. Die Einnahme von „Legal Highs“ kann zu Erbrechen, Kreislaufversagen, Bewusstlosigkeit, Psychosen und sogar zum Ausfall von Atmung und Puls führen. AL (31.03.2017)