Für Reichsbürger ist Deutschland kein souveräner Staat
Für Reichsbürger ist Deutschland kein souveräner Staat

Selbsternannte „Reichsbürger“ missachten die staatliche Ordnung

Deutschland, nein danke?

Sie stellen sich Fantasieausweise aus und verweigern das Zahlen von Steuern, kommunaler Gebühren, Abgaben oder Bußgeldern: Für sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist Deutschland kein souveräner Staat und sie erkennen seine Autorität nicht an. Das stellt nicht nur Verwaltungsangestellte und Einsatzkräfte der Polizei vor große Herausforderungen, sondern das kann unter Umständen auch für unbeteiligte Dritte gefährlich werden – vor allem dann, wenn die „Reichsbürger“ Waffen besitzen. Die Corona-Pandemie hat dieser extremistischen Szene einen großen Zulauf beschert.

Bankgeschäfte in einer Bäckerei

Im April 2022 warnte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Sachsen die Bürger vor der Eröffnung einer Filiale der „GK GemeinwohlKasse“ in einer Bäckerei in Dresden-Laubegast. Die Aktivitäten dieser vermeintlichen Bank werden der Reichsbürgerszene zugerechnet. „Konkret handelt es sich hier um die verfassungsfeindliche Bestrebung ‚Königreich Deutschland‘, die bislang noch nicht im Freistaat Sachsen in Erscheinung getreten war. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat dem selbsternannten ‚König‘ dieses ‚Königreichs‘, Peter Fitzek, derartige Bankgeschäfte mehrfach untersagt“, erklärt LfV-Präsident Dirk-Martin Christian. Kunden, die bei ihrem vertrauten Bäcker Brot und Kuchen kaufen, würden nebenbei mit der Ideologie der Reichsbürgerszene konfrontiert. Das Landesamt warnt davor, bei dieser Bank Konten zu eröffnen oder Geld anzulegen. Die Bank verfügt über keine Lizenz und die Gefahr eines Totalverlustes der Einlagen ist extrem hoch. Dieser kuriose Fall ist nur ein Beispiel für die Aktivitäten der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene, die im letzten Jahr noch einmal deutlich angewachsen ist. Der Anstieg ist vor allem auf die Proteste gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen zurückzuführen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechnet dieser Szene in seinem Jahresbericht für 2021 rund 21.000 Personen zu. Im Jahr davor waren es noch 1.000 weniger.

Sektenähnliche Siedlungsgemeinschaften

Eine klare Unterscheidung zwischen „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ ist kaum möglich. Die „Reichsbürger“ lehnen die Bundesrepublik Deutschland unter Berufung auf ein von ihnen ganz unterschiedlich definiertes historisches „Deutsches Reich“ ab. „Selbstverwalter“ wiederum fühlen sich dem Staat gänzlich nicht zugehörig. Sie behaupten, sie könnten durch eine Erklärung aus dem Staat austreten und seien deshalb nicht an dessen Gesetze gebunden. Oft berufen sie sich auf eine UN-Resolution, die es angeblich ermögliche, aus der Bundesrepublik Deutschland aus- und in eine „Selbstverwaltung“ einzutreten. Manche markieren ihr Wohnanwesen, um ihren angeblich souveränen Verwaltungsraum zu kennzeichnen und verteidigen diesen bisweilen – unter Berufung auf ein Widerstandsrecht – gewaltsam. In Sachsen plant die Reichsbürgerbewegung „Königreich Deutschland“ sogar die Errichtung von „Gemeinwohldörfern“. Laut sächsischem Landesamt für Verfassungsschutz sucht die Gruppierung konkret nach Grundstücken ab einer Größe von fünf Hektar mit Wald und Freiflächen für Landwirtschaft sowie Wasserzuläufen. Die Grundstücke werden meist über Strohmänner von Privatpersonen erworben. Vor allem im Erzgebirge und im Landkreis Görlitz sind solche Immobilientransaktionen bekannt geworden. „In den ‚Gemeinwohldörfern‘ sollen den Mitgliedern des ‚Königreichs‘ perspektivisch eine weitgehende Selbstversorgung abseits des nach ihrer Lesart ‚destruktiven Systems der Bundesrepublik Deutschland‘ ermöglicht werden“, erklärt LfV-Präsident Christian. „Mithilfe der neu errichteten ‚Gemeinwohldörfer‘ soll das ‚Staatsgebiet‘ des sogenannten ‚Königreichs‘ erweitert und dessen Strukturen weiter ausgebaut werden. Dies dient nicht nur der Anwerbung neuer Interessenten. Es besteht auch die Gefahr, dass sich weitere extremistische, sektenähnliche Siedlungsgemeinschaften herausbilden.“

Reichsbürger widersetzen sich behördlichen Maßnahmen

© Ronald Rampsch/stock.adobe.com

Großes Gewaltpotenzial

Mit der Schaffung solcher Parallelwelten und der Ablehnung jeglicher staatlichen Ordnung sind „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als staatsfeindlich und extremistisch einzuordnen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht davon aus, dass der Anteil der Personen, die auch dem rechtsextremen Spektrum zugeneigt sind, mehr als fünf Prozent beträgt, Tendenz steigend (2021: 1.150 Personen; 2020: 1.000 Personen). Unter den „Reichsbürgern“ und Selbstverwaltern steigt auch die Zahl der Personen, die bereit sind, Gewalt anzuwenden. Dazu zählen gewalttätige Szeneangehörige sowie Personen, die beispielsweise durch Drohungen oder gewaltbefürwortende Äußerungen mit rechtsideologischen Bezügen auffallen. Das Bundesamt vermeldet einen Anstieg gewaltbereiter Szeneangehöriger von 2000 im Jahr 2020 auf 2.100 Personen im Jahr 2021. Das hohe Gewaltpotenzial in der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zeigt sich als aktiver Widerstand gegen die Durchführung staatlicher Maßnahmen. So schoss ein „Reichsbürger“ am 9. September 2021 im Zuge einer Durchsuchung mit einer Armbrust auf Polizeikräfte. Auch die Propagierung von Gewalt und Waffeneinsatz ist ein häufiges Phänomen innerhalb der Szene. Beispielsweise wird die Ermordung von Politikerinnen und Politikern durch eine angebliche Pflicht zum Widerstand gerechtfertigt. Die Waffenbehörden der Länder versuchen deshalb zu verhindern, dass Szeneangehörige eine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten. Falls diese bereits in der Vergangen erteilt wurde, wird sie wieder eingezogen. Bis Ende 2021 mussten 1.050 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ihre waffenrechtliche Erlaubnis wieder zurückgeben. Doch mehr als 500 Personen aus dieser Szene verfügen nach wie vor über mindestens eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Nicht auf Diskussionen einlassen

Die Mehrheit der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ hält jedoch Behörden und Institutionen vor allem durch eine unermüdliche Kommunikationsoffensive auf Trab. Sie verfassen ausufernde Schreiben in einem eigenwilligen Schreibstil mit schwer nachvollziehbaren Argumenten und Behauptungen sowie abwegigen Rechtsauffassungen. Meist geht es um die Ablehnung behördlichen Handelns. Dabei schrecken die Verfasser aber auch nicht vor Erpressungen, Beleidigungen, Nötigungen oder Gewaltandrohung zurück. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat deshalb eine Handlungsempfehlung für den Behördenalltag herausgegeben. Darin wird empfohlen, sich nicht auf Diskussionen einzulassen, da „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ wie Verschwörungstheoretiker als unbelehrbar anzusehen sind. Außerdem sollten im Umgang Vorkehrungen zur Eigensicherung getroffen werden.

TE (26.8.2022)

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