Vor etwa fünf Jahren übte der sogenannte „Islamische Staat“ in Syrien und dem Irak eine große Anziehungskraft auf Menschen in Deutschland aus, die sich radikalisiert hatten. Sie zogen ins Kriegsgebiet. Viele von ihnen verübten Gräueltaten. Nachdem der IS militärisch besiegt wurde, gerieten überlebende deutschstämmige IS-Kämpfer und ihre Familien in Gefangenschaft. Im November 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Auswärtige Amt dazu verpflichtet, die Frau eines IS-Kämpfers und ihre Kinder aus einem Gefangenenlager in Nordsyrien nach Deutschland zurückzuholen. Welche Erfahrungen hat die Polizei in Deutschland mit IS-Rückkehrern und deren Familien bislang gemacht? Was für Herausforderungen kommen auf die deutschen Sicherheitsbehörden zu? Oliver Malchow, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnt zur Besonnenheit. Jeder Einzelfall sei zu prüfen.
