Seriöse Studien belegen, dass die sexuelle Orientierung nicht veränderbar ist.
Seriöse Studien belegen, dass die sexuelle Orientierung nicht veränderbar ist.

Gesetz von 2020 gilt in Fachkreisen als unzureichend

Volles Verbot von Konversionsbehandlungen?

Angebote, die Menschen von ihrer Homosexualität oder ihrer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität abbringen wollen, sollen in Deutschland gänzlich verboten werden. Denn unter den Folgen einer solchen sogenannten Konversionsbehandlung leiden die Betroffenen körperlich und seelisch. Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) ist im Jahr 2020 in Kraft getreten. Es verbietet diese Angebote bereits, jedoch mit einigen wichtigen Einschränkungen. Das hat sich als Fehler erwiesen und soll nun geändert werden.

Ein relevantes Problem

Konversionsmaßnahmen werden auch heute noch durchgeführt, und zwar nicht nur in Einzelfällen. Das hat eine Studie ergeben, die im Oktober 2023 in Heidelberg vorgestellt wurde. Etwa 3.500 Menschen hatten aufgrund eigener Erfahrungen an einer Online-Befragung zu diesem Thema teilgenommen. Sogenannte Konversionsbehandlungen werden unter verschiedenen Deckmänteln angeboten. „Sie verstecken sich häufig hinter pseudo-wissenschaftlichen Begriffen und Anbietende solcher Behandlungen treten anfänglich oft sehr freundlich und verständnisvoll auf“, schreiben die Fachleute, die die Online-Befragung ausgewertet haben. Dr. Matti Seithe, wissenschaftlicher Referent in der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, berichtet: „Besonders häufig finden Konversionsmaßnahmen im familiären Umfeld statt oder werden hier angebahnt, also durch Eltern und Fürsorgeberechtigte. Das Gesetz von 2020 macht jedoch an dieser Stelle eine Strafausnahme. Das ist eine Schutzlücke.“ Die Zahlen der Online-Studie stützen diese Aussage mit klaren Indizien: 47 Prozent der Befragten bekamen Empfehlungen für Maßnahmen zur Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung von ihren Eltern oder anderen nahen Verwandten. Vorschläge, die wahre Geschlechtsidentität zu unterdrücken, bekamen sogar 60 Prozent der Befragten aus ihrer Familie. Eine Befragung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf im Auftrag des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat zudem ergeben, dass es für 32 Prozent aller Seelsorger und 14 Prozent aller Psychotherapeuten Umstände gibt, unter denen sie eine Veränderung oder Umlenkung homosexueller Gefühle für gerechtfertigt und erfolgversprechend halten. Selbst bei ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten gibt es offensichtlich noch Aufklärungsbedarf zu diesem Thema. Manchmal werden die Konversionsbehandlungen auch in Gruppen im Rahmen von Freizeitangeboten vermittelt. Dort wird dann ein psychischer Druck auf die Teilnehmer ausgeübt. Zum Beispiel erzählen dann junge Menschen, wie sie ihre Homosexualität vermeintlich überwunden haben und wie glücklich sie nun mit ihrer neuen, „normalen“ Identität sind. Die BzGA hat im Rahmen ihres Online-Angebots „Liebesleben“ ein Informations- und Beratungsangebot zum Thema Konversionsbehandlungen aufgebaut. Es umfasst auch eine Telefon-Hotline.

Fachleute fordern zügige Reform des KonvBehSchG

Das Gesetz aus dem Jahr 2020 soll überarbeitet werden

© SatyaPrem / pixabay

Das Teilverbot von 2020 hat nach Einschätzung von Matti Seithe nur zu einer unzureichenden Ächtung von Konversionspraktiken geführt. Eine Reform dieses Gesetzes wurde zwar in den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung aufgenommen. Bislang liegt jedoch kein Gesetzesentwurf dazu vor. Deshalb hat eine Gruppe von unabhängigen Fachleuten im März 2024 die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu überarbeiten und sie hat dafür auch inhaltliche Forderungen vorgelegt. „Konversionsmaßnahmen schaden und gehören aus der Gesellschaft ein für alle Mal verbannt“, erklärt auch Helmut Metzner, geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld: „Das Vollverbot dieser gefährlichen und schlicht menschenrechtswidrigen Praktiken muss noch vor der nächsten Bundestagswahl kommen. Das ist der Rechtsstaat den vielen queeren Menschen, die von Konversionsmaßnahmen bedroht oder betroffen sind, sowie den Überlebenden dieser Praktiken schuldig.“

Vollverbot könnte Klarheit schaffen

Dr. Matti Seithe, Wissenschaftlicher Referent in der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

© BMH / Sabine Hauf

Ein volles Verbot von Konversionsangeboten könnte dazu führen, dass weniger Menschen an solche Angebote geraten und dadurch geschädigt werden. Oft sind es Jugendliche, die mit ihrer eigenen homosexuellen Orientierung hadern und sich nichts sehnlicher wünschen, als davon „geheilt“ zu werden. Sie sind besonders empfänglich für Konversionsangebote. Wenn diese Behandlungen nun vollständig geächtet und damit – egal unter welchem Deckmantel – nicht mehr angeboten und durchgeführt würden, dann würden die Betroffenen auch nur noch an Beratungsstellen geraten, die sie darüber aufklären, dass die eigene sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität nicht mit Willenskraft geändert werden kann und sie stattdessen dabei unterstützen, sich selbst anzunehmen. Matti Seithe meint, bei Bestrebungen zum Verbot von Konversionsbehandlungen gehe es generell darum, einen Eingriff in die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität auch bei Erwachsenen zu verbieten: „Auch Eltern ist es heute bereits verboten, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität des Kindes zu verändern bzw. dies zu versuchen. Sie müssen zukünftig aber auch belangt werden können. Deshalb muss die Strafausnahme weg.“ Um dies durchzusetzen, müssten Betroffene dann gegen ihre Eltern klagen.

Breite Information der Öffentlichkeit nötig

Hier finden Sie die wissenschaftliche Bestandsaufnahme von Erkenntnissen über sogenannte „Konversionsbehandlungen“ der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

Sollte das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen noch bis zur nächsten Bundestagswahl verbessert werden, müsste dies mit einer breiten Informationskampagne in der Öffentlichkeit publik gemacht werden, meint Matti Seithe: „Damit verbinde ich die Hoffnung, dass das Gesetz dann auch präventiv wirkt, und der Klageweg nach Eintritt der Schädigung der Betroffenen gar nicht mehr nötig wäre. Konversionsbestrebungen müssen gesamtgesellschaftlich geächtet werden.“
WL (14.04.2025)

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