Keine Legalisierung weicher Drogen
Cannabis ist und bleibt Einstiegsdroge

Cannabis wird in seiner Gefährlichkeit häufig unterschätzt
© jewelrhodes, fotolia
Soll man sogenannte weiche Drogen wie Haschisch (Cannabis) legalisieren? Diese Frage wird seit langem kontrovers diskutiert. Die Argumente dafür und dagegen sind vielfältig. Doch wie sieht die Gewerkschaft der Polizei diese Frage? Die Polizeibeamtinnen und -beamten sind schließlich an vorderster Front bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität beteiligt, sei es beim Aufnehmen von Anzeigen wegen des Besitzes geringer Mengen des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) oder bei Ermittlungen gegen den organisierten Drogenhandel. Sascha Braun nimmt dazu Stellung. Er ist Justiziar der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin.
Herr Braun, wie ist die generelle Haltung der GdP zur Frage der Legalisierung von weichen Drogen?
Niemand von uns möchte Drogenbesitz grundsätzlich legalisieren. Da ist die Position der Gewerkschaft der Polizei eindeutig.
Was sind für Sie die wichtigsten Gründe, die für die Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelung sprechen?
Der Staat muss deutlich machen, dass gewisse Dinge so gefährlich sind, dass sie nicht erlaubt sind. Aus der Erfahrung der Polizeiarbeit wissen wir, dass viele Drogen in ihrer Gefährlichkeit unterschätzt werden, dazu gehört auch der Cannabiskonsum. Cannabis ist, auch wenn das manche Leute nicht wahrhaben wollen, eine Einstiegsdroge. Eine ebenso gefährliche Einstiegsdroge ist im Übrigen der Nikotinkonsum, und danach kommen auf gleicher Stufe Alkohol und THC, der Hauptwirkstoff von Cannabis. Diese drei Drogen sind im Grunde die klassischen Einstiegsdrogen, die später, je nach individueller Lebensführung, zu massiver Abhängigkeit führen können.
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