Die Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch leiden oft ihr Leben lang
Die Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch leiden oft ihr Leben lang

Im Interview: Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Sexueller Missbrauch geschieht nicht im Affekt

Kerstin Claus wurde im März 2022 für fünf Jahre in das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Die Journalistin berät bereits seit 2015 Politik und Institutionen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Sie beschäftigt sich dabei besonders mit der Frage, welche Strukturen in Politik und Gesellschaft nötig sind, um Kindesmissbrauch zu erkennen, sein Ausmaß zu begreifen und ihm wirksam zu begegnen.

Frau Claus, wieviel Einfluss gibt Ihnen das Amt als Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und wie wollen sie ihn nutzen?

Also ein dickes Pfund, mit dem ich wuchern kann, ist meine Unabhängigkeit. Das heißt, ich kann auf Bundesebene mit allen Ressorts in Austausch treten. Ich spreche mit verschiedenen Abgeordneten des Bundestages, mit der Kinderkommission oder dem Familienausschuss. Als Bundesbeauftragte nehme ich etwa Stellung zu Gesetzesvorhaben. Wir arbeiten auch daran, dass das Amt gesetzlich verankert wird: mit einer klaren Festlegung der Aufgaben und einer Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag. So kann dann etwa eine Art Lagebild zu den Dimensionen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erstellt und Maßnahmen vorgeschlagen werden. Wir wollen auch die Aufarbeitung der verjährten Fälle ermöglichen und gesetzlich verankern: Betroffene sollen ein Recht bekommen, dass sich mit ihrer Geschichte auseinandergesetzt wird. Für all das brauchen wir aber immer wieder die Bundesländer, weil Schutz, Hilfe oder auch Aufdeckung, Aufklärung und Aufarbeitung in ihrer Verantwortung liegen. In den Bundesländern will ich die Strukturen vor Ort stärken, beispielsweise die Netzwerke, und andererseits auch mit Politikern dort verhandeln, wie Ressourcen geschaffen oder erweitert werden können, etwa in den Bereichen Aus- und Fortbildung.

Können Sie konkrete Beispiele benennen, bei denen Sie den Gesetzgeber beraten?

In der jüngsten Vergangenheit beispielsweise bei der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII), das die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken soll, oder bei der Aktualisierung des Opferentschädigungsgesetzes (SGB XIV). Dort sind ganz konkret die Hilfen für Betroffene, also diejenigen, die sexueller Gewalt ausgesetzt sind oder waren, verbessert worden. Dazu gehört die Klärung von Standards und Zugängen zum Leistungsspektrum der Opferentschädigung. Da haben mein Amt und auch der Betroffenenrat intensiv mitgewirkt, um hier zu verhindern, dass es zu Einschnitten kommt.

Was können Sie in Ihrer Position als Bundesbeauftragte zum Thema Opferschutz und Opferhilfe beitragen?

Auch wenn die Reform des Opferentschädigungsgesetzes Fortschritte bringt, so ist doch auch klar, dass es viele Betroffene gibt, die Zugang zu alternativen Hilfen z.B. über den Fonds sexueller Missbrauch brauchen. Dieser Fonds war ja mal auf Zeit gedacht. Aber: Wo sich immer neue Taten ereignen, muss auch die Hilfe für Betroffene aufrecht erhalten bleiben. Dafür mache ich mich stark. Generell ist es für mich wesentlich, dass wir flächendeckend im Umfeld der Kinder verbindliche Schutzkonzepte verankern und damit eine gewisse Fachlichkeit und Handlungskompetenz im Umgang mit Verdachtsfällen entwickeln. Bei der Verhinderung von sexueller Gewalt stehen die Schulen im Fokus. Dort brauchen wir eine Verankerung von Schutzkonzepten in den Schulgesetzen. Es geht aber auch um viele weitere Institutionen und Orte, an denen sich Kinder aufhalten, zum Beispiel Vereine. Neben den Schutzkonzepten müssen wir in Aus- und Fortbildung investieren. Also überall da, wo Kinder und Jugendliche sich außerhalb des familiären Nahfelds bewegen, muss eine Grundkompetenz hinsichtlich sexueller Gewalt und Täterstrategien vermittelt werden. Außerdem müssen Strukturen der Beratung, der Begleitung und Hilfen, aber natürlich auch der Prävention geschaffen werden.

Welche Erfahrungen haben Sie in den ersten Wochen in ihrem neuen Amt gemacht – sicher gab es Ermutigendes, aber auch Ernüchterndes. Können Sie dafür ein paar Beispiele nennen?

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

© Barbara Dietl /UBSKM

Erste Erfahrungen in politischen Gesprächen zeigen, sei es mit einzelnen Bundestagsabgeordneten, sei es mit der Kinderkommission oder in den Ländern, dass mittlerweile sehr viel verstanden wurde, was notwendig ist. Andererseits gibt es aber noch viel zu erreichen, wenn wir Handlungskompetenz und das gesellschaftliche Bewusstsein für das Thema wirklich in die Fläche bringen möchten. Sexualisierte Gewalt passiert nicht nur in den Kirchen, auf einem Campingplatz oder im Internet, sondern überall. Hier ist gesamtgesellschaftlich ein Hinsehen nötig. Aber auch die Politik muss flächendeckend Verantwortung übernehmen: auf kommunaler Ebene, auf Landesebene und eben auch auf Bundesebene. Das ist dann noch mal ein weiter Weg, auch wenn das Bewusstsein heute sicher ein anderes ist als 2010, als der Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche aufgedeckt wurde. Das wurde mir nochmal so richtig klar rund um meine Berufung zur Bundesmissbrauchsbeauftragten. Man weiß ja von mir auch öffentlich, dass ich selbst in meiner Jugend von sexueller Gewalt betroffen war. Medial wurde das zwar aufgegriffen, aber ich bin dabei nicht auf die eigene Betroffenheit reduziert worden. Das wäre, glaube ich, vor ein paar Jahren noch anders gewesen. Dass man das heute selbstverständlich zusammendenken kann, die eigene Betroffenheit und die fachliche Expertise, da hat sich in den letzten Jahren viel getan in der öffentlichen Wahrnehmung. Da hat sicher mein Vorgänger in diesem Amt über die geschaffenen Strukturen so einiges bewegt und erreicht.

Die Polizeiliche Ermittlungsarbeit führte gerade in der letzten Zeit zur Offenlegung immer größerer Missbrauchsnetzwerke. Wie kann man solche Taten eindämmen, erschweren, verhindern, aufdecken?

Wir brauchen ein grundsätzliches Verständnis für die spezifischen Aspekte sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Das ist keine Gewalt, die impulsiv geschieht, die aus Überforderung passiert, wie oft bei Misshandlung oder Vernachlässigung, sondern sie ist sehr strategisch angebahnt. Und hier zeigt die Erfahrung, wie schwierig es sein kann, jemanden als Täter wahrzunehmen: Es kann eine Person sein, die mir vollkommen normal begegnet, vielleicht ein hohes gesellschaftliches Ansehen besitzt und mit einer hohen kommunikativen Kompetenz ausgestattet ist. Es ist für diese Tätergruppe einfach, immer wieder ein Bild zu erzeugen, das es dem Gegenüber schwer macht, sich vorzustellen, dass der andere ein Täter sein kann. Das heißt, wir müssen uns auch bei den Ermittlungsbehörden noch mal deutlich klarer machen, wie strategisch sexuelle Gewalt angebahnt wird, wie systematisch das Umfeld bearbeitet und manipuliert wird, damit eine Tat nicht aufgedeckt wird. Und das verändert wahrscheinlich den Blick auch bei Anzeigen auf Verdächtige grundsätzlich. Man muss es für möglich halten, dass auch Personen aus dem eigenen Umfeld sexuelle Gewalt ausüben können, um sagen zu können: Okay, diese Person muss nicht schuldig sein, aber wenn sie schuldig wäre, welche Strategien würde sie anwenden, um genau das zu verbergen? Ich glaube, hier braucht es ein größeres grundlegendes Wissen um diese strategische Dimension von sexueller Gewalt. In Hinblick auf die Ermittlungsbehörden sieht man am Beispiel von Nordrhein-Westfalen sehr gut, was erreicht werden kann, wenn Ressourcen aufgebaut und Spezialeinheiten gebildet werden. Hier müssen, glaube ich, andere Bundesländer nachlegen, was die Ausstattung und die Ressourcen angeht – sowohl personell, aber auch in der Technik –, damit wir flächendeckend Taten so früh wie möglich aufdecken. Denn das muss ja das Ziel sein, Kinder aus diesen Gewaltformen zu befreien, die sie hier und jetzt erleben.

Was bringen angesichts dieser Missbrauchsnetzwerke Strafverschärfungen oder intensivere Ermittlungen, auch unter Zuhilfenahme der Vorratsdatenspeicherung bei Providern?

In Nordrhein-Westfalen hat man gesehen, was ein Ressourcenaufbau bringt und wie viel ermittelt werden konnte. Es wurde darauf fokussiert, an die Täternetzwerke und ihre Knotenpunkte zu kommen, um dann strahlenförmig möglichst effizient zu ermitteln. Da haben wir wahrscheinlich auch noch ungenutzte Möglichkeiten, die wir in den Blick nehmen müssen. Dabei ist es mir ein großes Anliegen, festzuhalten, dass wir den Blickwinkel nicht auf Vorratsdatenspeicherung als einzige Option reduzieren dürfen. Ich gehe davon aus, dass wir im Internet deutlich mehr Möglichkeiten haben, als wir bisher nutzen, auch jenseits der Vorratsdatenspeicherung. Und hier komme ich wieder zum Bereich Kinder- und Jugendschutz: Welche Leitplanken setzen wir für Kinder und Jugendliche, um ihnen im Netz eine sicherere Welt bereitzustellen? Und da müssen wir auch mit klaren Vorgaben von Seiten der Politik gegenüber den Providern in einen konstruktiven Austausch gehen.

TE (24.06.2022)

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