Die kleinen Geräte lassen sich durch mündliche Befehle steuern
Die kleinen Geräte lassen sich durch mündliche Befehle steuern

Was ist bei der Nutzung von sprachgesteuerten Lautsprechern zu beachten?

Wanzen im Wohnzimmer

„Smart Home“ – Mit diesem Trend halten viele mit dem Internet vernetzte Geräte Einzug in unsere Haushalte. Sprachgesteuerte Lautsprecher wie Amazons „Echo“, der mit dem Spracherkennungsdienst „Alexa“ ausgestattet ist, bieten den Nutzern die Möglichkeit, zahlreiche Funktionen per Zuruf zu steuern. Jedoch bergen solche Geräte oft auch Sicherheitsrisiken. Was machen die Hersteller etwa mit unseren persönlichen Daten?

Gespräche landen in der Cloud

Mit sprachgesteuerten Lautsprechern lassen sich Online-Einkäufe tätigen oder eine Musikwiedergabeliste erstellen, ohne dabei einen Knopf zu drücken. Die Aufnahme beginnt, wenn der Nutzer ein Schlüsselwort nennt. Im Falle der von Amazon vertriebenen Geräte „Echo“ und „Echo Dot“ beginnt die Aufzeichnung erst, wenn Sie das Wort „Alexa“ sagen. Apple-Geräte hören auf den Sprachbefehl „Hey Siri“. Wie bei digitalen Assistenten üblich, landen die Spracheingaben zunächst zur Datenverarbeitung in der Cloud. Diese Daten nutzt Amazon, um die gestellten Fragen zu beantworten und um die eigenen Dienste zu verbessern. Für Carola Elbrecht, Referentin im Digitalen Marktwächter des Verbraucherzentrale Bundesverband, steht vor allem die Frage nach der Datennutzung im Zentrum: „Aus Sicht der Verbraucher und Datenschützer geht es in erster Linie darum, dass solche Geräte und ihre Funktionalitäten transparent sind. Man muss wissen, wann ein Gerät mitschneidet und wie lange die erfassten Daten gespeichert werden.“ Zudem sollten die gesammelten Daten vom Unternehmen nur für die genannten Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden oder gar der Profilbildung dienen.

Carola Elbrecht, Referentin im Digitalen Marktwächter des Verbraucherzentrale Bundesverband

© Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Gefährliches Kinderspielzeug

Wenn Amazons Geräte im Haushalt aufzeichnen, dann leuchtet der blaue Kreis deutlich auf und macht dem Nutzer so kenntlich, dass gerade eine Aufnahme erfolgt. Allerdings sind bereits viele andere Dinge unseres Alltags vernetzt und nicht alle halten es mit der Aufzeichnung und Verwendung von Daten besonders transparent. Im Februar 2017 kritisierte die Bundesnetzagentur eine Puppe für Kinder des britischen Spielzeugherstellers Genesis und bezeichnete das Produkt als „versteckte, sendefähige Anlage“. In der Puppe befanden sich ein Mikrofon und ein Lautsprecher. Die Kommunikation erfolgte per Bluetooth mit einer entsprechenden Smartphone-App. Die Datenschützer sahen erhebliche Probleme, da die Spracheingaben nicht nur auf externen Servern landeten und dort zu Werbezwecken genutzt werden konnten, sondern auch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheit bestanden. Hacker hätten sich leicht Zugriff auf die Mikrofone verschaffen können, um die Kinder mit der Puppe auszuspionieren. „Wenn Daten von Kindern erhoben und verarbeitet werden, womöglich in Unkenntnis der Eltern, ist das natürlich besonders kritisch. Außerdem hat diese Puppe die Kinder regelrecht ausgefragt und wollte beispielsweise wissen, wie das Kind heißt“, erklärt Elbrecht.

Tipps für den richtigen Umgang mit sprachgesteuerten Lautsprechern:

  • Die Leuchte auf Amazons „Echo“-Geräten blinkt blau, wenn Spracheingaben getätigt werden. Die Leuchte schaltet hingegen auf Rot, wenn das Gerät auf Knopfdruck ausgeschaltet wird. Die Mikrofone sollen dann ebenfalls vom Strom getrennt sein.
  • Besitzer eines smarten Gerätes sollten die Aufnahmefunktion deaktivieren, wenn Besuch ins Haus kommt.
  • Gespeicherte Suchen lassen sich mit der Alexa-App chronologisch auflisten und löschen. Davon rät der Hersteller jedoch ab, da der digitale Assistent nur mit möglichst vielen Informationen hilfreich sei.
  • Da es in einzelnen Fällen versehentliche Bestellungen per Zuruf über Amazons Sprachassistenzsystem „Alexa“ gegeben hat, bietet der Lautsprecher auch eine Funktion, um die Einkaufsoption zu deaktivieren.

Was Verbraucher beachten sollten

„Der Markt für sprachgesteuerte Lautsprecher ist in Deutschland noch relativ jung. Daher sollten wir kritische Aspekte beim Thema Datenschutz möglichst frühzeitig und offen kommunizieren, um die Verbraucher dafür zu sensibilisieren“, rät die Expertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Indem auf Schwachstellen hingewiesen wird, erhalten die Hersteller die Chance zur Nachbesserung. Elbrecht wünscht sich vor allem von den Herstellern mehr Transparenz bei der Verwendung von persönlichen Daten. Die Verbraucher sollten sich zunächst darüber informieren, was in den Datenschutzregelungen des Herstellers steht. Für die Datenverarbeitung wird eine informierte Einwilligung der Nutzer vorausgesetzt. Sollten sich Familienmitglieder oder Gäste im Haus befinden, könnten sich diese, etwa durch Amazons „Alexa“, in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen. Besitzer sollten das Gerät entweder vorübergehend ausschalten oder im Zweifel auf einen sprachgesteuerten Lautsprecher hinweisen. In Büros und Verwaltungen sollten sprachgesteuerte Lautsprecher am besten überhaupt nicht eingesetzt werden. Gespräche Dritter könnten von den Geräten aufgenommen und übermittelt werden. Zudem könnten vertrauliche Angelegenheiten aufgezeichnet werden. AL (26.05.2017)

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