Gefährliche Produkte, vor denen über das EU-System RAPEX gewarnt wird
Gefährliche Produkte, vor denen über das EU-System RAPEX gewarnt wird

Der Kampf gegen gefährliche Produkte in Deutschland

Brennende Haarföhns und explodierende Akkus

Vom Kinderspielzeug, dessen Kleinteile von Kindern verschluckt werden können, über leicht entzündliche Haarföhns bis hin zur wackligen Baumaschine – gefährliche Produkte gibt es in vielen Lebensbereichen. Es gibt allerdings ein paar Maßnahmen, mit deren Hilfe Verbraucher und auch Gewerbetreibende sich vor unsicheren Produkten schützen können. Dazu zählen der Blick auf Gütesiegel oder auch eine erhöhte Sensibilität für Rückrufaktionen.

Das GS-Zeichen… …ist das einzige gesetzlich geregelte Prüfzeichen zur Produktsicherheit. Es ist ein freiwilliges Zeichen, d. h. der Hersteller oder sein Bevollmächtigter entscheiden, ob ein Antrag auf Zuerkennung gestellt wird. „GS“ steht für „Geprüfte Sicherheit“. Wenn ein Produkt das GS-Zeichen trägt, dann wurde es von einer offiziell staatlich zugelassenen und bekannt gemachten Stelle, etwa dem TÜV, geprüft und erfüllt alle sicherheits- und gesundheitsrelevanten Ansprüche.

Verbraucher in Deutschland sollten sich eigentlich darauf verlassen können, dass nur sichere Produkte auf den Markt kommen – denn dafür gibt es ja die Marktaufsicht. Und trotzdem lohnt es sich, Produkte beim Kauf einer genaueren Prüfung zu unterziehen, rät Dr. Peter Wienecke vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. „Beim Kauf bedeutet das freiwillige GS-Zeichen auf dem Produkt eine zusätzliche Sicherheit“, so der Experte. „Denn dann kann man darauf vertrauen, dass das Produkt von einer dafür zuständigen unabhängigen Prüfstelle überprüft wurde.“ Es lohnt sich aber auch, zu kontrollieren, ob eine möglichst ausführliche deutschsprachige Bedienungsanleitung vorhanden ist und ob der Hersteller mit Anschrift genannt ist.

Waren, Stoffe, Zubereitungen

Seit Ende 2011 gilt in Deutschland ein eigenes Produktsicherheitsgesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Es umfasst Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind – und darunter fällt praktisch alles, vom Spielzeug bis zur Baumaschine. Bereiche, die durch andere Gesetze geregelt werden, sind als Ausnahmen eigens angeführt. Dazu zählen Lebens-, Futter-, Pflanzenschutzmittel, Produkte für den militärischen Bereich und Medizinprodukte. 

Dr. Peter Wienecke, Geräteuntersuchungsstelle des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

© LGL Bayern

Beispiel Spielzeug

Sorgen bereiten Peter Wienecke und seinen Kollegen etwa Spielwaren. „Ein Hauptthema sind seit Jahren verschluckbare Kleinteile von Spielzeug für Kinder unter drei Jahren – die können daran ersticken“, so der Physiker. Gefährlich können aber auch lange Schnüre sein, in denen sich Kinder verfangen und somit verletzen können. Aktuell haben die Überwachungsbehörden mangelhafte Schutznetze von großen Trampolinen als Problem erkannt. „Wenn diese Netze durch die UV-Strahlung der Sonne altern, können Kinder vom Trampolin stürzen“, so Wienecke. Die zuständigen Stellen arbeiten bereits an neuen Prüfvorschriften, durch die eine ausreichende Lebensdauer solcher Netze überprüfbar gemacht werden soll.

Sorgenkind China

Die Behörden werden auf unterschiedlichen Wegen auf möglicherweise gefährliche Produkte aufmerksam. Die Zollbehörden stellen schon bei der Einfuhr Mängel fest und informieren die Marktaufsichtsbehörden, in Bayern ist das die Gewerbeaufsicht. Die Marktaufsicht ist aber auch selbst aktiv. Produktproben werden an Labors wie die bayerische Geräteuntersuchungsstelle oder den TÜV zur Überprüfung geschickt. „Wenn das Produkt nicht sicher ist, darf es nicht in den Handel und Hersteller beziehungsweise Vermarkter müssen gegebenenfalls einen Rückruf vornehmen“, berichtet Produktprüfer Wienecke. Besonders häufig werden übrigens Produkte auffällig, die aus China oder Hongkong stammen. Kein Wunder, schließlich werden dort ja auch große Mengen an Exportgütern produziert. „Diese Situation bessert sich aber“, zeigt sich Peter Wienecke optimistisch.

Vorsicht vor Internetkäufen

Besonders kritisch wird von Produktprüfern das Online-Shopping gesehen, bei dem die klassischen Kontrollmechanismen leicht umgangen werden können. Peter Wienecke nennt ein Beispiel: „Laserpointer dürfen üblicherweise nur mit einer Leistung von einem Milliwatt angeboten werden, im Internet wurden aber Geräte mit 60 bis 80 Milliwatt angeboten“ – ein klares Risiko für menschliche Augen. Probleme gab es in letzter Zeit auch mit LED-Lampen, bei denen spannungsführende Teile von 220 Volt direkt berührt werden konnten. Gefährlich können auch Imitate von Qualitätsprodukten sein – etwa von Kettensägen, die lebensgefährlich sind, weil die Motorbremsen versagen. Und dann sind da die Akkus für Elektrofahrräder, die sogenannten Pedelecs, die Produktprüfer Wienecke und seine Kollegen aktuell beschäftigen: Wenn man diese mit einem falschen Ladegerät auflädt, können sie sich entzünden – oder sie fliegen gar in die Luft.

Informationsquellen zur Produktsicherheit

  • Die Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und -medizin (BAuA) stellt auf ihrer Webseite Informationen zur Produktsicherheit bereit. Dort finden Sie auch die Meldungen, die wöchentlich über das EU-Warnsystem RAPEX veröffentlicht werden.
  • Das Europäische System zur Marktüberwachung ICSMS bietet eine europaweite Datenbank zu gefährlichen Produkten. Privatnutzer finden dort – einfach durch Eingabe der Postleitzahl – die für sie zuständige lokale Behörde, der sie unsichere Produkte melden können. 
  • Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) führt auf ihrer Homepage die zugelassenen Stellen für die GS-Zeichen Zuerkennung an.

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