Rettungsgasse: so geht’s richtig!
Rettungsgasse: so geht’s richtig!

Vereinfachte Regelung sorgt für Klarheit

Bei Staubildung: Rettungsgasse!

Rettungsgasse: so geht‘s richtig!>Bei Unfällen können schon wenige Minuten über Leben und Tod der Opfer entscheiden. Das Problem: Immer wieder werden die Polizei und die Rettungskräfte bei der Fahrt zum Unfallort behindert, weil die Rettungsgasse entweder falsch oder nur sehr langsam gebildet wird. Seit 2017 gelten daher vereinfachte Regeln. Dazu zählt auch, sich immer vorausschauend zu verhalten.

„Rechte-Hand“-Regelung

Muss eine Rettungsgasse gebildet werden, gilt mittlerweile: Der linke Fahrstreifen orientiert sich nach links, alle anderen Fahrspuren fahren nach rechts. Das galt zuvor nur bei dreispurigen Fahrbahnen. In allen anderen Fällen musste die Gasse in der Mitte gebildet werden. „Bei mehreren Fahrspuren war die frühere Regelung verwirrend“, erklärt Carla Bormann, die beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) den Bereich Öffentlichkeitsarbeit leitet. „So ist es viel klarer und immer gleich.“ Mithilfe der sogenannten „Rechte-Hand“-Regel lässt sich ganz einfach merken, wie die Rettungsgasse auszusehen hat: Die Finger der rechten Hand symbolisieren die Fahrspuren. Der Daumen ist die linke Spur, auf der die Autos nach links fahren müssen. Die anderen Finger stehen für die restlichen Fahrbahnen. Die „Lücke“ dazwischen stellt die Rettungsgasse dar. Diese Regel gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern, wie in Österreich oder der Schweiz. Carla Bormann rät Autofahrenden, sich vor der Fahrt ins Ausland immer über die Regelung zu informieren. Denn in vielen Ländern gelten abweichende Vorschriften. So muss beispielsweise in Tschechien die Spur zwischen der rechten und der links angrenzenden Spur freibleiben.

Sich frühzeitig einreihen ist Pflicht

Zu wissen, wie man die Rettungsgasse bildet, reicht im Zweifel jedoch nicht aus. Denn sobald man die Sirenen der Einsatzkräfte hört, ist es oft zu spät, weil sich das Fahrzeug im dichten Stau dann meist nicht mehr manövrieren lässt. Daher sollte man sich schon bei zähflüssigem Verkehr und beginnendem Stau entsprechend einreihen. Dieses Fahrverhalten ist laut Straßenverkehrsordnung sogar verpflichtend. Grundsätzlich sollte man immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten, um spontan flexibel reagieren zu können. Dadurch lassen sich bei Stau und stockendem Verkehr auch Auffahrunfälle vermeiden. Ein weiterer wichtiger Tipp, den Carla Bormann geben kann: immer den Verkehrsfunk einstellen. Dadurch ist man schon frühzeitig über aktuelle Unfälle und Stauentwicklungen informiert, auch wenn man gerade kein Radio hört oder es lautlos gestellt hat. Erst wenn der Verkehr wieder flüssig läuft, mit keinem weiteren Stillstand zu rechnen ist und einige Zeit kein Einsatzwagen die Rettungsgasse mehr genutzt hat, darf sie wieder aufgelöst werden.

Carla Bormann

Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit und stellvertretende Pressesprecherin beim DVR © DVR

Bußgeld bei Nichteinhaltung

Nach Einschätzung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats sind mittlerweile viele Autofahrerinnen und Autofahrer über die vereinfachte Regelung informiert, wenn auch noch nicht alle. Im Rahmen der Kampagne „Runter vom Gas“ betreiben das Bundesverkehrsministerium und der DVR auch zu diesem Thema aktive Aufklärungsarbeit. „Wir stellen der Polizei in den Bundesländern beispielsweise Brückenbanner zur Verfügung, die man an Unfallschwerpunkten anbringen kann. Darauf ist eine Abbildung zu sehen, die zeigt, wie die Rettungsgasse funktioniert.“ Wer die Rettungsgasse nicht einhält, muss derzeit mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Doch das soll sich bald ändern. Künftig könnten Geldstrafen von rund 200 Euro fällig werden, wenn man sich im Falle eines Staus nicht an der Gasse beteiligt – auch, wenn dieser gar nicht auf einen Unfall zurückgeht. Zudem soll es zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei geben.

Schaulustige behindern den Einsatz

Doch eine falsche oder zu langsame Einreihung ist bei der Rettungsgasse nicht das einzige Problem. „Wir nehmen eine zunehmende Rücksichtslosigkeit wahr. Immer wieder hören wir von Rettungskräften, dass sich Autos in der Gasse hinter die Einsatzfahrzeuge klemmen – Hauptsache, man kommt ein Stück weiter“, erklärt die stellvertretende Pressesprecherin. Auch die so genannten Gaffer sind für den DVR ein Grund zur Sorge, insbesondere dann, wenn sie die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindern. Das passierte beispielsweise bei einem Busunglück in Bayern Anfang Juli 2017, bei dem 18 Menschen ums Leben kamen. Einige Schaulustige filmten das Geschehen sogar mit ihren Smartphones. Hier kennt der Gesetzgeber kein Pardon mehr: Wer bei einem Unfall fotografiert oder filmt, begeht eine Straftat. Im Zweifel kann das sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. MW (25.08.2017)

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