Deutschland ist eine Exportnation. Viele Unternehmen – von der mittelständischen Firma bis zum Konzern – agieren international. Sie haben Geschäftspartner, Niederlassungen oder Projekte im Ausland, die regelmäßig von Mitarbeitenden aus Deutschland besucht werden. Das ist nicht ohne Risiko. Je nach Land gibt es besondere Gefahren wie etwa Krankheiten, schlechte Gesundheitssysteme, Kriminalität, Spionage, Entführungen oder Naturkatastrophen. Doch man kann persönlich vorsorgen. Auch die Unternehmen sind gefordert, sich aktiv für den Schutz ihrer Beschäftigten einzusetzen.
Vorab informieren
Vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 wurden knapp 200 Millionen Geschäftsreisen von Mitarbeitenden deutscher Unternehmen unternommen. Auch wenn diese Zahl durch die Pandemie zunächst einmal auf weniger als ein Fünftel geschrumpft ist, erwarten Experten in den kommenden Jahren wieder einen deutlichen Anstieg – mindestens auf das Niveau vor der Pandemie. Doch die Welt ist nicht sicherer geworden. Daher sollten sich Unternehmen und ihre Beschäftigten vor jeder Auslandsreise genau über die Situation vor Ort informieren und sich entsprechend vorbereiten. Ein wichtiger Indikator ist die Kriminalitätsrate. So geschehen 33 Prozent aller Morde weltweit in Lateinamerika und in der Karibik, obwohl dort nur acht Prozent der Weltbevölkerung leben. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der mexikanischen Nichtregierungsorganisation „Consejo Ciudadano para la Seguridad Publica y Justicia Pena“. Das macht diese Region besonders gefährlich, nicht nur für Geschäftsreisende. Eine gute und seriöse Informationsquelle ist das Auswärtige Amt. Es bietet auf seiner Webseite unter der Rubrik „Sicher Reisen“ umfangreiche Länderinformationen und Serviceangebote. Zu jedem Land gibt es ein umfassendes Dossier, in dem die aktuelle Situation und die Sicherheitsrisiken vor Ort beschrieben werden. Dazu gehört die politische und kulturelle Situation im Land, das Klima, gesundheitliche Risiken und verbreitete Krankheiten sowie aktuelle Konflikte oder Unruhen. Ein weiteres Angebot des Auswärtigen Amts ist die App „Sicher Reisen“, die kostenlos heruntergeladen werden kann. Sie bietet Reise- und Sicherheitshinweise, eine Push-Nachrichtenfunktion für den Fall, dass sich die Sicherheitslage ändert, und einen OK-Button, mit dem Angehörige und Freunde im Krisenfall ein Lebenszeichen gesendet werden kann. Darüber hinaus kann man sich auf der Website des Auswärtigen Amtes auch in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland) eintragen. Im Krisen- bzw. Katastrophenfall können so die deutschen Auslandsvertretungen die Reisenden zeitnah informieren und ggf. in ihre Krisenbewältigungsmaßnahmen miteinbeziehen.
IT-Ausstattung absichern
Smartphones und Laptops gehören heute zur Grundausstattung von Geschäftsreisenden. Doch das Risiko von Verlust oder Diebstahl der IT-Ausstattung ist in einigen Reiseländern groß. Außerdem sollte man immer damit rechnen, dass versucht wird, Geschäftsgeheimnisse auszuspionieren. Es gibt Staaten, in denen sogar davon ausgegangen werden muss, dass von regierungsamtlicher Seite Wirtschaftsspionage betrieben wird. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt auf seiner Webseite Tipps, wie IT-Technik auf Reisen sicher genutzt werden kann. Dazu gehört, dass nur die Technik mitgeführt werden sollte, die unbedingt notwendig ist. Es kann sogar sinnvoll sein, dass Unternehmen den Reisenden spezielle Geräte zur Verfügung stellen. Sie enthalten dann beispielsweise nur Dokumente und Applikationen, die für die konkrete Geschäftstätigkeit benötigt werden. Für die Nutzung der Geräte während der Reise empfiehlt das BSI eine ganze Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die nicht nur für Geschäftsleute gelten. Dazu gehört die Verwendung von sicheren Passwörtern und – wenn möglich – die Einrichtung von Zwei-Faktor-Autorisierungen. Außerdem sollte eine Verbindung ins Internet etwa in Cafés oder auf Flughäfen nur über geschützte Mobile Netzwerke und Hotspots erfolgen. Die Geräte sollten niemals unbeaufsichtigt bleiben, auch nicht im eigenen Hotelzimmer. Wenn fremde, öffentlich zugängliche Computer genutzt werden, sollte man immer darauf achten, alle zwischengespeicherten Informationen wie etwa den Browserverlauf zu löschen.
Trennung von beruflichen und privaten Aktivitäten
Grundsätzlich genießen Geschäftsreisende durch die gesetzliche Unfallversicherung einen Schutz für die Dauer ihrer Reise. Doch das gilt nur für die Zeit, in der man konkret für die Firma unterwegs ist. Bei privaten, rein persönlichen Aktivitäten erlischt dieser Versicherungsschutz. Das Sozialgericht in Wiesbaden wies beispielsweise die Klage des Mitarbeiters einer Fluggesellschaft ab, der nach dem gemeinsamen Abendessen mit seinen Kollegen noch alleine eine Kneipe aufsuchte. Auf dem Nachhauseweg wurde er Opfer eines Raubüberfalls und dabei verletzt. Nach Meinung des Mitarbeiters handelte es sich hier um einen Dienstunfall, für den der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft greife. Das sah das Gericht allerdings anders, da der Kneipenbesuch nicht betriebsbedingt, sondern rein privater Natur gewesen sei.
Verantwortung der Unternehmen
Wenn sie ihre Mitarbeitenden auf Geschäftsreise schicken, sind die Unternehmen in der Verantwortung, für Vorbereitung und Schutz zu sorgen. Die EU-Kommission plant, die Fürsorgepflichten für Firmen zu verschärfen und orientiert sich dabei am sogenannten „Corporate Manslaughter and Homicide Act“ in Großbritannien. Danach können sich Verantwortliche in Unternehmen strafbar machen, wenn sie die Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeitenden grob fahrlässig vernachlässigen. Für Geschäftsreisen bedeutet das etwa, dass vom Unternehmen ausreichende Informationen für das Reiseland bereitgestellt werden oder dass automatisch Kranken-, Gepäck- und Unfallversicherungen abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollten für den Notfall Ablaufpläne, Tracking-Tools und Notfallnummern eingerichtet sein. Kleinere oder mittelständische Unternehmen, die den Aufwand scheuen oder schlicht mit der Organisation von Geschäftsreisen in Risikogebiete überfordert sind, können sich von spezialisierten Reiseagenturen unterstützen lassen. Große Versicherungsunternehmen bieten neben standardisierten Reise- und Gepäckversicherungen auch persönliche Service-Dienste an: Sie verfügen beispielsweise über eine durchgehend besetzte Hotline, helfen beim Verlust von Reisepapieren, organisieren einen Krankenrücktransport oder vermitteln einen Anwalt.
TE (24.02.2022)


