Hinweis auf biometrische Gesichtsscanner am Bahnhof Berlin Südkreuz
Hinweis auf biometrische Gesichtsscanner am Bahnhof Berlin Südkreuz

Berliner Pilotprojekt zur Gesichtserkennung erfolgreich

Wie Computer lernen, Menschen zu erkennen

Biometrische Systeme wie Fingerabdruck- oder Gesichtsscanner werden bei Nutzern neuerer Smartphones immer beliebter, wenn es darum geht, sich selbst auf dem Gerät zu identifizieren. Doch kann intelligente Videoanalyse auch ein Hilfsmittel für künftige Polizeiarbeit sein? Das Bundespolizeipräsidium hat im vergangenen Jahr die biometrische Gesichtserkennung als Instrument polizeilicher Fahndung am Bahnhof Berlin Südkreuz getestet. Im Oktober 2018 wurden die Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammenfasst. Daraus ergibt sich: Die durchschnittliche Trefferquote, mit der Personen durch die Software erkannt wurden, beträgt mehr als 80 Prozent.

300 Probanden – 300 Gesichter

„Wir haben insgesamt 300 freiwillige Testpersonen geworben, die sich dazu bereit erklärt haben, an unserem Projekt mitzuwirken“, sagt Polizeioberrat Oliver Schulz, Sachbereichsleiter Gefahrenabwehr bei der Bundespolizeidirektion Berlin. Er war für die polizeifachliche Umsetzung des Projekts mitverantwortlich. „Darunter waren hauptsächlich Pendler und Personen, die regelmäßig den Bahnhof Südkreuz nutzen.“ Von diesen Testpersonen wurde zunächst mit deren Einverständnis eine eigens dafür erstellte Datenbank mit Fotos in guter Datenqualität angelegt. Mit einem Bluetooth-Transponder ausgestattet, haben die Testpersonen anschließend den Bahnhof in gewohnter Art und Weise regelmäßig frequentiert und sich frei durch die markierten Testbereiche bewegt. Dort detektierten drei Kameras ihre Gesichter. „Die Bilddaten der Testpersonen wurden mit den Daten in der Datenbank abgeglichen und je nachdem, ob das System die Person erkannt hat, erfolgte eine entsprechende positive Meldung“, so Schulz.

Zuverlässige Ergebnisse

Bei den Testläufen kamen drei Systeme von verschiedenen Herstellern zum Einsatz: die Idemia Identity & Security Germany AG, Dell EMC sowie Elbex. Sie arbeiten beim Datenabgleich mit jeweils eigenen Algorithmen, funktionieren aber grundsätzlich nach dem gleichen Prinzip. „Für uns war es nicht so wichtig, welche Technik genau zum Einsatz kommt oder herauszufinden, welcher Hersteller der bessere ist. Wir wollten feststellen, ob es schon ein System auf dem Markt gibt, das einen Sicherheitsgewinn für Bürgerinnen und Bürger generieren kann und so einen Nutzen zur Unterstützung der polizeilichen Arbeit hat“, sagt Oliver Schulz. Dies wurde durch die hohe Genauigkeit aller drei Systeme bestätigt: Die durchschnittliche Trefferquote, mit der Personen durch die Gesichtsscanner zuverlässig erkannt wurden, betrug in den Tests mehr als 80 Prozent. Die Ergebnisse waren ebenso zuverlässig, wenn die Probanden einen Schal, eine Mütze oder eine Brille trugen. Die Fehlerquote, auch Falschidentifikationsrate genannt, lag bei weniger als 0,1 Prozent. Das heißt: Unter 1.000 getesteten Personen gab es lediglich einen fehlerhaften Abgleich durch das System.

Durch die Scanner können gesuchte Personen künftig erkannt werden

© Bundespolizeidirektion Berlin

Ein System mit Potenzial

Künftig könnte die Technik ein wertvolles Hilfsmittel für die polizeiliche Fahndungsarbeit sein und Einsatzkräfte zum Beispiel unterstützen, potenzielle Terroristen, Gefährder und Straftäter aufzuspüren. Das vorrangige Ziel ist, die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern an stark frequentierten öffentlichen Orten zu erhöhen. „Dazu könnten nicht nur kritische Infrastrukturen wie größere Bahnhöfe und zentrale Umsteigepunkte, sondern beispielweise auch deutsche Flughäfen zählen“, meint Schulz. Durch eine weitere Verbesserung der Systeme sind möglicherweise schon bald noch höhere Trefferraten möglich. So könne vor allem auch die bereits jetzt schon sehr niedrige Falscherkennungsrate auf ein noch geringeres Maß von 0,00018 Prozent reduziert werden.

Wie geht es weiter?

Grundvoraussetzung für eine Einführung der biometrischen Gesichtserkennung in der Praxis ist eine klarstellende Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz. Denn im Gegensatz zur herkömmlichen Videoüberwachung existiert diese noch nicht. „Der Gesetzgeber muss entscheiden, in welchen Grenzen wir die Gesichtserkennung in Zukunft einsetzen und welche Datenbanken wir für den Datenabgleich nutzen dürfen“, weiß Oliver Schulz. Außerdem erfordert jeder erkannte Treffer immer eine polizeiliche Reaktion, das heißt, die Ergebnisse müssen am Rechner von einem Beamten verifiziert werden. „Wichtig ist, dass die Polizei sich die Aufnahmen ansieht, bewertet und anschließend angemessene Maßnahmen trifft“, so der Polizeioberrat. „Es geht uns schließlich nicht darum, den normalen Bürger, der mit dem Zug zur Arbeit fährt oder im Bahnhof einkauft, zu überwachen. Unser Ziel ist es, mithilfe der Gesichtserkennung polizeilich relevante Sachverhalte herauszufiltern und daraufhin zu handeln.“ Der Polizei ist bewusst, dass das Thema polarisiert: „Natürlich haben wir auch Kritiker, mit denen wir aber transparent umgehen, indem wir sie zum Beispiel zu Gesprächen einladen und ihnen die Projektziele sowie den -aufbau vorstellen. Wir hoffen, sie auf dem Weg vom Sicherheitsgewinn sowie dem verantwortungsvollen Umgang mit dem denkbaren polizeilichen Hilfsmittel überzeugen zu können.“ KF (29.03.2019)

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