- Eine Vorsorgevollmacht ausfüllen, unterschreiben und der bevollmächtigen Person aushändigen. Hierfür gibt es zahlreiche Vorlagen. Ohne Vollmacht können selbst Ehepartner nur sechs Monate lang für den anderen entscheiden.
- Eine Vertrauensperson mit Bedacht auswählen. Vollmachten gelten ab dem Moment der Unterschrift und nicht erst, wenn eine schwere Krankheit aufgetreten ist.
- Alternativ eine Betreuungsverfügung erstellen. Dadurch wird Ihnen im Notfall eine vom Gericht überwachte Betreuungsperson zur Seite gestellt. Sie können eine Person für diese Funktion benennen.
- Eine separate Bankvollmacht abschließen. Banken und Sparkassen akzeptieren allgemeine Vorsorgevollmachten oft nicht. Dagegen kann man jedoch rechtlich vorgehen.
- Festlegen, was eine bevollmächtigte Person in Ihrem Namen bei einer Bankvollmacht zusätzlich darf, etwa aufs Bankschließfach zugreifen.
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