Sicherheitsmaßnahmen für Unternehmen
„Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!“
Machen Sie es Einbrechern möglichst schwer
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Besonders für Unternehmen und Geschäfte kommt es auf eine gute mechanische, elektronische und organisatorische Gebäudesicherung an. Jürgen Schöttke von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Bremen erklärt, worauf bei den Sicherungsmaßnahmen geachtet werden muss. Bei allen Sicherheitsmaßnahmen ist zu beachten, dass die eingesetzten mechanischen und elektronischen Sicherungen aufeinander abgestimmt sein müssen. Ein weiterer wichtiger Punkt, der häufig vernachlässigt wird, ist die Organisation der beiden Sicherheitsbereiche. Denn nur in Kombination mit dem richtigen Verhalten entsteht ein wirklicher Schutz. Ein Beispiel: Ein Betrieb hat eine gute mechanische und elektronische Sicherung. Freitags nachmittags werden alle Türen verschlossen und die Alarmanlage scharf geschaltet. Die Mitarbeiter verlassen das Büro – lassen jedoch ihre Laptops auf den Schreibtischen stehen und ziehen die Lamellenvorhänge nicht zu. Ein Einbrecher hat leichtes Spiel: Er schlägt die Scheibe ein und ist mit den Laptops über alle Berge, bevor die alarmierte Polizei vor Ort ist. Kriminalhauptkommissar Jürgen Schöttke von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Bremen erklärt: „ Auch wenn die mechanische und elektronische Sicherung in einem Unternehmen gut ist – wenn Fehler im organisatorischen Bereich gemacht werden, klafft häufig eine große Sicherheitslücke. Denn im Sicherheitsbereich gilt: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!“
Mechanische Sicherungen
Einbruchhemmende Türen, Tore, Fenster, Dachkuppeln, Rollläden und Rollgitter geprüft und zertifiziert nach DIN V ENV 1627:
Die genannten Elemente können in verschiedenen Widerstandsklassen oder Resistance Classes (WK/RC1 bis WK/RC 6) verbaut werden. Jürgen Schöttke erklärt: „Ab WK/RC 2 erhält man einen guten Einbruchschutz. Diese eignet sich meist für kleinere Betriebe mit geringen Werten. Einen sehr guten Einbruchschutz erhält man bei WK/RC 3 und 4 – etwa für größere Betriebe mit höheren Werten. WK/RC 5 und 6 bieten einen außerordentlichen Einbruchschutz. WK/RC 5 ist etwa für Juweliere geeignet, WK/RC 6 wird nur sehr, sehr selten eingesetzt.“
Türen/Tore nach DIN V ENV 1627:
Ab WK/RC 2 ist gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag keine Schwachstellen aufweist. Einzelne Elemente wie Türblätter, Türrahmen, Türbänder oder Zusatzsicherungen können auch nachgerüstet werden, müssen aber sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Schließzylinder:
In einer einbruchhemmenden Tür sollte ein Schließzylinder nach den Normen DIN 18252 bzw. EN 1303 eingebaut werden. Dieser sollte darüber hinaus VdS-zertifiziert sein.
Gitter und Gittertüren, Kellerschachtroste:
Fenster von Lagerräumen, Kellerfenster, Kellerlichtschächte oder Türen können mit zusätzlichen einbruchhemmenden Gittern, Gittertüren oder Kellerschachtrosten nach DIN 18106 (ab WK/RC2) gesichert werden. Will man Gitterroste für Kellerschächte nachrüsten, kann man dies über spezielle Abhebesicherungen, die im Schacht verankert werden, tun.
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