Unternehmen werden auch digital bestohlen

Einbruch im Gewerbe: So können wir uns schützen

Objektschutz und Cybersicherheit

Jedes kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) muss sich sowohl um den Objektschutz des Firmengeländes kümmern als auch und um die Cyberabwehr.

  • Objektschutz: Die Tore, Türen und (Schau-)Fenster, Rollläden und Rollgitter müssen mechanisch gesichert werden.
  • Cybersicherheit: Die Angriffe von Cyberkriminellen auf Unternehmen jeder Größe und Art nehmen dramatisch zu. Bei sogenannten „Ransomware“-Attacken werden alle Daten verschlüsselt. Die Unternehmen müssen ein Lösegeld in Bitcoin an die Erpresser überweisen, damit diese ihnen die überlebenswichtigen Daten wieder freischalten.
  • Faktor Mensch: Auch Beschäftigte können ein Unternehmen von innen heraus schädigen. Sie gewähren aus Gedankenlosigkeit, aber auch in böser Absicht Außenstehenden Eintritt oder Zugriff auf das Unternehmen und seine IT oder entwenden selbst Objekte oder Daten.

Vorausschauend die richtigen Maßnahmen ergreifen

  • Polizeiliche Beratungsstellen und Präventionszentren gibt es in vielen Städten. Sie helfen gern dabei, die individuell passenden Maßnahmen für eine aufeinander abgestimmte mechanische und elektronische Sicherung zusammenzustellen. Sie verfügen auch über eine Liste seriöser regionaler Errichterfirmen, die sich bei der Polizei registriert haben.
  • Firewalls und Spam-Mail-Detektoren sind nur erste Schritte zur Cybersicherheit. Durch das Aufspielen einer Sicherheitssoftware hat man noch keine ausreichende Sicherheit gegen Cyberangriffe erreicht. Mithilfe der DIN SPEC 27076 „IT Sicherheitsberatung für kleine und Kleinstunternehmen“ kann man jedoch eine gute Grundabsicherung erreichen.
  • Neben der Sicherheitstechnik ist die Schulung aller Beschäftigten wichtig. Bei der Überwachung von Beschäftigten setzen das Persönlichkeitsrecht und der Datenschutz enge Grenzen. Diese Regeln sollte niemand aus falschem Misstrauen oder übersteigertem Kontrolleifer verletzen.
  • Jedes Unternehmen sollte über Notfallpläne verfügen. Sie beschreiben, wie die Geschäftsführung im Fall eines Einbruchs bzw. Diebstahls reagieren soll, damit die Geschäftstätigkeit mit möglichst geringen Verlusten weitergeführt werden kann.

Die Anzeichen rechtzeitig erkennen

Unternehmen sollten handeln, wenn...

  • die Geschäftsführung sich selbst nicht darüber im Klaren ist, welches Niveau sie bei der mechanischen und digitalen Sicherheit Ihres Unternehmens erreichen sollte und welche Maßnahmen sie deshalb ergreifen muss.
  • die Beschäftigten aus diesem Grund keine klaren Regeln erhalten, wie sie sich verhalten sollen – am Bildschirm, in Gesprächen mit Außenstehenden, bei Außenterminen, im Homeoffice oder beim Betreten und Verlassen des Firmengeländes.

Wenn die Alarmanlage schrillt, ist es zu spät

Die Schaufenster wurden eingeworfen, die Ware entwendet, der Laden durchwühlt, betriebliche Fahrzeuge, Maschinen oder Laptops wurden entwendet, der Tresor wurde geknackt oder mitgenommen oder es wurden die Daten verschlüsselt. Dann heißt es...

  • Ruhe bewahren und nichts anfassen, um mögliche Spuren nicht zu verwischen.
  • umgehend die Polizei anrufen, Anzeige erstatten und auf das Eintreffen der Spurensicherung warten.
  • die Versicherungen und die Beschäftigten informieren.
  • bei Cybervorfällen den hauseigenen IT-Dienstleister oder ein externes „Incident Response Team“ hinzuzuziehen.

Was wir nach einem Einbruch machen können

  • Den Schaden begrenzen: Schnelles Handeln und ein gutes Krisenmanagement (Glasbruchnotdienst, Polizei, Versicherungen) helfen dabei, die Folgeschäden eines Einbruchs zu begrenzen.
  • Ursachenforschung betreiben: Wo waren die Schwachstellen, wo konnten die Kriminellen einsteigen? Haben wir es ihnen zu leicht gemacht?
  • Die mechanische und elektronische Sicherung des Objekts überprüfen: Was können wir optimieren?
  • Gezielte Sicherheitsschulungen mit den Beschäftigten durchführen, um die Wiederholungsgefahr einer Einbruchmethode zu verringern.

WL (28.03.2025)

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