Einbruchschutz – intensiv

In dieser Rubrik erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Einbruchschutz wissen müssen – von allgemeinen Verhaltenstipps über Hinweise für die mechanische und elektronische Sicherung bis hin zu Informationen über wichtige Maßnahmen, die nach einem Einbruch zu treffen sind.

Einbruchschutz geht alle an

Unterschätzen Sie nicht die Folgen eines Einbruchs. Auch wenn Ihnen die Versicherung den materiellen Schaden ersetzt – viele Menschen verkraften den Gedanken nur schwer, dass eine unbekannte und feindlich gesinnte Person in ihre Privatsphäre eingedrungen ist. Sie verlieren das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden. Bei manchen Einbruchsopfern führt dies sogar dazu, dass sie aufgrund der psychischen Belastung nicht mehr in ihrem Zuhause bleiben können und umziehen müssen. Nehmen Sie das Thema Einbruchschutz daher ernst und sichern Sie vorbeugend Ihr Haus oder Ihre Wohnung – wir erklären Ihnen, wie!

Inhalt

Bund und Länder fördern Maßnahmen zum Einbruchschutz
Bund und Länder fördern Maßnahmen zum Einbruchschutz

Teil 3: Die häufigsten Fragen rund um Fördermöglichkeiten

Einbruchschutz – Tipps zur finanziellen Förderung

Um sich vor Einbrechern zu schützen, raten die polizeilichen Beratungsstellen dazu, Fenster und Türen einbruchhemmend nachrüsten zu lassen. Dafür kann man sich zinsgünstig Geld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) leihen. Günstige Kredite sind für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz erhältlich. Die meisten Fördermöglichkeiten zum Einbruchschutz bietet die KfW über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen an. Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, bietet die KfW nur über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für den Einbau einbruchhemmender Fenster an.

Wer kann Förderanträge stellen?

Gefördert werden alle Personen, die in Barrierereduzierung oder Einbruchschutz investieren. Dies können zum Beispiel Privatpersonen (Eigentümer und Mieter) oder Eigentümergemeinschaften sein.

Wie wird genau gefördert?

Eine Wohneinheit kann einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Man kann ihn in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen. Wichtig ist, dass dies innerhalb von 12 Monaten nach Zusage des Kredits geschieht. Eine Verlängerung ist bis zu 36 Monaten möglich. Allerdings muss ab dem 13. Monat nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat gezahlt werden.

Von wem erhält man die Fördergelder?

Die Förderzuschüsse kann man direkt bei der KfW-Bankengruppe beantragen. Ein genehmigter Kredit würde dann über die Hausbank laufen. Auf der KfW-Webseite sind alle Informationen rund um die Förderung zusammengefasst: www.kfw.de/einbruchschutz

Was genau wird gefördert?

Die KfW-Kredite kann man für viele Maßnahmen beantragen, die den Einbruchschutz am Wohneigentum erhöhen. Dazu gehören einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. in Form von Türzusatzschlössern, Querriegelschlössern oder Kastenriegelschlössern. Auch Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren wie z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen und Pilzkopfverriegelungen können über einen KfW-Kredit gefördert werden. Dies gilt auch für einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen und für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Schließlich gehören auch Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart­Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion zu den Leistungen, die über einen KfW-Kredit finanziert werden können.

Was kann nicht gefördert werden?

Infraschallanlagen bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind von der KfW-Förderung zum Einbruchschutz ausgeschlossen. Sie werden zwar oftmals als Alarmanlagen beworben, aber für sie existieren derzeit keine Anwendungsregeln beziehungsweise Normen.

Was ist zu beachten, wenn man einen Antrag zur Förderung stellen möchte?

Die Förderung muss vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Im KfW-Zuschussportal ist genau erläutert, wie der Antragsprozess funktioniert. Wichtig ist auch, dass alle Maßnahmen zum Einbruchschutz durch spezialisierte Fachunternehmen ausgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Außerdem sollte man beachten, dass der Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren nur über die KfW-Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Kreditprogramm für Wohngebäude gefördert wird. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt dort bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Hier kann man für seine neuen Fenster also einen echten Zuschuss erhalten.

I

Programm „Altersgerecht Umbauen“

Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unterstützt auch Maßnahmen im Bereich Einbruchsicherheit. 2023 standen für das Programm 75 Millionen Euro zur Verfügung. Im Bundeshaushalt für das Jahr 2024 wurden die Mittel auf 150 Millionen Euro verdoppelt.

Weitere Förderprogramme

Weitere Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zum Einbruchschutz findet man in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über den Suchbegriff „Einbruch“: https://www.foerderdatenbank.de. Dort sind auch Förderprogramme einiger Bundesländer aufgeführt. Auch auf kommunaler Ebene werden vereinzelt Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruchschutz in Form von Zuschüssen gefördert. Ein Beispiel ist das Einbruchschutzprogramm im Bundesland Schleswig-Holstein. Dort erhält man derzeit Zuschüsse bis zu 1.550 Euro für Investitionen in den Einbruchschutz.

Vier Schritte zur Förderung:

  • Lassen Sie sich von der Polizei kostenlos beraten! Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Präventionswebsite polizeideinpartner.de im Auswahlmenü unter „Service“ – „Beratungsstellen“.
  • Stellen Sie vor Beginn der Baumaßnahme einen Förderantrag im KfW-Zuschussportal: https://public.kfw.de/zuschussportal-web
  • Beauftragen Sie nur spezialisierte Fachunternehmen, nachdem Sie die Zusage von der KfW erhalten haben! Auch hier können die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen weiterhelfen.
  • Lassen Sie sich vom Fachunternehmen den fachgerechten Einbau aller durchgeführten Maßnahmen schriftlich mit der Fachunternehmerbestätigung bescheinigen, möglichst auch beim Einbau mechanischer Sicherheitstechnik.

WL (30.08.2024)

Professionelle Hilfe vor Einbrüchen

Einbruchschutz leicht gemacht: Auf unserem Portal finden Sie Fachunternehmen, die professionelle Sicherheitstechnik zum Schutz vor Einbruch anbieten. Dazu haben wir eine Datenbank mit Einbruchschutz Anbietern aufgebaut, die Ihnen bei der Absicherung Ihres Objektes behilflich sein können.

Türen und Fenster können auch nachgerüstet werden
Türen und Fenster können auch nachgerüstet werden

Teil 2: Die häufigsten Fragen zu Türen, Fenstern und Alarmanlagen

Einbruchschutz – Tipps zur Technik

Statistiken zum Thema Einbruchschutz zeigen: Rund 45 Prozent der Einbrüche scheitern im Versuchsstadium. Das liegt nicht zuletzt daran, dass immer mehr Menschen sich für einbruchhemmende Türen und Fenster entscheiden, die ein Eindringen des Täters in Haus oder Wohnung verhindern. Im zweiten Teil der PolizeiDeinPartner-Serie „Alles rund um Einbruchschutz“ erklärt Josef Moosreiner vom Bayerischen Landeskriminalamt, worauf man bei der mechanischen und elektronischen Sicherung von Haus und Wohnung achten sollte.

Herr Moosreiner, wie gut ist der Einbruchschutz bei Fenstern und Türen im Bewusstsein der Menschen verankert?

Da werden noch zahlreiche Chancen verpasst, denn viele Menschen meinen, ein neues, energetisch dichtes Fenster wäre auch einbruchhemmend. Aber das stimmt nicht. Aktuell stellen wir zwar fest, dass in zahlreichen Häusern aus energetischen Gründen die Fenster und Türen ausgetauscht werden. Doch das Verkaufspersonal scheut oft den Beratungsaufwand hin zu geprüften einbruchhemmenden Konstruktionen. Manche Firmen können auch schlichtweg solche Fenster und Türen nicht anbieten.
Auch wer schon lange in seiner Immobilie wohnt und nun zum zweiten Mal im Leben neue Fenster und Türen kauft, sollte die Chance nutzen, um sich einbruchhemmenden Ersatz zu besorgen. Es ist sehr einfach, an die passenden Informationen und Dienstleister zu gelangen. Dafür sind die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen da, die es praktisch in jeder größeren Stadt in Deutschland gibt.

Viele meinen: „Wer rein will, der kommt auch rein“ – stimmt das?

Das stimmt aus polizeilicher Sicht so nicht. Wir haben es bei den meisten Einbrüchen mit Gelegenheitstätern zu tun. Und wenn diese merken, dass ein Fenster oder eine Tür nicht innerhalb von zehn Sekunden zu öffnen ist, dann lassen sie es in der Regel sein und versuchen es woanders. Haben Türen und Fenster widerstandsfähige Beschläge, dann knackt beim Versuch, diese zu überwinden, auch schonmal was und es entsteht eine gewisse Lärmkulisse – der Einbrecher muss damit rechnen, dass ihn jemand hört. Mit einem soliden mechanischen Schutz kann ich unter vertretbarem Aufwand die Sicherheit schon deutlich erhöhen, ohne mein Haus gleich in Fort Knox verwandeln zu müssen.

Welchen mechanischen Grundschutz sollte man denn haben?

Es kommt darauf an, ob es um den Einbau von neuen Fenstern und Türen geht oder um die Nachrüstung. Wenn man neu baut oder saniert, dann sollte man am besten gleich auf geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen und Fenster nach DIN-EN 1627 mit Resistance Class (Widerstandsklasse) 2 achten. Das ist die Klasse, die einem Schraubendreher, also dem typischen Einbruchswerkzeug, gut standhält. Bei diesen Fenstern und Türen sind Rahmen, Beschläge und Schließbleche dann genau aufeinander abgestimmt. Die Polizei stellt auch Herstellerverzeichnisse mit Anbietern zur Verfügung, die eine solche Sicherheitstechnik anbieten.

Gibt es neue Trends bei der mechanischen Einbruchsicherung?

Bei den Fenstern ist die mechanische Sicherung ausgereift. Da verbessert sich nur etwas bei der Wärmedämmung. Bei den Türen dagegen gibt es einen Trend und der geht zur Komfortsicherung. Immer mehr Hersteller bieten Motorschlösser oder elektromechanische selbst verriegelnde Schlösser an, die man mit einem Chip oder einem Fingerscanner ansteuern kann – vergleichbar mit einer Zentralverriegelung, wie man sie vom Auto her kennt. Der Scanner, über den ich meinen Finger ziehe, ist oft elegant in den Türbeschlag integriert. Der Fingerabdruck wird erkannt und dadurch öffnet sich dann die Tür. Natürlich kann man diese Scanner auch für mehrere Fingerabdrücke freischalten. Eine solche Lösung eignet sich etwa für Familien, die bislang einen Schlüssel irgendwo verstecken, damit auch der Kleinste ohne eigenen Schlüssel mittags ins Haus kommt. So etwas ist natürlich sehr gefährlich, weil Einbrecher solche Verstecke sofort finden.

Wenn man einen Safe besitzt – wo sollte man diesen befestigen?

Die Polizei empfiehlt, ihn nicht sichtbar zu platzieren. Ein Safe weckt immer Begehrlichkeiten. Ist ein Tresor schon von außen zu erkennen, kann sich ein Täter darauf einstellen und sich entsprechendes Werkzeug besorgen. Der Tresor sollte außerdem fest im Mauerwerk verankert sein, denn manche Täter nehmen den Safe auch einfach mit. Es sind generell nur geprüfte und zertifizierte Behältnisse zu empfehlen, am besten mit einem sogenannten „geistigen“ Verschluss, also einem elektronischen Zahlenschloss. Safeschlüssel werden vom Einbrecher oft gefunden. Und auch Zettel, auf denen der Zahlencode notiert ist, sind keine gute Idee.

Josef Moosreiner

Josef Moosreiner

Bayerisches Landeskriminalamt, Technische Prävention, privat

Wenn ich keine neuen Türen oder Fenster einbauen kann oder möchte – wie kann ich meine alten sinnvoll nachrüsten?

Bei Fenstern sollten die Beschläge durch umlaufende so genannte Pilzzapfenbeschläge ausgetauscht werden. Das sind hinterhakende Beschläge, die in Verbindung mit einem abschließbaren Fenstergriff das Aufhebeln des Fensters verhindern können. Auch abschließbare Fenstergriffe sind nachrüstbar, aber nur in Verbindung mit dem einbruchhemmenden Pilzzapfenbeschlag sinnvoll. Die andere Variante sind aufschraubbare Produkte, die ebenfalls zertifiziert sein sollten. Hier ist es außerdem wichtig, dass mindestens eine Sicherung auf Griff- und eine auf Scharnierseite angebracht wird. Auch Balkon- und Terrassentüren lassen sich so nachrüsten, allerdings mit entsprechend mehr Sicherungen auf jeder Seite. Wohnungs- und Haustüren, aber auch Kellertüren lassen sich nachträglich zum Beispiel durch zertifizierte Querriegelschlösser sichern.

Reicht es nicht aus, nur die Haus- bzw. Wohnungstür zu sichern?

In einem Mehrfamilienhaus in einer oberen Etage würde dies ausreichen, sofern der Balkon nicht einfach über eine Feuerleiter oder ähnliches zu erreichen ist. Als Faustregel gilt grundsätzlich: Es sollten alle Fenster und Türen gesichert werden, die leicht zu erreichen sind. Das heißt, normalerweise das Erd- und Kellergeschoss und vielleicht noch die erste Etage, wenn diese etwa über ein Garagendach erreichbar ist.

Macht eine Alarmanlage Sinn?

Grundsätzlich gilt: Mechanik vor Elektronik. Wenn man sich aber eine Einbruchmeldeanlage zulegen möchte, dann sollte dies mit zertifizierten und aufeinander abgestimmten Produkten geschehen, die von einem Fachmann installiert werden. Am besten wird die Anlage dann bei einem Wachdienst aufgeschaltet, die im Fall eines Einbruchs auch schnell reagieren kann. Ganz wichtig: Die Anlage sollte störungsfrei funktionieren, da die Wirkung des Alarms sonst verpufft. Es darf nicht zu Fehlalarmen kommen. Außerdem ist es kostenpflichtig, wenn die Polizei aufgrund eines Fehlalarms gerufen wird.

Was ist von Alarmanlagen-Attrappen zu halten?

I

Wer sein Zuhause vor Einbrechern schützen möchte, informiert sich am besten bei einer der rund 350 polizeilichen Beratungsstellen. Dort gibt es auch Herstellerverzeichnisse und Errichterlisten mit qualifizierten Fachfirmen für die mechanische Nachrüstung und die Installation von Einbruchmeldeanlagen.

Natürlich ist es möglich, dass so etwas den einen oder anderen Einbrecher abschreckt – man sollte sich aber keinesfalls darauf verlassen. Die Polizei würde es nicht empfehlen. Sobald ein Täter ein wenig fachkundig ist, wird er schnell merken, dass es an der Haustür keine Scharfschalteinrichtung gibt. Manche versuchen auch testweise, ein Fenster aufzuhebeln, verstecken sich und warten, was passiert. Der letzte Schrei sind Videokamera-Attrappen mit einer blinkenden LED-Leuchte, die den Eindruck einer Überwachung erwecken sollen. Ebenso technische Gimmicks, die Hundebellen oder einen flackernden Fernseher simulieren. Wenn man schon den Entschluss fasst, in Sicherungstechnik zu investieren, dann in wirksame Sicherungen an Fenstern und Türen. Ergänzend Außenbeleuchtung zu installieren, die über einen Bewegungsmelder angesteuert wird, wäre im Bereich der einfachen Zusatzmaßnahmen noch die wirkungsvollste.

Stichwort „Smart Home“ – ist ein komplett vom Handy steuerbares Zuhause empfehlenswert?

Im Moment ist die Technik noch nicht so weit. Empfehlenswert wird das Ganze erst, wenn diese Technik auch den gängigen Normen und Richtlinien zur Einbruchmeldetechnik entspricht. Außerdem hilft es mir nicht, wenn ich unterwegs bin und dann über einen Alarm auf meinem Handy davon erfahre, das vielleicht ein Einbruch zu Hause versucht wurde. Bis ich in diesem Fall wieder zu Hause bin, sind die Einbrecher doch längst verschwunden. Deshalb halten ich nicht sehr viel von Smart-Home-Lösungen für den Einbruchschutz in Wohnungen.
WL (30.08.2024)

Professioneller Einbruchschutz

Einbruchschutz leicht gemacht: Auf unserem Portal finden Sie Fachunternehmen, die professionelle Sicherheitstechnik zum Schutz vor Einbruch anbieten. Dazu haben wir eine Datenbank mit Einbruchschutz Anbietern aufgebaut, die Ihnen bei der Absicherung Ihres Objektes behilflich sein können.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Einbruch-Statistik

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Anzahl der Einbrüche in Deutschland 2022 und 2023

Anzahl der Einbrüche in Deutschland 2021 und 2022

Anzahl der Einbrüche in Deutschland 2022 und 2023, Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2022/BKA


Im Jahr 2023 ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle bundesweit weiter gestiegen – um 18,1 Prozent auf 77.819 Fälle (2022: 65.908 Fälle). Die Schadenhöhe wuchs laut einer Schätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft um 70 Millionen auf insgesamt 340 Millionen Euro. Der Schadendurchschnitt sei von 3.350 Euro auf den Rekordwert von 3.500 Euro gestiegen.

Viele Einbrüche scheitern

Als „Wohnungseinbruchdiebstahl“ werden auch Einbruchversuche gewertet. Das bedeutet, dass es der oder die Täter nicht in das Haus beziehungsweise die Wohnung geschafft haben. Ob es beim Versuch bleibt, hängt maßgeblich damit zusammen, wie gut ein Objekt gesichert ist. Immer mehr Menschen sind heute für das Thema Einbruch sensibilisiert und schützen ihr Zuhause mit sinnvollen mechanischen und elektronischen Maßnahmen. Das ist auch sehr wichtig, denn die Aufklärungsquote ist mit nur 14,9 Prozent nach wie vor relativ niedrig. Neben der Sicherungstechnik spielt aber auch das Verhalten eine große Rolle. Dazu zählt insbesondere, kein Fenster offenstehen zu lassen bzw. alle Türen vollständig abzuschließen – selbst wenn man nur kurz die Wohnung oder das Haus verlässt. Darüber hinaus ist es wichtig, Anwesenheit zu simulieren, wenn man nicht zuhause oder gerade im Urlaub ist. In der Rubrik „Einbruchschutz intensiv“ finden Sie wichtige Hinweise, was sinnvolle Schutz- und Verhaltensmaßnahmen sind.

Entwicklung der Einbruchsversuche in Deutschland 2022 und 2023

Einbruchsversuche 2013-2023: gescheiterte Einbrüche, Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2022/BKA

Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 fällt positiv aus

Trotz des massiven Anstiegs in den Jahren 2022 und 2023 wurde das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 bislang jedoch noch nicht wieder erreicht. Beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (minus 10,7 Prozent; 2019: 87.145 Fälle) und auch beim Diebstahl in oder aus Dienst-, Büro- und Lagerräumen (minus 17,2 Prozent; 2019: 93.254 Fälle) liegen die Zahlen noch deutlich unter dem Niveau von 2019.
WL (17.04.2024)

Einbrecher nutzen jede Gelegenheit
Einbrecher nutzen jede Gelegenheit

Teil 1: Die häufigsten Fragen zu Einbrechern, deren Vorgehensweisen und Ihrem Versicherungsschutz

Einbruchschutz – Tipps zum richtigen Verhalten

Seit dem Jahr 2016 geht die Zahl der Einbrüche stetig zurück – so wurde im Jahr 2019 in Deutschland noch rund 87.000 Mal eingebrochen. Dies ist jedoch immer noch 87.000 Mal zu viel. Rund um das Thema Einbruchschutz ergeben sich daher viele Fragen: Wie gehen Einbrecher vor? Was kann man tun, um sich und sein Zuhause zu schützen? Carolin Hackemack vom Netzwerk „Zuhause sicher“, auf Initiative von Polizeibehörden ins Leben gerufen, erklärt in Teil 1 der PolizeiDeinPartner-Serie „Alles rund um Einbruchschutz“ die wichtigsten Fakten zu Einbrüchen – und wie man sich richtig verhält.

Wann wird am häufigsten eingebrochen?

Statistisch gesehen wird in der dunklen Jahreszeit häufiger eingebrochen, da die Dunkelheit den Einbrechern mehr Schutz bietet. Am häufigsten eingebrochen wird freitags und samstags, weil die Chance dann größer ist, dass niemand zu Hause ist. Mehr als zwei Drittel der Einbrüche erfolgen tagsüber zwischen 8 Uhr und 22 Uhr. Einbrecher kommen in der Regel dann, wenn sie glauben, dass niemand zu Hause ist.

Wer sind die Einbrecher?

Bei 80 Prozent der Einbrecher handelt es sich um sogenannte Gelegenheitstäter, die eine sich ihnen bietende Gelegenheit wie ein gekipptes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Tür nutzen. Zunehmend sind Täter aber auch in Gruppen organisiert, die gezielt nach solchen einfachen Möglichkeiten suchen. Weit weniger häufig kommt es vor, dass Häuser oder Wohnungen gezielt über längere Zeit ausspioniert werden.

Wie wird eingebrochen?

In 80 Prozent der Fälle nutzt der Täter einfache und unauffällige Werkzeuge wie Schraubendreher, mit denen er Türen oder Fenster aufhebelt. Das Ziel ist, möglichst schnell und ungesehen in die Wohnung oder in das Haus hineinzukommen – und genauso schnell wieder hinauszugelangen.

Carolin Hackemack, Netzwerk Zuhause sicher

© „Zuhause sicher“

Reicht es nicht, die Tür ins Schloss zu ziehen, wenn ich nur kurz weg bin?

Nein. Haus- bzw. Wohnungstüren sollten grundsätzlich immer abgeschlossen, Fenster niemals offen oder gekippt gelassen werden, auch bei kurzer Abwesenheit. Denn das sind genau die Gelegenheiten, die von Einbrechern ausgenutzt werden.

Wird eigentlich mehr in Wohnungen oder in Einfamilienhäuser eingebrochen?

Jeder kann prinzipiell Opfer eines Einbruchs werden, wenn er dem Täter die Gelegenheit dazu bietet und die Bedingungen günstig sind. Wohnungen und Häuser sind daher etwa gleich gefährdet.

Gibt es ein sicheres Versteck für Wertgegenstände?

Nein. Einbrecher kennen wirklich jedes Versteck, egal, wie kreativ es ist. Sie finden den versteckten Schmuck auch in leeren Konservendosen oder im Toilettenkasten. Wertvolle Wertgegenstände können besser in einem Tresor, geprüft/zertifiziert nach EN 1143-1 ab der Widerstandsklasse WG 0, oder im Bankschließfach aufbewahrt werden.

Was mache ich, wenn ich einem Einbrecher gegenüberstehe?

Auf keinen Fall den Helden spielen – der eigene Schutz geht vor! In der Regel möchten Einbrecher es vermeiden, am Einbruchsort auf die Bewohner zu treffen. Er wird vermutlich genauso überrascht sein wie Sie. Vermeiden Sie es, den Einbrecher in die Enge zu treiben und verstellen Sie ihm nicht den Weg, sonst kommt es eventuell zu einer Kurzschlussreaktion. Bieten Sie ihm lieber die Möglichkeit zum Rückzug und merken Sie sich stattdessen wichtige Merkmale wie Aussehen, das Fahrzeugkennzeichen und die Fluchtrichtung.

Wie verhalte ich mich nach einem Einbruch?

Man sollte Ruhe bewahren und die Polizei rufen. Außerdem ist es wichtig, möglichst nichts anzufassen, da sonst Spuren zerstört werden können. Erst wenn die Spurensicherung der Polizei da war, sollte man anfangen aufzuräumen. Details klärt man am besten mit den Beamten vor Ort.

Was ist ein Wertgegenstandsverzeichnis und was bringt es?

Ein Wertgegenstandsverzeichnis enthält eine Auflistung der Wertgegenstände inklusive Kaufdatum, besonderen Merkmalen und am besten auch noch Fotos. Besonders bei Schmuckstücken sind Fotos sinnvoll. Das Verzeichnis gibt im Einbruchsfall einen Überblick, was gestohlen wurde. Außerdem kann das Verzeichnis der Polizei bei den Ermittlungen helfen. Auch um die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen ist ein Wertgegenstandsverzeichnis sinnvoll.

Kommt die Hausratversicherung immer für Schäden durch Einbrüche auf?

Das kommt darauf an. Man sollte sich auf jeden Fall erkundigen, ob und welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, damit die Versicherung greift. Manche Versicherungen zahlen etwa nur bei eindeutigen Einbruchsspuren, zum Beispiel bei aufgebrochenen Türen oder Fenstern. Kommt ein Einbrecher aber durch ein offenes oder gekipptes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Tür hinein, kann es unter Umständen Probleme geben – dann liegt die Beweislast häufig beim Kunden. Generell sollte man regelmäßig prüfen, ob die Höhe der Versicherungssumme noch ausreicht oder ob man unterversichert ist.

Wie schütze ich mein Haus oder meine Wohnung durch richtiges Verhalten, wenn ich in den Urlaub fahre?

Wichtig ist es, das Zuhause trotzdem bewohnt aussehen zu lassen. Bitten Sie Nachbarn auf Haus und Wohnung zu achten, den Briefkasten zu leeren, die Blumen zu gießen, vielleicht auch mal in der Einfahrt zu parken. Mithilfe von Zeitschaltuhren kann man Rollläden hinauf- und hinunterfahren oder aber auch das Licht an- und ausschalten. Alles was Anwesenheit simuliert, kann helfen, einen Einbruch zu vermeiden. Auf keinen Fall sollten Zettel an der Haustür angebracht werden, dass etwa Pakete die nächsten zwei Wochen bei den Nachbarn abgegeben werden sollten oder ähnliche Abwesenheitsnachrichten auf dem Anrufbeantworter oder auf Facebook hinterlassen werden.
SW (29.05.2015)

Professioneller Einbruchschutz

Einbruchschutz leicht gemacht: Auf unserem Portal finden Sie Fachunternehmen, die professionelle Sicherheitstechnik zum Schutz vor Einbruch anbieten. Dazu haben wir eine Datenbank mit Einbruchschutz Anbietern aufgebaut, die Ihnen bei der Absicherung Ihres Objektes behilflich sein können.

Mechanik kommt vor Elektronik

Mechanische Sicherung

Grundsätzlich gilt beim Thema Einbruchschutz: Mechanik kommt vor Elektronik. Das bedeutet, dass man zunächst für eine gute mechanische Sicherung etwa von Türen und Fenstern sorgen sollte, damit Einbrecher gar nicht erst ins Haus oder in die Wohnung gelangen können.

Schutz nur bei geprüfter Qualität!
Für welche Sicherungsmaßnahmen Sie sich auch entscheiden: Sie sollten die Arbeiten prinzipiell nur von seriösen und erfahrenen Fachfirmen durchführen lassen, die ausschließlich zertifizierte und geprüfte Bauteile verwenden. Auch die Polizeilichen Beratungsstellen können Ihnen bei der Auswahl behilflich sein.

Elektronische Lösungen wie Einbruchmeldeanlagen können dies allein in der Regel nicht verhindern – sie machen nur als zuliche Sicherungsmaßnahmen Sinn! Gefährdet sind alle Bereiche, über die ein Einbrecher schnell ins Haus gelangen kann, das heißt: Die Haus- bzw. Wohnungstür, Nebeneingangs- oder Kellertüren, Garagentore sowie Kellerfenster, Fenster im Erdgeschoss, Terrassentüren oder ggf. Balkontüren.

Resistance Classes (RC)

In der DIN-Norm EN 1627 werden Fenster- und Türelemente in sechs Resistance Classes (RC, vormals Widerstandsklassen (WK)) unterteilt. Ab der Resistance Class 2 erreicht man in der Regel einen guten Schutz vor Gelegenheitstätern. Bei höheren zu schützenden Werten kann aber auch im Privatbereich die RC 3 Sinn machen. Bei DIN-geprüften Fenstern oder Türen sind Rahmen, Glas und Griff sicherheitstechnisch sinnvoll aufeinander abgestimmt.

Errichterlisten der Landeskriminalämter
Hilfestellung bei der Suche nach seriösen Handwerksunternehmen für mechanische und elektronische Sicherheitslösungen bieten die so genannten „Errichterlisten“ auf den Webseiten der Landeskriminalämter. Die dort aufgeführten Unternehmen haben sich dazu verpflichtet, nach polizeilichen Empfehlungen zu beraten und nur DIN-geprüfte Materialien zu verwenden.

Darauf sollten Sie bei der mechanischen Sicherung achten:

  • re und Tore nach DIN EN 1627:
    In der DIN-Norm EN 1627 ist ab RC 2 gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag keine Schwachstellen aufweist.
  • Schließzylinder:
    In eine einbruchhemmende Tür sollte ein Schließzylinder nach den Normen DIN 18252 bzw. EN 1303 eingebaut werden. Diese bieten Schutz gegen Abbrechen, Aufbohren und Herausziehen.
  • Gitter, Gittertüren und Kellerschachtroste:
    Kellerfenster, Kellerlichtschächte oder Nebentüren können mit zulichen einbruchhemmenden Gittern, Gittertüren oder Kellerschachtrosten nach DIN 18106 (ab RC 2) gesichert werden.
  • Fenster:
    In der DIN-Norm EN 1627 ist ab RC 2 gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Rahmen, Beschlag und Verglasung keine Schwachstellen aufweist.
  • Rollläden nach DIN EN 1627:
    Rollläden nach DIN EN 1627 (ab RC 2) können Fenster oder Türen zulich sichern. Wenn möglich, sollten Rollläden auf der Innenseite angebracht und per Zeitschaltuhren gesteuert werden können.
  • Alle Sicherungsmaßnahmen sollten nur durch einen seriösen Errichter durchgeführt werden.
  • Sonstiges:
    • Bepflanzung:
      Bäume oder Hecken, die sich nahe am Gebäude befinden, können von Einbrechern als Ein- oder Aufstiegshilfe genutzt werden. Achten Sie bei der Bepflanzung daher auf genügend Abstand zum Gebäude oder auf zuliche Sicherungen den betroffenen Türen und Fenster.
    • Aufstiegshilfen:
      Mülltonnen, Leitern oder andere Gegenstände am Haus können von Einbrechern ebenfalls als Einstiegshilfe genutzt werden. Bewahren Sie solche Gegenstände am besten nicht leicht zugänglich auf.
    • Beleuchtung:
      Licht schreckt Einbrecher ab – sorgen Sie um Ihr Haus für eine gute Beleuchtung, zum Beispiel mithilfe von Bewegungsmeldern.

Polizeiliche Beratungsstellen unterstützen beim Einbruchschutz
Bei den Beratungsstellen der Polizei erhalten Sie unabhängige und kompetente Unterstützung zum Thema Einbruchschutz. Die Experten erklären Ihnen die wichtigsten Maßnahmen und geben Tipps, welche mechanischen und elektronischen Sicherheitsvorkehrungen in Ihrem konkreten Fall am sinnvollsten sind. Sie erhalten dort auch Listen von seriösen Errichtern. Nutzen Sie unsere Beratungsstellensuche.

Wertschutzschränke (Tresore)


Besondere Wertgegenstände oder -papiere sollten Sie möglichst in einem Bankschließfach aufbewahren. Wenn Sie sich für einen eigenen Tresor („Wertschutzschrank“) entscheiden, sollte dieser auf jeden Fall nach EN 1143-1 geprüft sein und eine Prüfplakette tragen. Zertifizierer von Wertschutzschränken sind etwa der VdS (Vertrauen durch Sicherheit) sowie die ESSA (European Security Systems Association). Der Tresor sollte außerdem mindestens über den Widerstandsgrad (WG) 0 verfügen.

Darauf sollten Sie bei Wertschutzschränken achten:

  • Tresore sollten stets verdeckt aufgestellt werden.
  • Achten Sie darauf, dass der Wertschutzschrank gemäß den Herstellerangaben fachmännisch montiert wird. Ggf. muss er fest im Mauerwerk verankert werden.
  • Verwahren Sie den Schlüssel oder die Zahlenkombination für den Tresor nicht im Haus auf!
  • Geldkassetten oder nicht zertifizierte Blechschränke eignen sich nicht zum Schutz gegen Einbrecher!

Professionelle Hilfe vor Einbrüchen

Einbruchschutz leicht gemacht: Auf unserem Portal finden Sie Fachunternehmen, die professionelle Sicherheitstechnik zum Schutz vor Einbruch anbieten. Dazu haben wir eine Datenbank mit Einbruchschutz Anbietern aufgebaut, die Ihnen bei der Absicherung Ihres Objektes behilflich sein können.

Die Verriegelung ist dabei das A und O

Nachrüstung von mechanischem Einbruchschutz

Ein sinnvolles Mittel für den Einbruchschutz ist es, die Fenster und Türen nachrüsten. Der Einbau von neuen, einbruchhemmenden Türen und Fenstern ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Wer sein Heim sichern möchte, die Kosten dafür aber im überschaubaren Rahmen halten möchte, ist mit einer Nachrüstung oft gut beraten. Die Verriegelung ist dabei das A und O, da die meisten Einbrüche durch Aufhebeln von Türen oder Fenstern geschehen. Wichtig ist, dass alles Sinnvolle nachgerüstet und aufeinander abgestimmt wird, damit keine Schwachstellen offen bleiben. Jede Nachrüstung sollte nur von einer darauf spezialisierten Fachfirma durchgeführt werden, die ausschließlich DIN-zertifizierte Materialien einsetzt!

Darauf sollten Sie bei der Nachrüstung achten:

I

Wer zahlt die Nachrüstung?
Einbruchschutz ist grundsätzlich Mietersache. Man kann den Vermieter zwar fragen, ob er sich an den Kosten beteiligt – schließlich ist der Schutz gegen Einbruch auch in seinem Interesse – darauf bestehen kann man jedoch nicht. Entscheidet man sich als Mieter für eine Nachrüstung, muss man den Vermieter darüber informieren und sollte sich die Maßnahmen im Mietvertrag gegenzeichnen lassen.

Türen:

  • An Türen macht eine Mehrfachverriegelung (DIN 18251) mit Stangenverriegelung oder eine Verriegelung mit Schwenkhaken Sinn (DIN 18104 Teil 1).
  • Es sollten Profilzylinder zertifiziert nach DIN 18252 mit Bohrschutz sowie Schutzbeschläge nach DIN 18257 mit Ziehschutz verwendet werden.
  • Denken Sie nicht nur daran, die Schließseite der Tür zu sichern, sondern auch die Bandseite, also die Seite, an der die Tür im Rahmen hängt. Hier können so genannte Hintergreifhaken (DIN 18104 Teil 1, mindestens vier) zum Einsatz kommen, damit die Tür nicht einfach ausgehängt werden kann.
  • Die Türzarge (Türrahmen) muss fest mit dem Mauerwerk verbunden und druckfest hinterfüttert sein. Außerdem muss das Türblatt stabil sein (mindestens 40 mm dick, wenn aus Holz).
  • Ein Kastenriegelschloss als Türspaltsperre hilft dabei, dass die Tür nur einen Spaltbreit geöffnet werden kann.
  • Idealerweise lassen Sie nachträglich einen Türspion, möglichst mit Weitwinkel) einsetzen.
  • Auch Glaselemente in Türen sollten nachgerüstet werden – etwa durch aufschraubbare Plexiglasscheiben oder im Idealfall eine durchwurfhemmende P4A-Verglasung (DIN EN 356).
I

Fördermaßnahmen Einbruchschutz
Mehr Infos zu den Rahmenbedingungen und Konditionen stellt die Polizei NRW in einem PDF zur Verfügung.

Fenster:

  • Bei der Nachrüstung von Fenstern wird der vorhandene Dreh-Kipp-Beschlag ausgebaut und gegen eine Pilzkopfzapfenverriegelung (DIN 18104 Teil 2) ausgetauscht. Die Pilzkopfzapfen verhindern das Heraushebeln des Fensters.
  • Das normale Fensterglas sollte durch eine durchwurfhemmende P4A-Verglasung (DIN EN 356) ersetzt werden.
  • Abschließbare Griffe (DIN 18267) können die Sicherheit von Fenstern zusätzlich erhöhen. Dabei gilt: Immer den Schlüssel abziehen!
  • Neben der innenliegenden Nachrüstung von Fenstern kommen auch aufschraubbare Lösungen (DIN 18104 Teil 1) in Frage. Achten Sie hier jedoch unbedingt auf eine VdS-Zertifizierung.

Dachfenster, Kellerroste, Garagentore:

  • Dachfenster können durch Schubriegel zum Blockieren oder spezielle Winkel zum Einlegen vor Aufhebeln geschützt werden.
  • Zur Sicherung von Kellerrosten eigenen sich Vorlegestangen oder aufschraubbare Querriegelschlösser, damit man die Gitter nicht anheben kann.

Garagentore lassen sich mit Verriegelungsstange nachrüsten, die am Griffstück befestigt werden.

Einbruchschutz durch elektronische Sicherung

Kosten und Nutzen abwägen

Elektronische Sicherung

Bevor man zu elektronischen Sicherungen wie einer Alarmanlage greift, ist es meist sinnvoller, sich zunächst um eine gute mechanische Sicherung zu kümmern. Aus sicherheitstechnischer Sicht ist eine gute Mechanik ideal, die um eine elektronische Lösung ergänzt wird. Hier sollte man Kosten und Nutzen abwägen.

Darauf sollten Sie bei der elektronischen Sicherung achten:

  • Planung, Geräteauswahl, Installation und Wartung sollten nach den Normen DIN EN 50130, 50131, 50136 und DIN VDE 0833 (Teil 1 und 3) erfolgen.
  • Planung, Installation und Wartung sollten nur von einem zertifizierten Errichter durchgeführt werden.
  • Alle technischen Komponenten müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt sein.
  • Einbruchmeldeanlagen (EMA) für den Privatbereich sollten mindestens als „Grad II“ oder „Klasse A“ zertifiziert sein.
  • Solche Anlagen machen nur Sinn, wenn sie mit einer Servicestelle verbunden sind, die bei Alarm rund um die Uhr darauf reagieren kann. In manchen Bundesländern kann man seine (zertifizierte) Anlage auch bei der Polizei aufschalten lassen.
  • Lassen Sie sich vom Errichter eine Anlagenbeschreibung nach dem „Polizeilichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ ausstellen.
  • Einbruchmeldeanlagen müssen regelmäßig gewartet werden.

Mechatronische Türsysteme

Besonders wenn viele Personen Zugang zu einem Gebäude haben, können mechatronische Türsysteme und Verriegelungen sinnvoll sein, denn nach einem Schlüsselverlust muss hier nicht das Schloss ausgewechselt werden. Zugang erhält man bei diesen Systemen zum Beispiel über den eigenen Fingerabdruck.

Videoüberwachung

Im Rahmen eines stimmigen Einbruchs-Sicherheitskonzepts kann eine Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück Sinn machen. Wichtig ist jedoch, dass dabei Gesetze zu Datenschutzrechten (z. B. Recht am eigenen Bild, das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung) sowie straf- oder zivilrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

Darauf sollten Sie bei der Videoüberwachung achten:

  • Lassen Sie sich juristisch beraten, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind!
  • Eine Überwachung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn sie „verhältnismäßig“ ist, das heißt, wenn andere, einfachere, Möglichkeiten des Einbruchschutzes ausgeschöpft wurden.
  • Auf die Überwachung muss explizit hingewiesen werden.
  • Überwachen Sie nur nötige Bereiche und nur Bereiche auf Ihrem eigenen Grundstück. Die Überwachung von öffentlichen Bereichen durch Sie ist nicht zulässig.
  • Löschen Sie die aufgezeichneten Daten regelmäßig.
  • Die Planung, der Einbau und die Wartung der Anlage sollten nur durch eine Fachfirma vorgenommen werden, die DIN-geprüfte Materialien verwendet.

Darauf sollten Sie besonders achten

Allgemeine Verhaltenstipps

Nicht nur mechanische und elektronische Sicherungen sind wichtig, um sich vor Einbrechern zu schützen – es kommt auch auf das richtige Verhalten an. Denn die beste einbruchhemmende Tür bringt nichts, wenn sie etwa mit einem untergelegten Holzkeil offen gelassen wird!

Darauf sollten Sie besonders achten:

Türen und Fenster:

  • Schließen Sie die Haustür immer zweimal ab, wenn Sie aus dem Haus gehen. Auch Balkon- oder Terrassentüren müssen geschlossen sein – selbst wenn Sie nur kurz abwesend sind.
  • Lassen Sie Fenster nicht auf Kipp stehen, wenn Sie das Haus oder die Wohnung verlassen!

Schlüssel:

  • Verstecken Sie Zweitschlüssel niemals unter der Fußmatte, in Blumenkübeln oder im Briefkasten – Einbrecher kennen jedes Versteck!
  • Sind Schlüssel verloren gegangen, lassen Sie umgehend die betreffenden Schlösser austauschen.

Urlaub:

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung bei längerer Abwesenheit bewohnt aussieht – bitten Sie etwa Nachbarn, den Briefkasten zu leeren, die Blumen zu gießen, die Rollläden herauf- und herunterzulassen oder ab und an das Licht anzuschalten (ggf. können Sie diesen Eindruck auch über Zeitschaltuhren erwecken, die abends Ihre Leuchten an- und wieder abschalten).
  • Lassen Sie für die Dauer Ihrer Abwesenheit tagsüber nicht die Rollläden herunter. Sie signalisieren damit: Hier ist niemand zu Hause!
  • Bitten Sie die umliegenden Nachbarn ein Auge auf Ihr Grundstück zu haben, während Sie weg sind.
  • Hinterlassen Sie auf Ihrem Anrufbeantworter, an der Haustür oder in Sozialen Netzwerken keinen Hinweis auf Ihre Abwesenheit.
  • Schreiben Sie Ihre Adresse niemals auf Schlüssel- oder Kofferanhänger. Deponieren Sie Ihre Adresse lieber im Koffer selbst.

Unangekündigter Besuch:

  • Reagieren Sie, wenn jemand bei Ihnen klingelt – es könnte sich um eine Abwesenheitskontrolle seitens eines Einbrechers handeln.
  • Öffnen Sie niemals bedenkenlos die Wohnungstür, sondern schauen Sie zunächst durch den Türspion oder fragen erst nach.
  • Lassen Sie sich von vermeintlichen Handwerkern oder Mitarbeitern der Stadtwerke den Ausweis zeigen – aber möglichsr durch die durch ein Kastenschloss mit Türbügel gesicherte Tür.
  • Achten Sie besonders auf Ihre älteren Nachbarn: Bekommen diese Besuch von Fremden? Wirken sie überfordert? Fragen Sie im Zweifelsfall nach und bieten Ihre Unterstützung an!
  • Allgemein gilt: Seien Sie wachsam und achten Sie auf Ihre Umgebung. Wenn Ihnen Personen verdächtig erscheinen, rufen Sie die Polizei!

Wertgegenstandsverzeichnis

  • Führen Sie eine Liste mit allen Wertgegenständen (insbesondere Schmuck) – am besten mit Fotos. Im Falle eines Einbruchs können Sie so besser nachweisen, was gestohlen wurde.
  • Bewahren Sie die Liste an einem sicheren Ort auf und aktualisieren Sie sie regelmäßig.
    Was tun nach einem Einbruch?

    Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren

    Einbruch – was tun?

    s doch einmal zu einem Einbruch kommt, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Handeln Sie nicht überstürzt, sondern gehen Sie Schritt für Schritt vor.

    Darauf sollten Sie nach einem Einbruch achten: 

    Securius – Datenbank für sichergestellte Wertgegenstände
    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in enger Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern die Datenbank "Securius" entwickelt. In der Datenbank werden Gegenstände veröffentlicht, die durch Polizei- oder Zolldienststellen sichergestellt wurden und bei denen der Verdacht besteht, dass sie aus einer Straftat stammen. Die Datenbank bietet Bürgern die Möglichkeit, selbst nach sichergestellten Kunst- und Wertgegenständen zu recherchieren.

    • Rufen Sie im Falle eines Einbruchs die Polizei über die Notrufnummer 110.
    • Wenn Sie den Tätern direkt gegenüberstehen, spielen Sie nicht den Helden. Einbrecher sind in der Regel keine Gewalttäter. Trotzdem sollten Sie keinesfalls versuchen, die Täter aufzuhalten!
    • Prägen Sie sich Gesichter, Kleidung und sonstige Merkmale der Täter und des Fluchtfahrzeuges gut ein.
    • Verändern Sie nichts am Tatort, sondern warten Sie, bis die Polizei bzw. der polizeiliche Erkennungsdienst eintrifft.
    • Machen Sie Fotos vom Geschehen (Einbruchspuren, Beschädigungen, Zustand der Wohnung).
    • Geben Sie der Polizei eine „Stehlgutliste“ mit den gestohlenen Gegenständen. Hilfreich ist, wenn Sie zuvor ein Wertgegenstandsverzeichnis mit Fotos angelegt haben.
    • Wurden EC- und Kreditkarten gestohlen, sperren Sie diese unverzüglich unter dem Sperrnotruf 116 116. Lassen Sie gestohlene Sparbücher ebenfalls sperren.
    • Falls Ihr Smartphone oder Handy gestohlen wurde, lassen Sie diese unbedingt schnellstmöglich bei Ihrem Anbieter sperren. Damit die Polizei nach Ihrem Handy fahnden kann, benötigt sie die 15-stellige „IMEI-Nummer“ des Geräts. Diese wird Ihnen angezeigt, wenn Sie die Tastenkombination *#06# in das Tastenfeld eingeben.
    • Melden Sie gestohlene Personalausweise unverzüglich einer Personalausweisbehörde, wie etwa Ihrem zuständigen Bürgerbüro. Ist die „Online-Ausweisfunktion“ bei Ihrem Personalausweis aktiviert, lassen Sie diese umgehend unter dem Sperr-Notruf 116 116 sperren.
    • Informieren Sie schnellstmöglich Ihre Hausratversicherung über den entstandenen Schaden. Reichen Sie die Stehlgutliste inklusive der Bilder dort ein. Ggf. wird die Versicherung einen Sachverständigen zu Ihnen schicken, der den Schaden überprüft.
    • Wenn Sie nach einem Einbruch beschädigte Fenster oder Türen ersetzen lassen, informieren Sie sich vorab bei einer polizeilichen Beratungsstelle nach einbruchhemmenden Materialien und Produkten.
    • Wenn Sie nach einem Einbruch Probleme haben, das Geschehene zu verarbeiten oder durch den Einbruch in eine finanzielle Notlage geraten, wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung wie den Weißen Ring.

    Professionelle Hilfe vor Einbrüchen

    Einbruchschutz leicht gemacht: Auf unserem Portal finden Sie Fachunternehmen, die professionelle Sicherheitstechnik zum Schutz vor Einbruch anbieten. Dazu haben wir eine Datenbank mit Einbruchschutz Anbietern aufgebaut, die Ihnen bei der Absicherung Ihres Objektes behilflich sein können.

    Unterschiedliche Täterprofile

    Die Täter

    Neben den örtlich ansässigen Tätern, die Einbrüche häufig im Rahmen von Beschaffungskriminalität begehen, gibt es auch gut organisierte und weit vernetzte mobile Täterbanden, die oft aus osteuropäischen Ländern stammen und überregional oder sogar international tätig sind. Diese Banden gehen sehr professionell und arbeitsteilig an die Sache heran. Das heißt: Einige spionieren zunächst Tatgelegenheiten aus – sie schauen etwa, wer um welche Zeit das Haus verlässt. Den eigentlichen Einbruch verüben dann andere Täter und das Wegschaffer Beute übernimmt wiederum eine dritte Gruppe von Personen. Die Einbrecher haben es hauptsächlich auf Bargeld und Schmuck abgesehen, weil beides unauffällig und leicht zu transportieren ist. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik ist rund die Hälfte der überführten Täter deutscher Herkunft.

    Wie gehen Einbrecher vor?

    Die meisten Einbrecher kommen dann, wenn niemand zu Hause ist. Es ist allerdings ein Irrglaube, dass die Täter nur während der Urlaubszeit zuschlagen – ihnen reicht auch nur eine kurze Abwesenheit, etwa wenn sie zur Arbeit oder zum Einkaufen gehen. Die frühe Dämmerung ir kalten Jahreszeit wird von Einbrechern besonders gerne genutzt, da die Dunkelheit sie davor schützt, von Zeugen gesehen zu werden.

    Schnell rein – schnell raus

    Viele Einbrecher sind Gelegenheitstäter, das heißt, sie versuchen möglichst schnell und einfach in ein Haus oder eine Wohnung zu kommen – und ebenso schnell wieder zu verschwinden. Als Hilfsmittel nutzen die Täter meist simple Werkzeuge wie Schraubendreher, mit denen sie Fenster oder Türen aufhebeln. Sind diese nicht durch einbruchhemmende Elemente geschützt, benötigt der Täter nur wenige Sekunden, um in die Wohnung oder in das Haus zu gelangen. Vor allem auf Kipp stehende Fenster oder lediglich zugezogene und nicht abgeschlossene Türen stellen für Einbrecher kein Hindernis dar. Hier reicht je nach Modell und Beschaffenheit oft allein das Körpergewicht aus, um in Ihre Wohnung zu gelangen.

    Den Faktor Zeit nutzen

    Statistiken zeigen, dass immer mehr Einbrüche im Versuch scheitern. Das liegt unter anderem daran, dass mechanische Sicherungen das schnelle Eindringen in die Wohnung verhindern können. Das Überwinden von gesicherten Türen oder Fenstern kostet den Einbrecher Zeit. Aber jede Minute, die der Täter für seinen Einbruch benötigt, erhöht das Risiko, von jemandem beobachtet zu werden. Daher geben viele Täter auf, wenn sie merken, dass der Einbruch zu viel Zeit kostet. Dann wird ihnen das Risiko zu groß.