Im Gedränge suchen sich die Täter ihre Opfer
Im Gedränge suchen sich die Täter ihre Opfer

Täter und Motive sind bislang ungeklärt

„Needle Spiking“ gefährdet Clubbesucher

Ein neues Phänomen sorgt in den Nachrichten für Aufmerksamkeit: Besucher von Nachtclubs und Diskotheken, vor allem junge Frauen, sollen durch spitze Gegenstände oder Nadeln attackiert worden sein. Viele Opfer geben an, dass ihnen dabei eine toxische Substanz oder Droge verabreicht worden sei, die zu starken körperlichen Beeinträchtigungen wie Schwindel oder Benommenheit bis hin zu Bewusstlosigkeit geführt habe. Die Polizei kann diese Angriffe noch nicht einordnen, sowohl was die verabreichten Substanzen als auch die Motive der Täter betrifft.

Tatort Nachtclub

Im Mai 2022 gab die australische Musikerin Zoé Zanias an, bei einem Besuch des Berliner Nachtclub Berghain mit einer Nadel attackiert worden zu sein. Sie bekam daraufhin auf der Tanzfläche Atemnot und brach schließlich zusammen, sodass sie medizinisch versorgt werden musste. Als Zanias das Bewusstsein wieder erlangte, war sie zunächst desorientiert, verspürte Taubheit in den Gliedern, einen trockenen Mund und Halsschmerzen. Dieses Ereignis ist ein Beispiel für ein neues kriminelles Phänomen, das erstmals in Großbritannien und Irland aufgetreten sein soll und als „Needle Spiking“ oder „Injection Spiking“ bezeichnet wird. Inzwischen sind auch einige Fälle in Spanien und Frankreich bekannt geworden. Opfer sind meist junge Frauen, die im Gedränge einer überfüllten Diskothek oder eines Nachtclubs plötzlich den Stich einer Nadel verspüren. Wenn die Frauen später die Körperstelle untersuchen, entdecken sie Verletzungen, die von einer Nadel oder einer Spritzenkanüle herrühren könnten. Viele Opfer klagen über körperliche Beeinträchtigungen wie Schwindel und Benommenheit bis hin zu Bewusstlosigkeit sowie anschließende Erinnerungslücken. Die Symptome ähneln denen von typischen Vergewaltigungsdrogen wie GHB (Liquid Ecstasy), umgangssprachlich auch K.O.-Tropfen genannt. Toxikologische Untersuchungen bei den Opfern nach einer solchen Attacke bleiben jedoch bislang ergebnislos. Es kann keine schädigende Substanz nachgewiesen werden.

Nocebo-Effekt möglich

Tatsächlich müssen nicht notwendigerweise betäubende oder giftige Substanzen beim „Needle Spiking“ im Spiel sein. So erklärt Thomas Krämer, Professor am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, im Schweizerischen Online-Magazin „20 minuten“: „Die Injektion ins Gewebe unterscheidet sich von der intravenösen Gabe. Während letztere fast direkt zu einer Wirkung führt, müssen die Wirkstoffe bei der Injektion ins Gewebe eine oder mehrere biologische Membranen überwinden, bevor sie in den Blutkreislauf gelangen.“ Das heißt, falls tatsächlich toxische Substanzen verabreicht würden, müssten diese ein sehr hohes Wirkungspotential haben, um überhaupt eine direkte Wirkung beim Opfer hervorzurufen. Doch ist beim „Needle Spiking“ eher von kleinen Wirkstoffmengen auszugehen. Der Einsatz von dünnen Kanülen ist realistisch. Dazu kommt, dass sich Opfer bei einem gefühlten Stich in der Regel reflexartig abwenden und damit die Zeit nicht ausreicht, um Substanzen wirksam zu verabreichen. Krämer hält deswegen bei vielen Opfern den Nocebo-Effekt für wahrscheinlich: „Bemerkt das Opfer einen Einstich, kann es durch die negative Erwartungshaltung zu Symptomen kommen, ohne dass es eine Substanzaufnahme gegeben haben muss. Patienten können kollabieren und müssen in die Notaufnahme gebracht werden.“ Auch wenn vielleicht keine toxischen Substanzen verabreicht werden, ist „Needle Spiking“ kein harmloser Scherz, sondern eine Form der Körperverletzung und damit strafbewehrt.

Über mögliche Inhaltsstoffe beim Needle Spiking gibt es bislang keine gesicherten Erkenntnisse

© eliosdnepr/stock.adobe.com

Tatmotive unklar

Auch über die Motive der Täter kann nur spekuliert werden: Geht es ihnen darum Angst und Schrecken zu verbreiten oder genießen sie einfach nur die Macht, einer ahnungslosen Person Schaden zuzufügen? Die Polizei in Berlin, wo bisher die meisten Fälle in Deutschland passiert sein sollen, kann darüber auf Anfrage keine Auskunft geben. Die zahlenmäßig noch geringen Fälle werden nicht in einer eigenen Statistik geführt. Genau wie typische „K.O.-Tropfen-Delikte“ führt die Berliner Polizei „Needle Spiking“-Angriffe zwar in der gleichen Rubrik wie Raubtaten mit dem Ziel der Erlangung von Vermögenswerten und Sexualdelikte mit einer entsprechenden sexuellen Motivation. Doch eine versuchte Vergewaltigung oder ein Raubüberfall konnte bislang nicht nachgewiesen werden. In jedem Fall sollten Besucher von Nachtclubs und Diskotheken vorsichtig sein, sich möglichst in einer Gruppe aufhalten, wo man sich gegenseitig beobachten und im Falle eines Angriffs helfen kann. Die Berliner Polizei empfiehlt außerdem, dass in jedem Fall bei einem Verdacht von „Needle Spiking“ Anzeige erstattet werden sollte. Nur so können Erkenntnisse gewonnen, eine mögliche Häufung von Straftaten festgestellt sowie Täter und Tätermotive ermittelt werden.

TE (26.08.2022)

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