Phantombilder helfen bei der Suche nach verdächtigen oder vermissten Personen
Phantombilder helfen bei der Suche nach verdächtigen oder vermissten Personen

Phantombilderstellung beim LKA NRW

„Die Augen und der Blick sind die halbe Miete“

Im April 2017 wurde ein junges Paar beim Zelten in den Bonner Siegauen überfallen. Der Mann wurde bedroht, während die 23-jährige Frau vor seinen Augen von dem Angreifer vergewaltigt wurde. Die Polizei hatte daraufhin aufwendig nach dem Täter gefahndet. Auch ein Phantombild wurde angefertigt. Nach der Veröffentlichung des Bildes gingen bei der Polizei die entscheidenden Hinweise zu dem Täter aus der Bevölkerung ein. Dieser konnte anschließend festgenommen und anhand von DNA-Spuren zweifelsfrei identifiziert werden.

Einsatz bei schweren Straftaten

Der Fall der Camperin macht deutlich: Ein Phantombild ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Ermittlungsarbeit. Ob eine solche Abbildung angefertigt wird, hängt vor allem von der Art der Tat ab. In der Regel kommt das nur bei schwereren Straftaten in Frage, wie beispielsweise bei Mord und Totschlag, Raub oder Sexualdelikten. „Wir machen das nicht inflationär, wann immer eine Person gesucht wird. Sonst könnten wir die nötige Aufmerksamkeit und Akzeptanz seitens der Bevölkerung nicht mehr gewährleisten“, erklärt Kriminalhauptkommissar (KHK) Joachim Holz. Er ist seit 1996 Phantombildersteller beim Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen. Ob er und seine Kolleginnen und Kollegen tätig werden, entscheidet jedoch nicht das LKA, sondern die Kreispolizeibehörde vor Ort. Die beschließt auch, ob mit dem Phantombild später wirklich in der Öffentlichkeit gefahndet werden soll. Ist dies der Fall, ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. Ein Phantombild sollte immer möglichst zeitnah zur Tat beziehungsweise zur Täterbeobachtung erstellt werden. „Die imaginäre Vorstellung eines Gesichts ist eine vergängliche Spur. Wir müssen sie so schnell wie möglich sichern“, erklärt der Kriminalhauptkommissar. Die Anfertigung macht seiner Erfahrung nach jedoch nur dann Sinn, wenn sich das Opfer oder der Zeuge zutraut, die Person auf offener Straße wiederzuerkennen. „Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Menschen Blickkontakt mit der verdächtigen Person hatten.“

Vom „Dummie“ zum Phantombild

Damit ein realitätsnahes Typbild einer Person zustande kommt, ist es wichtig, das Opfer oder den Zeugen nicht unter Druck zu setzen oder das Gefühl zu vermitteln, dass eine Leistung gefordert ist. Das kann das Ergebnis verfälschen. Auch Pausen sind wichtig, „um den visuellen Speicher zu leeren“, wie Holz anmerkt. Zunächst zeigt der Kriminalhauptkommissar den Befragten eine Auswahl an vorgefertigten Gesichtern, so genannten „Dummies“, auf Ethnie, Alter und Geschlecht der gesuchten Person begrenzt. Durch die Beispielbilder lassen sich dann Hinweise zu Gesichtszügen oder wichtigen Merkmalen sammeln. Zudem muss der „Dummie“ gefunden werden, dessen Gesichtsform die größte Ähnlichkeit mit der Gesichtsform des Tatverdächtigen hat. Darauf kann ein Phantombildersteller aufbauen: Anhand der Wünsche des Opfers oder des Zeugen können in die passende Gesichtsform verschiedene Augen, Nasen, Ohren und Münder eingesetzt oder wieder verändert werden. Dadurch kann man sich Schritt für Schritt einem Typbild annähern. Bis zu zwei Stunden kann die Erstellung des Phantombildes dauern. Wird die Zeit deutlich überschritten, bricht Joachim Holz den Vorgang jedoch in der Regel ab. „Irgendwann dreht sich der Zeuge im Kreis. Das ergibt dann kein seriöses Ergebnis, das bei den Ermittlungen helfen würde – im Gegenteil.“

Die Proportionen sind entscheidend

Ob die Montage dem Tatverdächtigen am Schluss wirklich ähnlich sieht, ist vor allem von den Augen und dem Blick abhängig. Zudem muss das Verhältnis zwischen der Frisur, der Kopfform und der Augenpartie stimmen. Auch die Größe und die Form des Mundes spielen eine wichtige Rolle. „Die Nase und die Ohren sind hingegen meistens vernachlässigbar“, berichtet der Kriminalhauptkommissar. Anders als ein Foto ist ein Phantombild immer nur ein Typbild und damit eine Charakterisierung des Gesichts. Somit dienen die Phantombilder niemals als Beweismittel, sondern immer nur als Hilfsmittel bei den Ermittlungen. Ob eine Fahndungsbildmontage wirklich zum Fahndungserfolg beiträgt, hängt auch immer von der Person ab, die sich die Zeichnung ansieht, wenn die öffentliche Fahndung läuft. „Die Interpretation des Betrachters spielt eine entscheidende Rolle. Auch eine Fotografie ist nur eine Momentaufnahme. Deshalb eignet sich ein Typbild nicht zwangsläufig weniger als Fahndungshilfe als ein Passfoto.“ Den Einsatz von 3D-Technik bei der Phantombilderstellung hält Joachim Holz nach derzeitigem Stand für wenig seriös, da die Technik bisher kaum Möglichkeiten zur validen Täterbeschreibung bietet. „Auch heute haben wir ja schon ganz verschiedene Hilfsmittel, um einen Täter zu identifizieren: Fingerabdrücke, DNA oder die Auswertung von Telekommunikationsdaten. Daran erkennt man schon, dass das Phantombild immer nur ein Mosaikstein bei den Ermittlungen ist“, merkt der Kriminalhauptkommissar abschließend an. MW (21.07.2017)

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