Mitglieder der Partei demonstrieren im August 2015 in Fürth
Mitglieder der Partei demonstrieren im August 2015 in Fürth

Die neonazistische Partei „Der Dritte Weg“

Rechtsextreme Hetzer gegen Asylbewerber

Sie verteilen Flugblätter, mischen sich bei öffentlichen politischen Versammlungen unters Volk, tarnen sich als besorgte Bürger aus der Nachbarschaft und verhalten sich oft unauffällig – die Rede ist von Mitgliedern der Kleinstpartei „Der Dritte Weg“. Doch der Schein trügt: Verfassungsschutz-Experten gehen davon aus, dass sich in der Partei gewaltbereites Personenpotenzial sammelt und dass die Hasskampagne der Partei gegen Asylbewerber eine Rolle bei der zunehmenden Zahl von Brandanschlägen auf Asylbewerberheime spielen kann.

Partei im Aufbau

„Der Dritte Weg“ wurde im September 2013 in Heidelberg gegründet. Hauptsitz der Partei ist Weidenthal in Rheinland-Pfalz. Von den bundesweit etwa 500 Mitgliedern sollen derzeit etwa 140 in Bayern aktiv sein. „Hier in Bayern setzt sich die Partei in erster Linie aus ehemaligen Aktivisten der Neonazi-Gruppierung „Freies Netz Süd (FNS)“ zusammen, die im Sommer 2014 vom Bayerischen Innenministerium verboten wurde“, berichtet Markus Schäfert, Pressesprecher des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. „Bei den Mitgliedern handelt es sich im Wesentlichen um gewaltorientierte Neonazis.“ Aktuell wächst die Partei und breitet sich auch in andere Bundesländer aus. In ganz Deutschland gibt es derzeit insgesamt 20 regionale Stützpunkte, davon fünf in Bayern.

Hetze gegen Asylbewerber

Hauptaktionsfeld des „Dritten Wegs“ ist die Agitation (politische Hetze) gegen Ausländer und insbesondere Asylbewerber. Das 10-Punkte-Programm der Partei lehnt sich an nationalsozialistische Ideologien an und greift auf das 25-Punkte-Programm der NSDAP zurück, sodass man klare Bezüge zum historischen Nationalsozialismus erkennen kann. „Den Bezug zum Dritten Reich kann man schon am Namen herauslesen. Diese Verbindung wurde auch ganz bewusst so gewählt“, meint Schäfert.Die Hasskampagne gegen Asylbewerber läuft über mehrere Kanäle. So betreibt der „Dritte Weg“ etwa eine eigene Homepage, auf der sich weit über 1.000 Artikel finden, die negativ über Asylbewerber berichten. Außerdem findet man dort einen „Leitfaden“ zur Verhinderung von Asylbewerberheimen in der eigenen Nachbarschaft sowie eine Deutschlandkarte, auf der bundesweit alle Asylbewerberunterkünfte eingetragen sind. „Diese Karte kann das gewaltbereite Klientel zu weiteren Anschlägen herausfordern“, so der Verfassungsschutz-Experte. „In Bayern gab es im vergangenen Jahr an vielen Orten Flyerverteilungen von Aktivisten der Partei, darüber hinaus zahlreiche Kundgebungen gegen Asylbewerber. Auch in sozialen Netzwerken gibt es Profile, die sich gegen Asylbewerber und Asylbewerberunterkünfte richten. Hier nutzt man sehr geschickt die Anonymität des virtuellen Raums, um die Hasskampagne möglichst breit aufzustellen.“ Neben dem weiterhin dominierenden Thema „Anti-Asyl“ besetzen die Aktivisten in ihren Kampagnen auch Themen wie Tier- und Heimatschutz, Kindesmissbrauch und Zeitarbeit. Diese Themen besitzen hohes Emotionalisierungspotenzial und haben keinen unmittelbar erkennbaren rechtsextremistischen Bezug. Die Rechtsextremisten wollen damit größere Bevölkerungssegmente erreichen, die durch rassistische Parolen nicht ansprechbar sind.

Markus Schäfert

Pressesprecher des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, © Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

Verbot schwierig

Bayerische Neonazis haben bereits vor dem Verbot des Netzwerks „Freies Netz Süd (FNS)“ mit dem Aufbau von Parteistrukturen des „Dritten Wegs“ in Bayern begonnen, offensichtlich um der Neonaziszene eine Alternativorganisation für das FNS bereit zu stellen. Durch das sogenannte „Parteienprivileg“ erhoffen sich die Neonazis einen größeren Schutz gegen staatliche Verbots- und Exekutivmaßnahmen. Parteien sind durch Artikel 21 des Grundgesetzes in besonderer Weise geschützt: „Lange war es so, dass die neonazistische Szene mit Parteien nichts zu tun haben wollte und eher in losen Strukturen wie Kameradschaften organisiert war“, berichtet Schäfert. „Nachdem es den Sicherheitsbehörden jedoch gelungen ist, erfolgreich Verbote gegen rechtsextreme Kameradschaften und Netzwerke durchzuführen, entschieden sich Rechtsextremisten vermehrt für die Form einer Partei. Sollte es sich tatsächlich um eine Partei handeln, könnte nur ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot möglich machen – und dafür bestehen hohe Hürden“, weiß der Experte.

Gefahrenpotential hoch

Gefährlich ist vor allem das gewaltorientierte Potenzial der Mitglieder in Verbindung mit dem Hass, der gegen Asylbewerber geschürt wird. Auch wenn viele Mitglieder selbst nicht gewalttätig werden, tragen die massive Hetze und das unterschwellige Loben von Gewalttaten dazu bei, andere zu weiteren rechtsextremen Angriffen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte zu ermutigen. „Wichtig ist deshalb, neonazistischen Mitgliedern der Partei bei öffentlichen Versammlungen wie Asylinformationsveranstaltungen entgegenzutreten und sie auch ganz klar als Rechtsextremisten zu benennen“, meint der Verfassungsschützer. „Nur so kann vermieden werden, dass sie Unterstützung finden und mit ihren Hassparolen in der Bevölkerung durchdringen.“ KF (27.04.2018)

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