Die Terrorgefahr nimmt weltweit zu
Die Terrorgefahr nimmt weltweit zu

Wann kann man gebuchte Reisen kostenfrei stornieren?

Terroranschläge am Urlaubsziel

Türkei, Ägypten, Frankreich, Tunesien: Die Terroranschläge in verschiedenen Regionen der Welt verunsichern viele Menschen. Was sollte ich bei der Planung einer Urlaubsreise beachten? Wie gehe ich vor, wenn das geplante Urlaubsziel bereits Ziel eines Terroraktes geworden ist? Juliane von Behren, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt die wichtigsten Fakten rund um Stornierungen und Umbuchungen.

Terroranschläge in der Regel keine „höhere Gewalt“

Gerade wenn der Urlaubsort erst vor kurzem Ziel eines Terroranschlags war, würden viele Reisende die Buchung lieber stornieren. Die Rechtslage dazu ist allerdings nicht eindeutig. „Die allgemeine Angst vor Terroranschlägen berechtigt nicht zur kostenlosen Kündigung eines Pauschalreisevertrags“, betont Juliane von Behren. Grundsätzlich müsse dazu nach Paragraph 651 j des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Fall von höherer Gewalt vorliegen – und das sei bei Terroranschlägen häufig nicht der Fall. „Es muss ein unvorhergesehenes, von außen kommendes Ereignis eigetreten sein, das die Reise erheblich gefährdet und das bei der Buchung noch nicht absehbar war, wie etwa Naturkatastrophen oder Epidemien“, erklärt die Juristin. Bei Terrorakten müsse daher immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. Entscheidend ist das Ausmaß der Gefahr für den Reisenden. Nicht immer ist die gesamte Reise betroffen. Gab es in einer Region bereits mehrfach Anschläge, wird man kaum darauf abstellen können, dass das Ereignis unvorhersehbar war. Häufig würden Terroranschläge auch als allgemeines Lebensrisiko eingestuft. Bei der Beurteilung, ob ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, können die Sicherheitshinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes eine Rolle spielen. Wird für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen, gehen viele Gerichte davon aus, dass eine erhebliche Gefahr für den Reisenden vorliegt. Bei gebuchten Individualreisen, wie z. B. Flugreisen, ist die Situation noch schwieriger, weil hier die Vorschriften zu den Pauschalreisen nicht greifen und somit überhaupt kein Anrecht auf eine kostenfreie Stornierung besteht. Hier kann man nur im Rahmen der Fluggastrechtverordnung Ansprüche geltend machen, wenn etwa Flüge gestrichen werden.

Reiserücktritt bei Pauschalreisen grundsätzlich möglich – gegen Gebühr

Wer von einer Pauschalreise zurücktreten möchte, hat grundsätzlich immer das Recht, dies zu tun – allerdings meist gegen Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren. „Diese Gebühren sind oft gestaffelt und erhöhen sich, je näher der Reisetermin rückt. Reisende sollten sich daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters genau anschauen und die zeitlichen Rücktrittsmöglichkeiten prüfen“, so von Behren. Wichtig zu wissen: Auch eine Reiserücktrittsversicherung greift nicht bei der Angst vor einem Terroranschlag. „Diese Versicherungen erstatten die Reisekosten in der Regel nur, wenn man schwer erkrankt ist oder ein Todesfall im engeren Familienkreis eingetreten ist. Auch hier sollte man vor Abschluss immer prüfen, welche Leistungen der Vertrag im Einzelnen tatsächlich umfasst.“

Juliane von Behren

Verbraucherzentrale Bayern, © VZ Bayern

Gespräch mit Reiseveranstalter suchen

Auch wenn die Rechtslage oft nicht eindeutig ist, zeigen sich Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften zum Teil kulant, wenn es um Bedrohungen durch Terroranschläge geht. „Manche Veranstalter bieten von sich aus kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen für jene Urlaubsgebiete an, die kürzlich Ziel eines Anschlags waren. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht“, betont die Expertin. In jedem Fall lohne sich aber die Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner, um einvernehmlich zu einer Lösung zu gelangen. Häufig kämen die Reiseveranstalter ihren Kunden dann entgegen. „Kann man nicht kostenlos stornieren oder umbuchen, bleiben Reisenden meist nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie zahlen die anfallenden Gebühren oder sie lassen es auf einen Streit vor Gericht ankommen. Das kann aber mit hohen Kosten verbunden sein, sollte man den Rechtsstreit verlieren.“

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes berücksichtigen

Wer eine Reise plant, sollte sich grundsätzlich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über die derzeitige Sicherheitslage am Urlaubsziel erkundigen. Das Auswärtige Amt veröffentlicht für jedes Land der Welt Reise- und Sicherheitshinweise – und spricht gegebenenfalls Reisewarnungen für bestimmte Gebiete aus. „Jeder sollte sich vorher überlegen, welches Risiko er bereit ist einzugehen. Es gibt sicher Regionen, die gefährdeter sind als andere, und bei denen man sich überlegen sollte, ob man dort momentan hinreisen sollte. Das ist eine Entscheidung, die jeder selbst treffen muss“, so von Behren. SW (29.04.2016)

Weitere Artikel zum Thema Gewalt

Illegale Geschäfte und Organisierte Kriminalität

Verbote von Rockerclubs in Deutschland

In der Populärkultur werden Rocker immer wieder romantisiert. Man verbindet mit ihnen Attribute wie Unangepasstheit, einen auf Motorrädern ausgelebten…

| mehr

Die Hälfte der Verfahren wird eingestellt

Milde Urteile, freie Straftäter

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Wenn die Polizei einen Täter ermittelt und festnimmt, entscheidet im weiteren Verlauf die Staatsanwaltschaft, ob…

| mehr

Internet-Trolle setzen falsche Notrufe ab

Swatting von Live-Streamern und Politikern

Seit einigen Jahren bringt eine Gruppe von Internet-Trollen vor allem Live-Streamer, aber auch Politiker mit Fake-Notrufen in Bedrängnis. Bei diesen…

| mehr

Die polizeilich registrierten Fallzahlen nehmen zu

Gewalt in der Partnerschaft

Zwei Jahre lang wurde Angelika von Jörg, der eigentlich anders heißt, kontrolliert und gedemütigt. Erst dann schaffte sie es, ihre Sachen zu packen…

| mehr

GdP warnt vor schwerwiegenden Folgen

Gewalt im Fußball ist zurück

Gewaltbereite Fußballfans versuchen seit jeher immer wieder, sowohl gegnerische Fans als auch die Polizei in gewaltsame Auseinandersetzungen zu…

| mehr

Gut organisiert, rigoros und äußerst gewaltbereit

Tschetschenische Mafia in Deutschland

Ein Fall, der durch die Medien ging: Im Mai 2017 drangen mehrere Männer mit Maschinenpistolen in ein Café im Berliner Ortsteil Wedding ein und…

| mehr

„Untersuchungshaft hat nichts mit Strafe zu tun“

Tatverdächtige auf freiem Fuß – warum?

Der Fall einer geplanten Entführung eines 10-Jährigen auf dem Nachhauseweg in Velbert im März 2019 zeigt: Es gibt immer wieder Situationen, in denen…

| mehr