Kein Platz für Rechtsextreme - auch im Sport
Kein Platz für Rechtsextreme - auch im Sport

Wenn Rechtsextreme Sportvereine unterwandern

Antidemokratische Aktivitäten stoppen

Sport und Politik sind nicht voneinander zu trennen, auch nicht in der Realität deutscher Sportvereine. Ob unter den Fans, den Trainerinnen und Trainern, unter den Vereinsmitgliedern oder den aktiven Sportlerinnen und Sportlern: Neben vielen demokratisch gesinnten Menschen findet man leider auch solche mit rechtsextremen Einstellungen oder rassistischen Ressentiments, die sie bei Spielen und Wettkämpfen offen zur Schau stellen.

Gerhard Bücker vom Landespräventionsrat Niedersachsen ist Kriminalbeamter und ehrenamtlicher Beauftragter des Vorstandes der Deutschen Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund für das Themenfeld „Sport und Rechtsextremismus“. Er konstatiert eine Entwicklung, die ihm Sorge bereitet: „In den letzten Jahren sind Angehörige antidemokratischer Gruppen, überwiegend aus der rechtsextremen Szene, in Sportvereine eingetreten und haben dort versucht, ihre Ansichten und ihre Ideologie in die Vereine zu tragen und dadurch so etwas wie Meinungshoheit herzustellen.“ Mittlerweile haben die Rechten sogar eigene Kampfsportgruppen gegründet: So präsentiert sich etwa die rechte Gruppierung „Der III. Weg“ im Netz mit ihrer Arbeitsgruppe „Körper & Geist“ als harmloser Sportverein, der die Jugend körperlich und geistig ertüchtigen will. Dabei macht „Der III. Weg“ aber keinen Hehl aus der fremdenfeindlichen Gesinnung seiner Mitglieder, die in ihren Blogbeiträgen mit Reichsflaggen posieren und angeben, sich gegen „Asylflut“ und steigende Ausländerkriminalität verteidigen zu wollen.

Kinder werden instrumentalisiert

Der Sport ist für die Rechtsextremen so attraktiv, weil sie hier einen leichten Zugang zu den Kindern und Jugendlichen haben. Außerdem findet man heute nicht mehr allzu leicht Ehrenamtliche, die sich im Verein engagieren. Da füllen die Rechtsextremen im Einzelfall Lücken im Angebot. Sie laden die Jugendlichen z. B. zu rechten Rockkonzerten ein. Einige zeigen bei Spielen oder Wettkämpfen ganz offen ihre Gesinnung: „Sie erscheinen außerhalb des Spielfeldes oft in für die rechte Szene typischer Markenkleidung – ein Beispiel ist das Label „Thor Steinar“, berichtet Gerhard Bücker. Auch bei „Körper & Geist“ lässt sich dieser szenetypische Kleidungscode erkennen. In anderen Fällen versuchen Rechtsextreme, eine Mannschaft oder eine Abteilung in einem Verein zu dominieren. Gerhard Bücker: „Wenn ein paar jüngere Personen mit rechter Gesinnung in einer Mannschaft spielen, holen sie sich vielleicht noch einen Betreuer dazu, der ihre Ansichten vertritt. Und dann wird versucht, die Mannschaft in eine Art „nationale Enklave“ umzustrukturieren; man fühlt und gibt sich als „echte nationale deutsche Mannschaft“, die eben nur nach außen für den Verein agiert.“

Nicht nur der Fußball ist betroffen

Der Fußball ist die Sportart, die im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und der Medien steht. Deshalb werden rechtsextreme Vorfälle von Vereinsmitgliedern oder Fans dort auch am ehesten bekannt. Gerade in der Hooligan-Szene finden sich viele militante Neonazis, die auf der Tribüne für Krawalle sorgen und in letzter Zeit auch vermehrt auf Demonstrationen der „Querdenker“ aufgetreten sind. Aber der Rechtsextremismus ist nicht nur im Fußball ein Problem. Auch die Kampfsportszene wird bei den Rechten beliebter. Gerhard Bücker: „Dort gibt es immer mal wieder Abteilungen zum Beispiel im Bereich des Freefights (Käfigboxen), in denen einige Mitglieder auch Anhänger einer Kameradschaft oder von Autonomen Nationalisten sind.“ Auch im Kickboxen, MMA und im Thai-Boxen gibt es Probleme mit extremen Rechten. Der Rechtsextremismus lebt stark vom Körperkult, der auch in der Kampfsport-Szene eine wichtige Rolle spielt. Im Kern geht es den Rechten darum, die Jugend unter dem Deckmantel der sportlichen Betätigung für ihre Ideologie und rechte Gewalt zu begeistern.

Auch im Breitensport versuchen Rechtsextreme Fuß zu fassen

© CC-Verlag

Zeichen erkennen

In der Präventionsarbeit wurde in den letzten Jahren sehr viel erreicht. Vor allem hat sich eine Broschüre als wichtiges Arbeitsmittel erwiesen. Sie heißt „Vereine und Verbände stark machen zum Umgang mit Rechtsextremismus im und um den Sport“ und wird vor allem an die 98 Mitgliedsverbände abgegeben, die unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes organisiert sind. Darin finden die Verantwortlichen konkretes Material zu der Frage, wie man mit antidemokratischen Kräften im Verein umgeht und woran man sie erkennt. Aber auch das Netzwerk „Sport und Politik für Fairness, Respekt und Menschenwürde“ setzt sich mit diversen Mitgliedern aus Politik und Sport aktiv dafür ein, dass Vereine gegen rassistische oder diskriminierende Vorfälle vorgehen, statt wegzusehen oder sie zu verharmlosen.

Mehrstufiges Vorgehen macht Sinn

Kommt ein Verein auf die Beraterinnen und Berater wegen konkreter Vorfälle zu, empfiehlt sich in der Regel ein mehrstufiges Vorgehen. Eine Möglichkeit ist eine von der Vereinsspitze anberaumte Informationsveranstaltung. Darin erzeugen die Berater bei den Vereinsmitgliedern erstmal Betroffenheit, indem sie berichten, was im Verein vorgefallen ist und auf welche Symbole und Verhaltensweisen die Vereinsmitglieder achten sollen. Im zweiten Schritt folgt das direkte Gespräch mit der betroffenen Abteilung: Die Abteilungsspitze wird darauf aufmerksam gemacht, welche Spieler wie aufgefallen sind, dass im Verein bereits geredet wird und dass das so nicht weitergehen kann. Gerhard Bücker: „Wenn es sich um Minderjährige handelt, führt das oft zu Gesprächen mit den Eltern – und auch zu von uns moderierten Gesprächen zwischen der Abteilungsleitung und der Vereinsspitze.“ Die Satzungsänderungen müssten natürlich auf einer Jahreshauptversammlung ordnungsgemäß verabschiedet werden. Gerhard Bücker: „Wir schlagen vor, in der Satzung von „antidemokratischen Kräften“ zu reden, damit jede Form von politischem Extremismus mit abgedeckt wird.“ Die neuen Regelungen sollten dann über das Internet oder die Vereinszeitung allgemein bekannt gemacht werden und ab einem bestimmten Datum in Kraft treten, um künftig etwa Personen aus dem Zuschauerbereich oder in der Halle rechtlich gesichert verweisen zu können.

WL / AL (Stand: 28.05.2021)

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