Gewalterfahrungen können sich auf das ganze Leben von Opfern auswirken
Gewalterfahrungen können sich auf das ganze Leben von Opfern auswirken

Schnellere Hilfe für Opfer von Gewalt

Das neue Soziale Entschädigungsrecht

Opfer von Gewalt benötigen häufig Unterstützung, um die gesundheitlichen und sozialen Folgen einer Tat zu bewältigen. Das neue soziale Entschädigungsrecht gilt seit Januar 2024. Es bringt wesentliche Verbesserungen für die Betroffenen mit sich. Außerdem können auch Angehörige und Hinterbliebene eine Vielzahl an Leistungen beanspruchen.
 

Mehr Hilfsmöglichkeiten dank Reform

Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) ersetzt das alte Opferentschädigungsgesetz (OEG). Die bisherigen Regelungen wurden dafür in einem neuen Sozialgesetzbuch, dem SGB XIV, zusammengefasst. Opfern von Gewalttaten steht demnach ein Anspruch auf Entschädigung zu, zum Beispiel auf den Ersatz medizinischer Behandlungskosten. Anspruch auf Unterstützung hat grundsätzlich jedes Opfer, das in Folge einer vorsätzlichen Gewalttat, Krieg oder eines Unfalls eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Ziel ist es, die Lebensqualität von Betroffenen zu verbessern und ihnen eine Rückkehr in einen normalen Alltag zu ermöglichen.

Was jedoch viele noch nicht wissen: Die Reform markiert einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Gewaltopfern. Denn während über das alte Gesetz nur Personen entschädigt wurden, die Opfer tätlicher Angriffe geworden waren, können nun auch Menschen Unterstützung erhalten, die unter psychischer Gewalt leiden – etwa durch Mobbing, Stalking, Erpressung oder Bedrohung. Dies gilt sowohl für unmittelbar durch eine Tat Betroffene als auch für einem Gewaltopfer nahestehende Personen – darunter Geschwister, Ehepartnerinnen und Ehepartner, Hinterbliebene und sogar Augenzeugen – sofern auch diese eine psychische Beeinträchtigung infolge der miterlebten Gewalttat erlitten haben. Sie werden als „Sekundäropfer“ bezeichnet. Ebenfalls neu ist, dass nun auch Kinder, die von Vernachlässigung betroffen sind, Leistungen in Anspruch nehmen können sowie Personen, die in Folge einer staatlich empfohlenen Schutzimpfung (z. B. Corona-Impfung) Gesundheitsschäden erlitten haben.

Welche Leistungen umfasst das SER?

Gewalttaten können zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, die sich auf das ganze Leben auswirken. Ist der Täter nicht in der Lage, entsprechende Entschädigungen an das Opfer zu zahlen, springt das Soziale Entschädigungsrecht ein. Betroffene haben je nach Schwere der Gewalterfahrung bzw. Straftat nicht nur ein Recht auf medizinische Behandlung, sondern auch auf eine angemessene finanzielle Versorgung. Das Gesetz greift auch dann, wenn durch entstandene Verletzungen Umschulungsmaßnahmen nötig werden. Auch zeitlich begrenzte oder dauerhafte Rentenzahlungen können durch das SER abgedeckt werden. Das trifft zum Beispiel zu, wenn ein Opfer nach einer Tat so schwer traumatisiert ist, dass es seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Zu den wesentlichen Leistungen des neuen SER zählen

  • Schadensersatzleistungen für materielle Schäden
  • Versorgungsleistungen, um den Lebensunterhalt zu sichern
  • finanzielle Entschädigung für erlittene Schmerzen
  • Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen, Psychotherapie und Rehabilitation, die aufgrund der erlittenen Verletzungen entstanden sind
  • Integrationshilfen und Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung
  • Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit sowie
  • psychosoziale Unterstützung und Beratung

Gewaltopfer können in einer Traumaambulanz schnelle psychotherapeutische Unterstützung erhalten

Gewaltopfer können in einer Traumaambulanz schnelle psychotherapeutische Unterstützung erhalten

Africa Studio/stock.adobe.com

„Schnelle Hilfe“ über Traumaambulanzen

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes ist das Angebot von Traumaambulanzen, die als Anlaufstellen für Soforthilfe dienen (sogenannte „Schnelle Hilfe“). Hier können Opfer körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt frühzeitig und niederschwellig psychologische Unterstützung erhalten. So sollen lange Wartezeiten auf Termine in psychotherapeutischen oder ärztlichen Praxen vermieden werden. Im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts werden in einer Traumaambulanz für Erwachsene die Kosten für bis zu 15 Therapiestunden übernommen. Für Kinder und Jugendliche kann dieser Anspruch auf bis zu 18 Sitzungen erweitert werden. Eine umfassende Übersicht aller Traumaambulanzen in Deutschland gibt es auf Website von Projekt HilfT. Außerdem können Betroffene von Gewalttaten die ODABS-Datenbank nutzen, um nach einer Traumaambulanz in ihrer Nähe zu suchen.

Vereinfachtes Antragsverfahren

Um bürokratische Hürden zu vermeiden, können Gewaltopfer Entschädigungsleistungen nach dem SER neuerdings einfacher und schneller beantragen. Entsprechende Anträge stellt man formlos beim zuständigen Versorgungsamt im jeweiligen Bundesland. Die Adresse erfährt man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder im Familienratgeber der Aktion Mensch (nach unten bis zu „Standorte der Versorgungsämter in den einzelnen Bundesländern“ scrollen). Fallmanagerinnen oder Fallmanager können Geschädigte bei der Antragstellung und im Verfahren unterstützen. Es gibt keine Antragsfrist und es ist nicht nötig, den Ausgang eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten. Betroffene haben auch die Möglichkeit, einen Antrag zunächst nur auf die Schnellen Hilfen zu beschränken, etwa, um eine Traumaambulanz aufzusuchen.

KF (27.06.2025)

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