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Schreckschusswaffen: harmlos oder gefährlich?

Bei den Ausschreitungen an Silvester in Berlin und anderen Orten wurden die Polizei und Feuerwehr in den vergangenen Jahren auch mit Schreckschusswaffen beschossen. Sogenannte SRS-Waffen – also Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen – sind eigentlich für Notwehrsituationen gedacht, doch es gibt auch Feuerwerksmunition dafür. Das Bundesinnenministerium will daher bei der geplanten Verschärfung des Waffengesetzes auch die Bedingungen für den Besitz und Einsatz von Schreckschusswaffen einschränken. Unter anderem ist vorgesehen, dass SRS-Waffen nur an Menschen verkauft werden dürfen, die bereits einen Kleinen Waffenschein besitzen.

Waffengesetz soll verschärft werden


SRS-Waffen sehen scharfen Waffen täuschend ähnlich

© cameris/stock.adobe.com

 

Bei den Ausschreitungen an Silvester in Berlin und anderen Orten wurden die Polizei und Feuerwehr in den vergangenen Jahren auch mit Schreckschusswaffen beschossen. Sogenannte SRS-Waffen – also Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen – sind eigentlich für Notwehrsituationen gedacht, doch es gibt auch Feuerwerksmunition dafür. Das Bundesinnenministerium will daher bei der geplanten Verschärfung des Waffengesetzes auch die Bedingungen für den Besitz und Einsatz von Schreckschusswaffen einschränken. Unter anderem ist vorgesehen, dass SRS-Waffen nur an Menschen verkauft werden dürfen, die bereits einen Kleinen Waffenschein besitzen.

Was sind Schreckschusswaffen?

Schreckschusswaffen sind Feuerwaffen, die Platzpatronen zum Detonieren bringen. Diese speziellen Patronen erzeugen zwar einen lauten Knall und es entsteh auch ein Mündungsfeuer, aber sie verursachen keine tödlichen Verletzungen, da sie keine Projektile abschießen. Tatsächlich handelt es sich meistens um Reizgasmunition. Beim Abfeuern schießt Gas aus dem Lauf, das einen Angreifer ähnlich wie beim Einsatz von Pfefferspray stoppen soll. Die Waffen sind oft in Aussehen und Handhabung echten Schusswaffen nachempfunden und werden zur Selbstverteidigung, für Schreck- und Signalzwecke eingesetzt oder um Tiere zu verscheuchen. Ein illegales Umbauen dieser Waffen auf scharfe Munition ist nahezu unmöglich, da die Schreckschusswaffen in der Regel größtenteils aus Zinkdruckguss bestehen und spezielle Sollbruchstellen enthalten. In Deutschland kann man zahlreiche unterschiedliche Modelle von Schreckschusswaffen erwerben. Schätzungen zufolge sind mehrere Hunderttausend Schreckschusswaffen im Umlauf. Der genaue Bestand lässt sich jedoch schwer beziffern, da Waffenbesitzer ihre Schreckschusswaffen nicht registrieren müssen. Hersteller sind typischerweise Waffenproduzenten, die auch echte Revolver und Pistolen anbieten.

Voraussetzungen für den Besitz einer Schreckschusswaffe

Um in Deutschland legal eine Schreckschusswaffe zu besitzen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus ist bislang keine spezielle Erlaubnis erforderlich. Allerdings gibt es bestimmte Regelungen, die den Erwerb und Besitz von Schreckschusswaffen betreffen. So sind Waffen mit einigen bestimmten technischen Merkmalen verboten. Für den Besitz und die Nutzung von Schreckschusswaffen ist in Deutschland bislang kein kleiner Waffenschein erforderlich, solange die Waffen nicht in der Öffentlichkeit eingesetzt werden, etwa zur Selbstverteidigung. Das Mitführen der Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen, Versammlungen, Sportereignissen, Theater-, Kino-, oder Konzertbesuchen ist ohnehin grundsätzlich verboten. Auch an Silvester ist nicht erlaubt, damit zu schießen. Bevor man sich für den Erwerb einer Schreckschusswaffe entscheidet, sollte man sich deshalb von einem Experten über die Funktionen und die sachgemäße Anwendung beraten lassen. Der kleine Waffenschein wird bereits heute benötigt, wenn die Waffe in der Öffentlichkeit getragen werden soll. Dies bedeutet, dass der Besitzer eine Erlaubnis beantragen muss, um seine Schreckschusswaffe offen oder verdeckt tragen zu dürfen. Die sichere Lagerung von Schreckschusswaffen ist von großer Bedeutung, um Unfälle zu vermeiden. In Deutschland gelten zwar keine speziellen gesetzlich festgelegten Vorschriften für die Lagerung von Schreckschusswaffen, jedoch empfiehlt es sich, diese in einem verschlossenen Behälter oder einem Waffenschrank aufzubewahren. Dies schützt nicht nur vor unbefugtem Zugriff, sondern verringert auch das Risiko von Unfällen im eigenen Haushalt.

Gefahren durch unsachgemäßen Umgang

Viele Menschen glauben, dass sie mit Schreckschusswaffen ihre persönliche Sicherheit verbessern können. Experten warnen jedoch, dass die Waffen vor allem im Nahbereich nicht ungefährlich sind und Situationen eskalieren können. Schreckschusswaffen können Verletzungen verursachen, besonders, wenn sie aus kurzer Distanz abgefeuert werden oder wenn sie zu sorglos verwendet werden. Es gibt zahlreiche Berichte über Unfälle, bei denen Menschen durch den unsachgemäßen Umgang mit Schreckschusswaffen verletzt wurden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Schreckschusswaffen eher als gefährlich denn als schützend angesehen werden sollten. Ihrer Meinung nach können sie in kritischen Situationen zu Verwirrung und Fehlinterpretationen führen, da sie von der Polizei oder von Dritten nicht sofort als „ungefährlich“ erkannt werden. Es besteht die Gefahr, dass Schreckschusswaffen in Konfliktsituationen als Bedrohung wahrgenommen werden, was zu einer Eskalation führen kann. Selbst die Polizei könne meistens nicht erkennen, ob es sich um eine Schreckschusspistole oder eine echte Waffe handelt. Im Zweifelsfall müssten die Beamten immer davon ausgehen, dass es sich um eine echte Schusswaffe handelt. Zudem sieht die GdP ein Risiko darin, dass die Verwendung von Schreckschusswaffen in Selbstverteidigungsszenarien dazu führen kann, dass die Situation außer Kontrolle gerät und es auch zu Selbstverletzungen kommen kann. Das ist auch ein Grund dafür, warum die Bundesinnenministerin auf eine Verschärfung des Waffenrechts noch in dieser Legislaturperiode drängt: „Wir haben schon erlebt, wie mit Schreckschusswaffen Polizisten und Rettungskräfte bedroht wurden“, mahnte Nancy Faeser Ende 2023: „Wir haben die Pflicht, unsere Einsatzkräfte zu schützen, die für uns alle auf der Straße den Kopf hinhalten und Menschen in Not das Leben retten.“

TE (26.07.2024)

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