Messerangriffe enden nicht selten tödlich
Messerangriffe enden nicht selten tödlich

Trainings sollen das Risiko verringern

Messerattacken auf Polizeikräfte

Eine spektakuläre Tat in Mannheim Ende Mai 2024 erschütterte Deutschland: Ein 25-jähriger Mann stach mit einem Messer auf mehrere Personen ein, darunter Teilnehmer einer Kundgebung und Polizeieinsatzkräfte. Unter den Opfern war ein 29-jährige Polizeihauptkommissar. Er wurde mehrfach in Kopf und Nacken gestochen und erlag zwei Tage später seinen schweren Verletzungen. Sein Tod löste bundesweit Debatten über die Sicherheit im öffentlichen Raum, über Messergewalt und Angriffe gegen Polizeibeamte aus. Dieser Fall zeigt, wie gefährdet Polizeikräfte im Dienst sind und wie schnell ein ganz normaler Einsatz tödlich enden kann. Polizeibeamte trainieren deshalb Techniken, um sich besser vor Messerattacken zu schützen.

In diesem Text erfahren Sie:

Genereller Anstieg von Messerattacken

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Jahr 2024 in Deutschland insgesamt 29.014 Straftaten registriert, bei denen ein Messer als Tatmittel eingesetzt wurde. „Messerangriffe“ sind laut PKS solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus. Inwieweit Polizeibeamte das Ziel dieser Angriffe waren, wird in der Statistik nicht separat erfasst. Besonders bedenklich ist jedoch, dass der Anteil der als „Messerangriff“ erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung im Vergleich zum Vorjahr um 10,8 Prozent angestiegen ist.

Gefährliche Polizeieinsätze

Generell besteht für Polizeibeamte immer ein hohes Risiko, bei ihren Einsätzen das Ziel von gewaltsamen Übergriffen zu werden – etwa bei Festnahmen oder Durchsuchungen, aber auch bei Kontrolleinsätzen, Demonstrationen oder bei Einsätzen im öffentlichen Raum. Körperliche Durchsuchungen und Kontrollen (Taschenkontrollen, Festhalten, Zugriff) sind besonders heikel – gerade, wenn der Verdächtige bewaffnet ist oder sich aggressiv verhält. Die Durchsuchung einer Person muss deshalb gezielt, strukturiert und mit gegenseitiger Absicherung der Polizeibeamten erfolgen. Bei unerwartetem Widerstand oder versteckten Waffen, wie etwa Stichwaffen, ist das Risiko für die Einsatzkräfte besonders hoch. Vorab sollte die Person immer gefragt werden, ob sie Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich hat, mit denen sich die Polizisten bei einer Durchsuchung verletzen könnten. Ein Drogenabhängiger hat unter Umständen eine Spritze in der Tasche, ohne dass er jemanden damit verletzen will. Er könnte die Beamten bei der Frage auf den Inhalt seiner Tasche hinweisen. Trotzdem sollten die Polizisten vor jedem Griff in eine Tasche erst hineinschauen, ob dort scharfkantige Gegenstände sind. Außerdem sollten sie bei der Durchsuchung immer Handschuhe tragen. Messer oder andere Stichwaffen sind jedoch oft nur schwer aufzufinden, je nach dem wo am Körper sie versteckt werden. Die Durchsuchung von Personen wird dann systematisch nach bestimmten Regeln durchgeführt. Zum Beispiel wird immer von oben nach unten durchsucht, falls etwas herunterfällt.

Stichwaffen sollte man grundsätzlich nicht mit sich führen

Stichwaffen sollte man grundsätzlich nicht mit sich führen

Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Maßnahme zur Risikominimierung

Mit unterschiedlichen Maßnahmen wird versucht, das Risiko für Polizeikräfte zu verringern, im Dienst verletzt oder getötet zu werden. An erster Stelle stehen dabei eine ausreichende Ausbildung und regelmäßige Eigensicherungstrainings. Hier werden beispielsweise realitätsnahe Szenarien mit Messerangriffen, Strategien zur Deeskalation und die Koordination im Team eingeübt. Eine große Rolle spielen aber auch die Schutzausrüstung, die taktische Ausrüstung und die Zugriffsmittel, die den Beamten zur Verfügung stehen. Dazu gehören etwa Distanz- und Sicherungsgeräte wie Taser (Distanz-Elektro-Impuls-Gerät) und Bodycams. Ebenso wichtig sind vor Einsätzen die Informationsgewinnung, die Lageeinschätzung sowie die Risikoanalyse. Die Polizeikräfte sollten genaue Kenntnisse über Verdächtige, Ermittlungsstände und das Einsatzumfeld haben. Außerdem sollten klare Einsatzkonzepte, Notfallpläne und Möglichkeiten für eine schnelle medizinische Versorgung vorhanden sein.

Trainings zur Eigensicherung

Regelmäßig führen die Polizeien in Deutschland Schulungen und Trainings zum Thema Eigensicherung für ihre Mitarbeiter durch. Dabei werden konkrete Handlungsanweisungen und Taktiken im Umgang mit Messerführenden vermittelt:

  • Ruhe bewahren, Atmung kontrollieren und auf die Situation konzentrieren
  • Lageeinschätzung: Wo genau ist der Täter? Gibt es Komplizen? Wo sind mögliche Gefahrenpunkte wie beispielsweise Messer und weitere Waffen?
  • Abstand halten und defensive Körperhaltung wählen — insbesondere bei Konfliktsituationen mit Messer- oder Stichwaffen.
  • Warnung und Kommunikation: Deeskalation durch verbale Ansprache, Aufforderung zum Niederlegen der Waffe, klare Ansagen („Polizei, stehen bleiben!“, „Legen Sie die Waffe ab!“).
  • Falls nötig: Zugriff mit sicherem Abstand, Rücken zur Wand, Unterstützer sichern die Flanken, Messer und andere Waffen sicherstellen. Wenn nötig, Dienstmittel wie etwa den Taser einsetzen.

Bei einem konkreten Angriff mit Stichwaffen sollten Polizisten nicht sofort in den Nahkampf übergehen, sondern zuerst Distanz halten und wenn möglich Schutz suchen. Außerdem sollten andere Kollegen herangezogen sowie Warn- und Deeskalationsansprachen versucht werden. Bei unmittelbarer Gefahr sollte entschlossen gehandelt und etwa Hilfsmittel wie der Taser eingesetzt werden.

Das Ziel ist, die eigene Sicherheit zu maximieren und das Risiko für tödliche Verletzungen so weit wie möglich zu reduzieren.

Sind Messerverbotszonen sinnvoll?

Mehr und mehr werden Waffen- und Messerverbotszonen beispielsweise in Innenstädten, an Bahnhöfen oder bei Veranstaltungen ausgewiesen. In der Politik gelten sie als Instrument zur Prävention. Die Befürworter argumentieren, dass solche Zonen helfen, das Mitführen gefährlicher Waffen zu reduzieren – und damit potenzielle Messerattacken zu verhindern. Jeder sichergestellte Gegenstand sei ein Sicherheitsgewinn. Kritiker warnen jedoch, dass Verbotszonen allein kein Allheilmittel seien. In manchen Fällen konnten Messerattacken trotz bestehender Verbotszonen nicht verhindert werden – so auch im Fall Mannheim, wo der Tatort sich in einer Verbotszone befand. Eindeutige Erkenntnisse darüber, ob Waffen- und Messerverbotszonen zu mehr Sicherheit führen, gibt jedenfalls bislang nicht.

Grundsätzlich darf man nach dem geltenden deutschen Waffenrecht in der Öffentlichkeit ohnehin eine Reihe von Waffen nicht mit sich führen. Dazu gehören (Schreck-)Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Stichwaffen wie bestimmte Messer, Elektroschocker und andere gefährliche Gegenstände. Wenn die Polizei bei einer Kontrolle oder Durchsuchung eine solche verbotene Waffe bei einer Person findet, kann das eine Reihe von Konsequenzen haben: Sicherstellung der Waffe, Strafanzeigen, gegebenenfalls Freiheitsstrafe oder Bußgeld, je nach Tat und Umständen. Je nach Kontext und Waffe kann der Besitz beziehungsweise das Führen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat sein.

Grundsätzlich zeigt der Anstieg der Messerkriminalität – und insbesondere die Fälle, in denen Polizisten Ziel oder Opfer sind, dass der Polizeidienst heute gefährlicher geworden ist. Die Tat in Mannheim 2024, bei der ein junger Polizist getötet wurde, ist ein tragischer Beleg dafür. Hier wäre mehr Transparenz geboten: Statistiken müssen künftig verlässlich ausweisen, wie viele der Messerattacken gezielt gegen Einsatzkräfte gerichtet sind — nur dann lässt sich das Risiko fundiert einschätzen und Polizeischutzsysteme verbessern.

TE (28.11.2025)

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