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Abzocke durch falsche Hotline-Nummern

Wenn man unterwegs ist und einen Flug umbuchen möchte oder eine Unterkunft storniert werden muss, würde man sein Anliegen gerne schnell und direkt mit einem Kundenbetreuer des Reiseunternehmens klären. Viele suchen dann allerdings die Servicerufnummer nicht auf der Webseite des Unternehmens, sondern googlen sie einfach. Das kann teuer werden, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), denn Betrüger machen sich dieses Verhalten mit gefälschten Webseiten und Rufnummern zunutze.

Google-Suche liefert Fake-Webseiten


Vorsicht beim Googlen von Servicenummern

© jittawit.21 /stock.adobe.com

 

Wenn man unterwegs ist und einen Flug umbuchen möchte oder eine Unterkunft storniert werden muss, würde man sein Anliegen gerne schnell und direkt mit einem Kundenbetreuer des Reiseunternehmens klären. Viele suchen dann allerdings die Servicerufnummer nicht auf der Webseite des Unternehmens, sondern googlen sie einfach. Das kann teuer werden, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), denn Betrüger machen sich dieses Verhalten mit gefälschten Webseiten und Rufnummern zunutze. ,

Vor allem Airlines und Buchungsportale betroffen

Ob bei Online-Shops, Kundendiensten oder Webportalen zur Buchung von Reiseunterkünften: Oft sind die Servicerufnummern tief innerhalb der Webseite versteckt. Es scheint fast so, als ob viele Unternehmen den direkten Kontakt zu ihren Kunden vermeiden möchten. Tatsächlich bevorzugen viele Firmen eine schriftliche Kontaktaufnahme und kommunizieren daher primär über Kontaktformulare, Mail-Adressen oder Chatfunktionen. Doch oft ist ein Anliegen wie eine Flugumbuchung oder ein Hotelstornierung so dringend, dass man sein Anliegen lieber direkt mit einem Kundenbetreuer direkt klären möchte. Wer die Service-Nummer jedoch über eine Google-Suche recherchiert, kann bei Betrügern landen. Sie stellen falsche Nummern ins Internet, häufig auf einer gefälschten Webseite, die von der Seite des Originalanbieter kaum zu unterscheiden ist. Wenn man diese falschen Nummern anruft, melden sich Betrüger, die sich als Servicemitarbeiter des Unternehmens ausgeben. Sie fragen dann häufig persönliche Daten wie Kreditkarteninformationen oder die Zugangsdaten zu den tatsächlichen Seiten des Unternehmens ab. Oft werden dann während des Telefonats Zahlungsvorgänge für Waren oder Dienstleistungen angebahnt oder autorisiert, die es gar nicht gibt.

Konkrete Betrugsfälle bei Ryanair und Booking.com

In Zusammenhang mit der Fluglinie Ryanair und dem Hotelportal Booking.com gab es Fälle, bei denen Betrüger Kunden über die Websuche auf falsche Internetseiten lockten. Wenn man die dort angegebene Telefonnummer anrief, meldeten sich dann Betrüger. Sie gaben vor, für die Fluggesellschaft, das Online-Buchungsportal oder ein drittes Unternehmen zu arbeiten, das gezielt Anfragen von Reisekunden bearbeitet. Häufig fielen dann die Namen PCM Travels UK Ltd (the Travelmakers) oder auch FlyCheapestOnline Limited. Hier hätte man schon stutzig werden können, denn typische Hotlines haben meist eine Begrüßungsansage und – zum Teil umständliche – Auswahlmenüs vorgeschaltet, bevor man tatsächlich zu einem Servicemitarbeiter durchgestellt wird. Die vermeintlichen Berater fragten dann häufig nach Vor- und Nachnamen sowie der Buchungsnummer. Damit erhalten sie Zugriff auf die echten Webseiten der Fluggesellschaft und können so dem Kunden etwa bei einer Umbuchung alternative Flüge mit genauen Zeitangaben und Umsteigeverbindungen nennen. Das wiegt die Anrufer zunächst in Sicherheit. Wenn der Kunde sich dann für einen anderen Flug entschieden hat, soll er eine Umbuchungsgebühr zahlen und dafür Zahlungsinformationen wie etwa die Kreditkartendaten preisgeben. Nach dem Telefonat erhält der Kunde eine vermeintliche Bestätigungsmail mit den neuen Flugdaten und dazu ein Link, um die Buchung durchzuführen. Meist wird damit ein Bezahlvorgang abgeschlossen. Doch auch wenn der Link nicht angeklickt wird, können die Betrüger mit den im Telefonat preisgegebenen Kreditkartendaten Abbuchungen vom Konto des Kunden vornehmen lassen. Eine andere Masche ist, die Verbraucher dazu zu überreden, eine Fernwartungs-Software auf ihrem Smartphone oder Computer zu installieren, beispielsweise unter dem Vorwand, dass das Programm die Buchung vereinfachen würde. Mit der Installation eines solchen Tools erhalten die Kriminellen Zugriff auf Ihre persönlichen Daten oder infizieren ihr Gerät mit Schadstoffsoftware.

Wie kann man sich schützen?

  • Verlassen Sie sich nicht blind auf die Ergebnisse von Suchmaschinen. Suchen Sie immer zuerst auf der offiziellen Seite des Unternehmens nach Service-Telefonnummern.
  • Seien Sie bei langen oder komplizierten Telefonnummern oder Webadressen vorsichtig. Dabei kann es sich um teure Rufnummern im Ausland handeln. Seien Sie misstrauisch, wenn die Schreibweise des Unternehmensnamen in der Webadresse falsch ist oder diese durch viele Slash-Zeichen (Schrägstriche) unterteilt ist. Auch die Webseite selbst sollte genau betrachtet werden. Fehlen Angaben wie etwa ein Impressum, wirkt der Webauftritt eher spärlich oder finden sich auffällig viele Rechtschreibfehler, ist es wahrscheinlich eine Fake-Seite.
  • Wenn Sie eine Service-Telefonnummer anrufen, vermeiden Sie die Preisgabe persönlicher Daten wie Kreditkartennummern. Verbraucherzentralen warnen auch davor, dass Betrüger während des Telefonats durch ein einfaches „Ja“ von Ihnen einen fingierten Vertragsabschluss konstruieren können. Ziel der Abzocker ist es hier, ein „Ja“ wie eine Einverständniserklärung zu einem Vertragsabschluss erscheinen zu lassen. In der Folge erhalten Verbraucher Schreiben und Rechnungen, in denen sie mit Verweis auf das angebliche Vertragsgespräch aufgefordert werden, Geld zu bezahlen. In einigen Fällen geschieht dies sogar mit großem Nachdruck, um den Opfern Angst zu machen. Tatsächlich gibt es keine echten Vertragsunterlagen.
  • Wenn sie im Rahmen des Telefonats oder der Aktivierung des Links in der anschließen Mail Zahlungen freigegeben haben oder Kreditkartendaten übermittelt wurden, informieren sie umgehend ihre Bank. Manchmal lassen sich die Zahlungen noch zurückholen. In jedem Fall sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei machen.

(TE, 26.07.2024)

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