Trend mit hoher Suchtgefahr

Hype um Nikotinbeutel

Sie werden in bunten runden Dosen verkauft und tragen die Aufschrift „Zyn“, „White Fox“ oder „Royal Lifestyle“: kleine weiße Nikotinbeutel, die sich Jugendliche in den Mund legen. So können sie unbemerkt Nikotin konsumieren, ohne mit Zigarette in der Hand erwischt zu werden. Eine aktuelle Studie des LMU Klinikums und dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) hat ergeben, dass die Beutel ein hohes Suchtpotenzial aufweisen. Wir haben mit Dr. Andrea Rabenstein über die Risiken gesprochen.

Was sind Nikotinbeutel?

Nikotinbeutel sind unter verschiedenen Namen bekannt, darunter „Pouches“, „Nicopads“, „Lutschsäckchen“ oder auch „Chewing Bags“. Sie sind kaum größer als ein Fingernagel und erinnern optisch ein wenig an Teebeutel im Kaugummi-Format. Doch im Gegensatz zu harmlosen Kräutern und Gewürzen enthalten sie mit Nikotin getränkte Pflanzenfasern. Weitere Inhaltsstoffe sind Feuchthaltemittel sowie häufig verschiedene Zusatzstoffe und Aromen. „Nikotinbeutel haben unter jungen Leuten in Deutschland in den letzten Jahren enorm an Popularität gewonnen“, erklärt Dr. Andrea Rabenstein von der Tabakambulanz an der Ludwig-Maximilians-Universität Klinikum München. Jugendliche platzieren die schmalen Beutel von außen unsichtbar zwischen ihrem Zahnfleisch und ihrer Ober- oder Unterlippe, zum Beispiel im Unterricht oder während der Arbeit, wo sie dann zwischen 15 Minuten und einer Stunde verbleiben, bevor sie wieder ausgespuckt werden. Währenddessen wird das Nikotin freigesetzt und gelangt über die Mundschleimhaut in den Blutkreislauf und von dort aus bis in das Gehirn, wo es eine vergleichbare Wirkung wie bei anderen nikotinhaltigen Produkten entfaltet. „Die vielen verschiedenen Aromen, ähnlich denen bei E-Zigaretten, von Erdbeere über Aperol bis Schokolade, maskieren den unangenehmen Geschmack des Nikotins und machen sie für Jugendliche oder Einsteiger besonders attraktiv“, betont die Suchtforscherin.

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Nicht zu verwechseln mit Snus

Im Unterschied zu den in Skandinavien verbreiteten Tabakbeuteln (auch „Snus“ genannt) enthalten Nikotinbeutel, fälschlich oft auch als „Snus“ bezeichnet, keinen Tabak. Das Bundesinstitut für Risikobewertung geht jedoch davon aus, dass das synthetisch hergestellte Nikotin in den Pouches trotzdem in geringer Konzentration tabakspezifische Schadstoffe, darunter Nitrosamine und andere krebserregende Stoffe enthalten kann.

In Deutschland trotz Verbot erhältlich

Die rechtliche Situation rund um Nikotinbeutel ist je nach Land unterschiedlich. In Deutschland sind sie nicht zum Verkauf zugelassen. Der Grund: Hierzulande gelten sie offiziell als Lebensmittel und verstoßen gegen das Arzneimittelgesetz. Der Verkauf und die Nutzung von Nikotinbeuteln sind daher illegal. In anderen Ländern wie beispielsweise Schweden, Österreich und der Schweiz sind Nikotinbeutel dagegen legal. Dort werden sie als Tabakerzeugnis eingestuft und dürfen verkauft und konsumiert werden. „Gerade aus Österreich und der Schweiz kommen Nikotinbeutel sehr leicht über die Grenze nach Deutschland“, weiß Rabenstein. Und obwohl der Verkauf auf dem deutschen Markt eigentlich nicht erlaubt ist, sind sie trotzdem in vielen Tabakläden, Kiosken, Tankstellen und teilweise sogar Supermärkten erhältlich. „In Ballungszentren ist das in der Regel nicht der Fall. Aber in meinem Heimatort habe ich sie schon in einem kleinen Lebensmittelgeschäft entdeckt.“ Viele Jugendliche nutzen zudem das Internet, um Nikotinbeutel zu kaufen. Es gibt zahlreiche Online-Shops, die diese Produkte anbieten, oft ohne Altersverifikation oder strenge Kontrollen. Diese Websites ermöglichen es den Käufern, anonym zu bleiben und die Produkte bequem nach Hause liefern zu lassen.

Suchtforscherin Dr. Andrea Rabenstein

Suchtforscherin Dr. Andrea Rabenstein

LMU Klinikum München

Gefährliches Suchtpotenzial

Nikotinbeutel werden von Drogenberatungsstellen als Einstiegsdroge klassifiziert. „Dadurch, dass sie so leicht verfügbar und anwendbar sind und auch noch gut schmecken, steigen Kinder und Jugendliche damit sehr schnell in die Nikotinabhängigkeit ein, ähnlich wie beim Rauchen“, so die Suchtmedizinerin. In ihrer Studie hat sie mit weiteren Forschenden des LMU Klinikums München und in Kooperation mit dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) untersucht, welche Nikotinmengen die Produkte abgeben und welche Auswirkungen das auf den menschlichen Körper hat. „Wir haben herausgefunden, dass  dabei je nach Stärke der Beutel so viel oder sogar mehr Nikotin freigesetzt wird wie beim Rauchen von Zigaretten. Das macht ihre Suchtwirkung extrem hoch.“ Darüber hinaus können sich durch den Konsum Mundreizungen, Verfärbungen der Zähne und Zahnfleischschäden entwickeln. Rabenstein: „Längerfristige Folgeerkrankungen oder eine erhöhte Krebsgefahr sind bislang noch nicht ausreichend untersucht, können aber zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht ausgeschlossen werden.“

Nicht zur Raucherentwöhnung empfohlen

Die Tabakindustrie preist tabakfreie Nikotinbeutel als weniger schädliche Alternative zum Rauchen an – und fordert eine Legalisierung. Auch Vertreterinnen und Vertreter der „Harm Reduction“ („Schadensminimierung“)-Perspektive behaupten, dass Pouches dazu geeignet sind, um Raucherinnen und Rauchern, die nicht auf Nikotin verzichten möchten, einen alternativen Weg aus dem Konsum von Tabakzigaretten zu eröffnen – und so die negativen Folgen für die eigene Gesundheit zu reduzieren. „Gesundheitsexperten hingegen empfehlen Nikotinbeutel zur Entwöhnung von konventionellen Zigaretten jedoch ausdrücklich nicht, dasselbe gilt für E-Zigaretten“, warnt die Suchtmedizinerin. Stattdessen wäre es wichtig, die leitliniengerechte Tabakentwöhnung, die auf Verhaltenstherapien und Medikamente setzt, besser auszubauen. „Nur rund fünf Prozent aller Raucherinnen und Raucher nehmen solche Angebote wahr.“ Was Nikotinbeutel betrifft, wünscht sich Rabenstein vor allem mehr Aufklärungsarbeit und Präventionskampagnen für Jugendliche und ihre Eltern, zum Beispiel über Social Media. Darüber hinaus müsse der deutsche Markt dringend strenger überwacht werden. „Der Verkauf wird bislang leider viel zu wenig kontrolliert und sanktioniert.“

KF (31.01.2025)

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