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Minderwertige T-Shirts, gefälschte Sportschuhe

Dresdner Zöllner stoppten im Jahr 2022 zwei Transporte mit gefälschter Markenkleidung, darunter T-Shirts, Trainingsanzüge und Schuhe. Der Originalwert der Ware belief sich allein aus dieser Lieferung auf rund 3,2 Millionen Euro. Die Lkws waren von Polen nach Frankreich unterwegs. Im Jahr 2022 beschlagnahmte der Zoll in Deutschland gefälschte Waren im Wert von insgesamt 435 Millionen Euro. Das weltweite Geschäft mit gefälschten Markenartikeln und anderen Produkten ist lukrativ, denn die Gewinnspanne für die Fälscher ist hoch – sofern der Schwindel nicht auffliegt. Die Aufgabe des Zolls ist es, Fälschungen zu identifizieren, sicherzustellen und anschließend zu vernichten.

Der Zoll im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie


Vom Zoll im Jahr 2022 beschlagnahmte Markenkleidung

© Zoll.de

 

Dresdner Zöllner stoppten im Jahr 2022 zwei Transporte mit gefälschter Markenkleidung, darunter T-Shirts, Trainingsanzüge und Schuhe. Der Originalwert der Ware belief sich allein aus dieser Lieferung auf rund 3,2 Millionen Euro. Die Lkws waren von Polen nach Frankreich unterwegs. Im Jahr 2022 beschlagnahmte der Zoll in Deutschland gefälschte Waren im Wert von insgesamt 435 Millionen Euro. Das weltweite Geschäft mit gefälschten Markenartikeln und anderen Produkten ist lukrativ, denn die Gewinnspanne für die Fälscher ist hoch – sofern der Schwindel nicht auffliegt. Die Aufgabe des Zolls ist es, Fälschungen zu identifizieren, sicherzustellen und anschließend zu vernichten.

Den Tätern auf der Spur

Per Luftfracht, auf dem Postweg oder über die Autobahn: Jeden Tag passieren viele tausend Pakete die Grenze nach Deutschland oder werden innerhalb des Landes verschickt. Darunter befinden sich auch immer wieder gefälschte Produkte. Das stellt den Zoll vor eine große Herausforderung. Um die Ermittlungsarbeit für die Beamtinnen und Beamten zu erleichtern und die Effektivität bei der Suche nach Fälschungen zu steigern, werden so genannte Risikoanalysen durchgeführt. Das heißt: Kontrolliert wird vor allem dort, wo die Wahrscheinlichkeit von Regelverstößen am höchsten ist. „Bei bestimmten Warenbezeichnungen sehen wir genauer nach“, erklärt Christine Straß vom Hauptzollamt Frankfurt am Main. Dabei sind vor allem die Herkunftsländer ausschlaggebend. Stammen Textilien oder Technikprodukte aus Asien, steht sofort der Verdacht auf Produktpiraterie im Raum. Der Großteil der Fälschungen stammt aus China (57,9 Prozent), Hongkong (16,2 Prozent) sowie aus der Türkei (11,2 Prozent). Elektronische Kontrollsysteme, die die Versand- und Zollangaben auf den Waren automatisch prüfen, helfen den Zollbeamtinnen und -beamten bei ihrer Arbeit, wie Straß erklärt: „Zeigen die Systeme nach der Prüfung den Warnhinweis „Verbot und Beschränkung“ an, schauen wir genauer nach.“

Finger weg von Produktfälschungen!

 

  • Giftige Farben, mangelnde Dämpfung bei Schuhen, gepanschte Cremes oder gefälschte Medikamente können der Gesundheit nachhaltig schaden.
  • Für ein gefälschtes Produkt hat man keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Originalhersteller.
  • Es können Schadensersatzforderungen des Originalherstellers entstehen.

Vorsicht beim Online-Shopping

Wer gefälschte Produkte im Urlaub oder auf dem Flohmarkt kauft, muss in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten – solange es sich um sehr geringe Mengen handelt und der Kauf ausschließlich für private Zwecke erfolgt. „Dann drückt der Zoll eher mal ein Auge zu. Eine solche Flut von Vorgängen könnten wir gar nicht abarbeiten“, erklärt die Expertin. Anders verhält es sich beim Internetversandhandel. Geht der Zoll davon aus, dass es sich bei Online-Bestellungen um Fälschungen handelt, wird die Lieferung umgehend sichergestellt und geprüft. Da auch der Verbraucher oft nur schwer feststellen kann, ob es sich bei im Internet angebotener Ware um ein Originalprodukt oder eine Fälschung handelt, sollte man solche Artikel mit Bedacht bestellen. Ein wichtiger Indikator ist der Preis: Bei besonders günstiger Waren ist die Chance hoch, dass es sich bei einem vermeintlichen Schnäppchen um eine Fälschung handelt. Fake-Shops lassen sich häufig dadurch enttarnen, dass die Seite auffällig viele Rechtschreibfehler enthält. Häufig sind auch weder ein Impressum noch Kontaktmöglichkeiten zum Verkäufer angegeben.

Ein besonderes Problem ist der Online-Handel mit gefälschten Medikamenten und anderen Gesundheitsprodukten, die in Internet-Shops bestellt werden. Diese können im Zweifel schwere Schäden anrichten, erläutert Christine Straß: „Selbst bei Tabletten machen sich die Leute manchmal keine Gedanken beim Einkaufen im Internet, obwohl das schnell gesundheitsgefährdend für den Körper werden kann.“ Wer Medikamente über das Netz bestellt, sollte prüfen, ob der entsprechende Shop vertrauenswürdig ist. Hierfür stellt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein Versandhandels-Register mit allen Anbietern zur Verfügung, die offiziell Humanarzneimittel in Deutschland vertreiben dürfen.

Christine Straß vom Hauptzollamt Frankfurt am Main

© HZA Frankfurt am Main

Sicherstellung und Vernichtung

Besteht für den Zoll der Verdacht auf Fälschung, wird die betreffende Ware im sogenannten „Verfahren der Aussetzung der Überlassung“ beschlagnahmt. Anschließend wird sowohl der Anmelder oder Besitzer sowie der Schutzrechteinhaber informiert, beispielsweise der Originalhersteller eines gefälschten Markensportschuhs. Der hat dann die Möglichkeit, rechtliche Schritte in Form einer einstweiligen Verfügung oder eines Gerichtsverfahrens einzuleiten. Ob es sich bei der Ware wirklich um eine Fälschung handelt, muss durch einen Gutachter festgestellt werden. Selbst wenn sich der Rechteinhaber gegen eine strafrechtliche Verfolgung entscheidet, wird einem Fälschungsdelikt auch dann nachgegangen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn die Täter ihr Geschäft professionell betreiben und es sich um große Warenmengen handelt.

Fälschungen werden in jedem Fall vernichtet. Dies geschah 2022 zum Beispiel, als die Zollfahndung Berlin eine Hehlerbande zerschlug, die gefälschte Markenkleidung illegal per Post oder im Koffer aus der Türkei einführte und in Deutschland vertrieb. Der Schaden belief sich auf mehr als 250.000 Euro. In Dortmund legte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund am 21. Juni 2023 mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss eine illegale Produktionsanlage für Shisha-Tabak still. Und in Ulm fand der Tabakspürhund Athos mehr als 100.000 geschmuggelte Zigaretten in einem Kleintransporter aus Rumänien.

MW/WL (29.09.2023)

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