Was tun nach einem Einbruch?

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren

Einbruch – was tun?

Wenn es doch einmal zu einem Einbruch kommt, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Handeln Sie nicht überstürzt, sondern gehen Sie Schritt für Schritt vor.

I

Securius – Datenbank für sichergestellte Wertgegenstände
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in enger Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern die Datenbank "Securius" entwickelt. In der Datenbank werden Gegenstände veröffentlicht, die durch Polizei- oder Zolldienststellen sichergestellt wurden und bei denen der Verdacht besteht, dass sie aus einer Straftat stammen. Die Datenbank bietet Bürgern die Möglichkeit, selbst nach sichergestellten Kunst- und Wertgegenständen zu recherchieren.

Darauf sollten Sie nach einem Einbruch achten: 

  • Rufen Sie im Falle eines Einbruchs die Polizei über die Notrufnummer 110.
  • Wenn Sie den Tätern direkt gegenüberstehen, spielen Sie nicht den Helden. Einbrecher sind in der Regel keine Gewalttäter. Trotzdem sollten Sie keinesfalls versuchen, die Täter aufzuhalten!
  • Prägen Sie sich Gesichter, Kleidung und sonstige Merkmale der Täter und des Fluchtfahrzeuges gut ein.
  • Verändern Sie nichts am Tatort, sondern warten Sie, bis die Polizei bzw. der polizeiliche Erkennungsdienst eintrifft.
  • Machen Sie Fotos vom Geschehen (Einbruchspuren, Beschädigungen, Zustand der Wohnung).
  • Geben Sie der Polizei eine „Stehlgutliste“ mit den gestohlenen Gegenständen. Hilfreich ist, wenn Sie zuvor ein Wertgegenstandsverzeichnis mit Fotos angelegt haben.
  • Wurden EC- und Kreditkarten gestohlen, sperren Sie diese unverzüglich unter dem Sperrnotruf 116 116. Lassen Sie gestohlene Sparbücher ebenfalls sperren.
  • Falls Ihr Smartphone oder Handy gestohlen wurde, lassen Sie diese unbedingt schnellstmöglich bei Ihrem Anbieter sperren. Damit die Polizei nach Ihrem Handy fahnden kann, benötigt sie die 15-stellige „IMEI-Nummer“ des Geräts. Diese wird Ihnen angezeigt, wenn Sie die Tastenkombination *#06# in das Tastenfeld eingeben.
  • Melden Sie gestohlene Personalausweise unverzüglich einer Personalausweisbehörde, wie etwa Ihrem zuständigen Bürgerbüro. Ist die „Online-Ausweisfunktion“ bei Ihrem Personalausweis aktiviert, lassen Sie diese umgehend unter dem Sperr-Notruf 116 116 sperren.
  • Informieren Sie schnellstmöglich Ihre Hausratversicherung über den entstandenen Schaden. Reichen Sie die Stehlgutliste inklusive der Bilder dort ein. Ggf. wird die Versicherung einen Sachverständigen zu Ihnen schicken, der den Schaden überprüft.
  • Wenn Sie nach einem Einbruch beschädigte Fenster oder Türen ersetzen lassen, informieren Sie sich vorab bei einer polizeilichen Beratungsstelle nach einbruchhemmenden Materialien und Produkten.
  • Wenn Sie nach einem Einbruch Probleme haben, das Geschehene zu verarbeiten oder durch den Einbruch in eine finanzielle Notlage geraten, wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung wie den Weißen Ring.

Professioneller Einbruchschutz

Einbruchschutz leicht gemacht: Auf unserem Portal finden Sie Fachunternehmen, die professionelle Sicherheitstechnik zum Schutz vor Einbruch anbieten. Dazu haben wir eine Datenbank mit Einbruchschutz Anbietern aufgebaut, die Ihnen bei der Absicherung Ihres Objektes behilflich sein können.

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