Polizeiruf, aber wann?
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Häusliche Gewalt als Nachbar zu erkennen, ist nicht immer einfach
© coehm/Fotolia
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist klar, dass Beteiligte oder unbeteiligte Zeugen sofort die 110 oder 112 wählen, um die Polizei zu rufen. Aber es gibt auch Fälle, die nicht eindeutig als gefährliche Situation oder als Straftat erkennbar sind. Schreie aus der Nachbarwohnung, überquellende Briefkästen oder der leichte Blechschaden nach einem Autounfall: Soll man auch in solchen Fällen die Polizei rufen?
Wann man die 110 wählen sollte
„Wichtig ist zunächst, dass man die Polizei grundsätzlich rund um die Uhr anrufen kann. Man sollte auf keinen Fall seine Mitteilung auf die typische Bürodienstzeit verschieben“, sagt Frank Rentmeister. Der Erste Polizeihauptkommissar der Kreispolizeibehörde Borken in Westfalen spricht aus Erfahrung: „Gerade ältere Menschen überraschen uns schon mal mit der Aussage: Ich wusste gar nicht, dass ich auch nachts Anzeige erstatten kann.“ Rentmeister rät dazu, nichts auf die lange Bank zu schieben. „Die Polizei ist für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger 24 Stunden am Tag im Dienst!“ Notrufe haben dabei absolute Priorität. Deshalb sollten die Nummern 110 und 112 grundsätzlich nur in Fällen gewählt werden, in denen auch wirklich Not oder Zeitdruck bestehen. „Das ist sicher der Fall bei schweren Verkehrsunfällen oder wenn man gerade eine Straftat beobachtet hat.“
Frank Rentmeister, Erster Polizeihauptkommissar der Kreispolizeibehörde Borken (Westf.)
© Kreispolizeibehörde Borken
Die „normale“ Nummer der Polizei
Für Personen, die ein akutes Problem haben oder in einer Notsituation stecken, gilt die Telefonnummer 110. Ist es weniger dringend, kann man auch die Zentrale der Polizei vor Ort unter der „normalen Telefonnummer“ erreichen. Diese findet man unter dem Stichwort „Polizei“ im Telefonbuch. Natürlich sind die Kommissariate, Polizeiwachen und sonstigen Dienststellen auch per Fax oder E-Mail erreichbar. Die einzige Einschränkung der Kontaktaufnahme: „Das Social Network wird bei der Polizei NRW in diesem Sinne noch nicht genutzt.“ Man kann die Polizei kontaktieren, wenn man Fragen und Anregungen hat zu Anzeigen, Unfällen, Straftaten, Gefahrenlagen, sich über das Berufsbild informieren will, bei Demonstrationen oder Fragen zum Waffenrecht. „Eigentlich zu allen Lebenslagen, in denen die Polizei Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sein kann“, sagt Frank Rentmeister.
Weitere Infos zum Thema Zivilcourage
Man kann lernen, sich einzumischen
Das kollektive Wegschauen bei Konfliktsituationen ist uns selbst im...[mehr erfahren]
Erste Hilfe per Anleitung
Einen Erste-Hilfe-Kurs hat fast jeder irgendwann einmal absolviert,...[mehr erfahren]
Wie bewahrt man Kinder vor dem Ertrinken?
Nur etwa jedes zweite Kind kann nach der Grundschule sicher...[mehr erfahren]
Die Arbeit der Freiwilligenagenturen
Helga (68) aus Berlin fühlte sich nach dem Tod ihres Mannes allein....[mehr erfahren]
„Niemand kann etwas falsch machen!“
Hört das Herz plötzlich auf zu schlagen, kann jede Sekunde über Leben...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Zivilcourage
Tipps zur Vorbeugung und Deeskalation
Die Pöbelei in der Bahn, die Schlägerei vor der Disko, der nächtliche...[mehr erfahren]
Selbstbehauptungskurse für Kids in Bayern
Das Polizeipräsidium München bietet Selbstbehauptungs- und...[mehr erfahren]
Polizeibeamte als Trainer
In der Stadt und im Landkreis München gibt es seit mehr als 20 Jahren...[mehr erfahren]
Abstimmung
Soll in Deutschland ein generelles Alkoholverbot bis 18 Jahre eingeführt werden (auch für Mischgetränke, Bier, Sekt,…)?
Polizeicartoons
Hier finden Sie noch mehr Cartoons.