Bekifft im Straßenverkehr? Kein Einzelfall
Ein Seminar des LAFP NRW bereitet Polizisten auf Realkontrollen vor
Cannabis wird häufig von jungen Menschen konsumiert
© Monkey Business, Fotolia
Kiffen ist in Deutschland in den meisten Fällen verboten. Dennoch ist Cannabis laut Polizeilicher Kriminalstatistik das am häufigsten konsumierte Rauschmittel. Das ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern kann auch gefährlich werden – vor allem, wenn sich die Konsumenten anschließend ans Steuer setzen. Denn Fahrten unter dem Einfluss von illegalen Drogen oder unter Einfluss von Alkohol sind keine Seltenheit. Um Polizistinnen und Polizisten zu schulen, wie sie mit solchen Verkehrsteilnehmern bei Kontrollen umgehen, führt das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten in Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) Seminare zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“ durch. Das theoretische Wissen wird unter fachkundiger Anleitung bei Realkontrollen direkt angewendet. Polizeioberrat Harald Mertens ist als Dezernatsleiter beim LAFP NRW für die Durchführung der Seminare zuständig.
Herr Mertens, welche Bedeutung hat für Sie Drogenmissbrauch im Straßenverkehr und wie bereiten Sie in Ihren Seminaren Polizeibeamtinnen und -beamte auf Realkontrollen vor?
Das Thema muss sehr ernst genommen werden. Im Jahr 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen beim Alkohol rund 13.000 Fälle gezählt. Im Bereich Drogen im Straßenverkehr lag die Zahl mit rund 16.000 Fällen sogar noch wesentlich höher. Es werden mittlerweile mehr Drogenfahrten von der Polizei gezählt als Fahrten unter Alkoholeinfluss. Deshalb fangen wir bereits in der Ausbildung von Kommissaranwärtern früh mit diesem Thema an. Einerseits um die rechtliche Einordnung zu vermitteln und wie die Beamtinnen und Beamten feststellen können, ob jemand alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilnimmt. Es ist also schon Bestandteil der Ausbildung, bevor die Polizisten in den Streifendienst gehen. Darüber hinaus gibt es mit den Aufbaufortbildungen beim LAFP NRW deutlich intensivere Seminare in Verbindung mit Realkontrollen, um Theorie und Praxis miteinander zu verzahnen.
§ 24a StVG (Auszug): Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden.
Was lernen die Polizistinnen und Polizisten in den Seminaren zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“ und an welche Zielgruppe richtet sich dieses Fortbildungsangebot?
In den Seminaren sind ausgebildete Polizeibeamte mit entsprechender Diensterfahrung, die bereits einige Jahre im Streifendienst sind. Der Altersdurchschnitt geht von jung bis alt. Wir vertiefen dort nochmal die Rechtsgrundlagen, behandeln das Vorgehen bei Urin- und Speicheltests und erklären, wie sich am Verhalten des Verkehrsteilnehmers ein potenzieller Drogenkonsum erkennen lässt.
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