< Gemeinsam stark für die Verkehrswende

Wie verlässlich messen Blitzer?

Man ist auf der Autobahn unterwegs. Plötzlich blitzt es – und ein paar Wochen später hat man den Bußgeldbescheid im Briefkasten. Aber wie funktionieren die unterschiedlichen Blitzer? Und messen sie immer richtig? Dr. Frank Märtens ist Leiter der Arbeitsgruppe „Geschwindigkeitsmessgeräte“ bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und zuständig für die Zulassung der Geräte. Er erklärt, wie die Blitzer auf Herz und Nieren geprüft werden, bevor sie zum Einsatz kommen.

Was die verschiedenen Geräte können und wie sie funktionieren


In modernen Blitzersäulen kommen Lasermesssysteme zum Einsatz

© photowahn/stock.adobe.com

 

Man ist auf der Autobahn unterwegs und plötzlich blitzt es. Ein paar Wochen flattert ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten. Aber wie funktionieren die unterschiedlichen Blitzer? Und messen sie immer richtig? PolizeiDeinPartner sprach mit Thomas Hollerbach von der Polizei in Hessen über die immer genauer, robuster und autonomer werdende Technik. 

 

Die Polizei setzt zur amtlichen Verkehrsüberwachung verschiedene Arten von Geschwindigkeitsmessgeräten ein. Dazu gehören etwa Laserhandmessgeräte, Verkehrsradargeräte, Lichtschrankenmessgeräte, Laserscanner, Weg-Zeit-Messgeräte, Verkehrskontrollsysteme oder „Videonachfahrsysteme“, die direkt in als zivil erscheinende Polizeifahrzeuge eingebaut werden und die Geschwindigkeit eines vorausfahrenden Fahrzeugs messen. Jede Geräteart arbeitet dabei mit unterschiedlichen physikalischen Messmethoden: Während die Verkehrsradargeräte etwa mithilfe des Dopplereffektes elektromagnetischer Wellen funktionieren, wird beim Videonachfahrsystem der Abrollumfang der Räder für die zurückgelegte Wegstrecke ermittelt und ergänzt durch eine Zeitmessung die Geschwindigkeit dann auf das vorausfahrende Fahrzeug übertragen. „Für alle stationären, also fest verbauten Messanlagen, wird heute in Hessen in der Regel die sogenannte Kontaktschleifenmesstechnik oder Lasermesstechnik eingesetzt“, weiß Thomas Hollerbach. Laserhandmessgeräte funktionieren wiederum über Lichtimpulse im Infrarotbereich, aus denen zunächst die Entfernung zum anvisierten Fahrzeug bestimmt wird. Diese bildet dann die Grundlage für die Geschwindigkeitsmessung. Welches Messgerät jeweils zum Einsatz kommt, hängt unter anderem davon ab, was man mit der Messung erreichen will. Denn nicht alle Geräte sind für alle Messvorhaben gleich gut geeignet – jedes hat aus Anwendersicht Vor- und Nachteile. „So gibt es vor allem bei mobilen Messanlagen viele verschiedene Modelle, die unterschiedlichen Einsatzerfordernissen, wie zum Beispiel dem Betrieb auf kurvenreichen Strecken, gerecht werden“, so Hollerbach. Videonachfahrsysteme hingegen sind vor allem für extreme Vergehen geeignet. Sie zeichnen das Verhalten eines einzelnen Verkehrsteilnehmers detailliert auf. Das ist hilfreich, wenn man den Fahrer anschließend direkt damit konfrontieren will, weil man hier genau zeigen kann: Hier sind Sie bei erlaubten 100 km/h 150 gefahren und hier haben Sie jemanden geschnitten. Das kann eine hohe verkehrserzieherische Wirkung haben. Der Nachteil des Systems: Dadurch, dass die Beamten mit der gleichen hohen Geschwindigkeit wie der Raser unterwegs sind, setzen sie sich auch selbst einem gewissen Risiko aus. Vor- und Nachteile der Handmessgeräte sind etwa: Sie sind zwar mobil und flexibel einsetzbar, dafür braucht man jedoch eine Person, die das Gerät vor Ort bedient.

Thomas Hollerbach, Pressesprecher im Polizeipräsidium Frankfurt am Main

© Polizei Hessen

Hohe Genauigkeit dank moderner Technik

Hochmoderne Laser-Messsysteme besitzen im Gegensatz zu Radargeräten eine Vielzahl von internen Prüf- und Sicherungsmechanismen. Werden bei einer Messung die notwendigen Kriterien einer ordnungsgemäßen Messung nicht vollständig erfüllt, verwirft das Gerät die Messung. Das bedeutet für Autofahrerinnen und Autofahrer: Es wird nur dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet, wenn einwandfreie, zuverlässige Messwerte vorliegen. Zusätzlich verhindern neueste Hightech-Geräte durch Fehlermeldungen, dass bei schwerwiegenden technischen Fehlern am Gerät überhaupt ein Messbetrieb stattfindet. Thomas Hollerbach: „Seit der Umstellung auf modernste Laser-Messtechnik ist der Zentralen Bußgeldstelle Hessen (ZBS) kein Fall technisch inkorrekter Messung bekannt geworden. Die Geräte sind somit als sehr zuverlässig anzusehen.“ Allerdings kann es gelegentlich zu nicht verwertbaren Messungen kommen, die etwa aus Bedienerfehlern oder unzureichender Dokumentation resultieren. Ein weiterer Grund seien die jeweiligen Verkehrsverhältnisse im konkreten Fall. „So kann es zum Beispiel dazu kommen, dass bei einer Messung auf mehrspurigen Straßen vom Fahrbahnrand aus, Fahrzeuge auf dem entfernten Fahrstreifen bei Bildauslösung verdeckt sind“, ergänzt Hollerbach. Auch zahlreiche andere Umstände können dazu führen, dass das Gesicht des Fahrzeugführers oder das Kennzeichen im Lichtbild unkenntlich sind. „Einen besonders skurrilen Fall gab es etwa 2019 in NRW, als eine vorbeifliegende Taube das Gesicht eines Autofahrers verdeckte und dieser dadurch auf dem Fotobeweis nicht erkennbar war.“

Geringe Erfolgsaussichten bei Einspruch

Haben geblitzte Autofahrerinnen und Autofahrer Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit einer Messung, können sie sich im behördlichen Bußgeldverfahren bereits vor Erlass des Bußgeldbescheids melden. „Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben sie dann die Möglichkeit, sich Beweismittel wie Fahrerfoto und Übersichtsfoto vorab online anzusehen“, weiß Thomas Hollerbach. Der oder die Betroffen kann sich außerdem direkt online zu der Sache äußern. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Betroffene hiergegen Einspruch einlegen. Anschließend wird das Verfahren in der Sache ein weiteres Mal geprüft. „Aufgrund der sehr hohen Zuverlässigkeit der Messtechnik haben auf die technische Funktion abstellende Einsprüche jedoch nur geringe Erfolgsaussichten“, so der Experte. KF (Stand 25.02.2022)

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