Wenn so unfassbare Fälle von sexuellem Missbrauch wie aus dem westfälischen Lügde an die Öffentlichkeit kommen, löst dies bei der Bevölkerung immer eine besondere Betroffenheit und Anteilnahme aus. Es tauchen Fragen auf: Hätten solche Straftaten im Vorhinein verhindert werden können? Hätte man auf die Täter präventiv einwirken können?
Hohe Dunkelziffer
Laut dem aktuellen Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) wurden im Jahr 2023 insgesamt 16.375 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter 14 Jahren polizeilich registriert. Das entspricht einem Anstieg von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der erfassten Opfer lag bei 18.497, wobei drei Viertel der Betroffenen Mädchen waren. Diese Zahlen bilden jedoch nur das sogenannte Hellfeld ab – also die polizeibekannten Fälle. Die tatsächliche Zahl der Missbrauchsfälle ist deutlich höher. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass in den hoch entwickelten Ländern bis zu 20 Prozent der Mädchen und 8 Prozent der Jungen sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit erleben. Das entspricht in Deutschland möglicherweise mehreren hunderttausend jungen Menschen.
Sexuelle Präferenzstörung
Die Ursachen für pädophile und hebephile Neigungen sind komplex und von der Wissenschaft noch nicht vollständig erforscht. Es handelt sich um sexuelle Präferenzstörungen, bei denen sich das sexuelle Interesse auf Kinder (Pädophilie) oder pubertierende Jugendliche (Hebephilie) richtet. Bislang geht man von verschiedenen Ursachen aus, die unter Umständen auch zusammenwirken. Einige Studien deuten etwa auf neurobiologische Faktoren hin. So könnten pädophile Neigungen damit zusammenhängen, dass es Auffälligkeiten in bestimmten Gehirnregionen gibt, beispielsweise ein geringeres Volumen im limbischen System, das für die Verarbeitung von Emotionen und die Entstehung von Trieben verantwortlich ist. Aber auch entwicklungspsychologische Einflüsse könnten eine Rolle spielen. Belastende Kindheitserfahrungen wie Vernachlässigung, ein selbst erlebter Missbrauch oder Bindungsstörungen können Einfluss auf die sexuelle Entwicklung haben. Dazu können dann soziale und kognitive Faktoren kommen wie etwa verzerrte Denkmuster, mangelnde soziale Kompetenz oder fehlerhafte Sexualaufklärung in der Jugend. Wichtig ist: Pädophilie und Hebephilie gelten als sexuelle Neigungen, nicht als Entscheidungen. Sie sind nicht heilbar, aber therapierbar – das bedeutet, dass betroffene Menschen lernen können, ihr Verhalten zu kontrollieren und keinen Schaden anzurichten.
Eine pädophile oder hebephile Neigung allein bedeutet jedoch nicht, dass jemand Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht. Viele Menschen mit solchen Neigungen leben ein straffreies Leben und wünschen sich dringend Unterstützung, um dies auch weiterhin tun zu können. Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ schätzt, dass in Deutschland etwa 0,5 bis 1 Prozent aller Männer pädophile Neigungen haben – das entspricht rund 250.000 Betroffenen. Die Mehrheit von ihnen begeht jedoch keine Straftaten, wenn sie frühzeitig Unterstützung erhalten. In jedem Fall muss unterschieden werden zwischen Menschen mit sexueller Präferenz für Kinder oder Jugendliche, die an sich nicht strafbar ist, und Tätern, die sexuelle Handlungen an Minderjährigen vollziehen oder Missbrauchsdarstellungen konsumieren. Beides ist strafbar.
Das Ausleben pädophiler oder hebephiler Neigungen kann dabei sehr unterschiedlich aussehen. Es gibt verschiedene Formen sexuellen Fehlverhaltens, die juristisch unterschiedlich bewertet werden:
- Konsum von Missbrauchsdarstellungen (sogenannte „Kinderpornografie“) (§184b StGB)
- Cybergrooming – das gezielte Anbahnen sexueller Kontakte zu Kindern online (§176a Abs. 4 StGB)
- Sexueller Missbrauch – körperliche Übergriffe oder das Erzwingen sexueller Handlungen
- Psychische oder emotionale Grenzüberschreitungen, z. B. durch Nähe, Kontrolle oder Manipulation
Es gibt aber auch Menschen mit diesen Neigungen, die diese aber nie ausleben. Sie existieren bei ihnen ausschließlich in Fantasien oder Gedanken. Auch diese Personen benötigen oft therapeutische Unterstützung, um nicht in Risikosituationen zu geraten.
Prävention durch Therapie
Für Menschen mit pädophilen oder hebephilen Neigungen existieren spezifische Therapiekonzepte. Die bekannteste Initiative im deutschsprachigen Raum ist das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“, das an mehreren Universitätskliniken aktiv ist. Auch innerhalb des Justizvollzugs und in forensischen Kliniken gibt es Behandlungsprogramme für straffällig gewordene Sexualstraftäter.
Zur Therapie gehören:
- Psychotherapie, vor allem kognitive Verhaltenstherapie (CBT) zur Änderung von Denkmustern und zur Impulskontrolle
- Gruppentherapie, in der Betroffene Erfahrungen und Strategien austauschen
- sexualpädagogische Maßnahmen, um altersgerechte Sexualität zu fördern
- bei hohem Rückfallrisiko eine medikamentöse Therapie, z. B. mit libido-senkenden Medikamenten (Antiandrogene oder GnRH-Analoga)
- Rückfallpräventionspläne, Krisenstrategien und soziales Kompetenztraining
Der Fokus liegt auf der Kontrolle der Impulse, Risikoreduktion, und dem Aufbau von sozial tragfähigen Lebensentwürfen, ohne andere Menschen zu schädigen. Die Erfolgsquote ist hoch, besonders bei Menschen, die freiwillig und motiviert an einer Therapie teilnehmen. Im Rahmen des Projekts „Kein Täter werden“ zeigte sich, dass 98 Prozent der Teilnehmer ihre sexuellen Impulse kontrollieren konnten und damit straffrei blieben. Die Rückfallrate bei straffällig gewordenen Sexualstraftätern kann durch Therapie deutlich gesenkt werden – teils um bis zu 30 bis 50 Prozent, je nach Intensität und Nachsorge. Die Erfolgsrate hängt jedoch stark von der Therapiedauer, der Beziehung zum Therapeuten und der freiwilligen Teilnahme ab. Zwangstherapien zeigen eine geringere Wirkung.
Keine Pflicht zur Therapie
Frühzeitige Hilfe und Therapie können also tatsächlich verhindern, dass Menschen mit entsprechenden Neigungen reale Übergriffe begehen. Die Arbeit im Dunkelfeld (also mit Personen, die (noch) nicht straffällig geworden sind) ist besonders effektiv. Bei bereits straffällig gewordenen Tätern können Therapie und Nachsorge das Rückfallrisiko deutlich reduzieren, aber nicht komplett ausschließen. Es gibt in Deutschland keine generelle Pflicht zur Therapie nach der Haftentlassung. In manchen Fällen wird jedoch eine therapeutische Auflage im Rahmen von Bewährung oder Sicherungsverwahrung festgelegt.
TE (25.07.2025)

