Das elektronische Rezept lässt Versandapotheken rasant wachsen
Das elektronische Rezept lässt Versandapotheken rasant wachsen

Chancen, Risiken und rechtliche Grenzen

Online-Apotheken auf dem Vormarsch

Der Online-Versand von Medikamenten boomt. Besonders seit der Einführung des E-Rezepts Anfang 2024 verzeichnen Versandapotheken einen erheblichen Kundenzuwachs. Große Anbieter wie DocMorris und Shop Apotheke profitieren stark von dieser Entwicklung – und setzen damit nicht nur den stationären Apotheken, sondern auch deutschen Versandhändlern zu. Doch trotz aller Vorteile werfen Online-Apotheken Fragen auf: Wie sicher sind sie wirklich? Was ist erlaubt – und worauf sollte man achten?

Bequem und digital

Online-Apotheken bieten zahlreiche Vorteile: Sie punkten mit hoher Bequemlichkeit, transparenten Preisen und – bei rezeptfreien Medikamenten – mit oft günstigeren Konditionen als stationäre Apotheken. Kundinnen und Kunden können bequem von zu Hause aus bestellen, rund um die Uhr und ohne Wartezeiten. Besonders attraktiv: Die Preise lassen sich online schnell vergleichen, und viele Anbieter locken mit Sonderaktionen oder Mengenrabatten. Ein echter Schub für den Versandhandel war die Einführung des E-Rezepts im Januar 2024. Seitdem lässt sich ein ärztlich verordnetes Medikament mit wenigen Klicks in einer App einlösen. Das hat den Bestellprozess nicht nur beschleunigt, sondern auch die Nutzung von Versandapotheken insgesamt deutlich vereinfacht. Davon profitieren vor allem ausländische Anbieter mit gut ausgebauter IT-Infrastruktur, wie DocMorris oder Shop Apotheke. Sie haben frühzeitig die technischen Voraussetzungen geschaffen und können E-Rezepte nun nahtlos in ihre Systeme integrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aber bedenken: Online fällt die persönliche Beratung in der Apotheke weg. Auch wenn die Ratschläge zum Einnehmen und die Nachfragen zu Unverträglichkeiten manchmal lästig erscheinen: Die Apothekerin oder der Apotheker vor Ort sind eine wichtige Kontrollinstanz, damit wir vor allem die rezeptfreien Medikamente wie etwa Schmerzmittel auch wirklich vertragen. Auch kritisch überdenken sollte man die Tatsache, dass das zunehmende Bestellen von Medikamenten über Online-Apotheken zu einer weiteren Belastung des städtischen Verkehrs führt – ein Aspekt, der in der Debatte um Digitalisierung und Komfort oft übersehen wird. Statt einer persönlichen Abholung in der nahegelegenen Apotheke übernehmen Paketdienste wie DHL, Hermes oder DPD die Auslieferung, was den Lieferverkehr deutlich erhöht. Das Resultat: verstopfte Straßen, mehr CO2-Emissionen und zusätzlicher Lärm – alles inmitten urbaner Räume, die ohnehin schon unter Verkehrsproblemen leiden.

Rezeptfrei, rezeptpflichtig – wer darf liefern?

Grundsätzlich dürfen Apotheken aus EU-Ländern und Island, Liechtenstein oder Norwegen sowohl rezeptfreie als auch rezeptpflichtige Medikamente legal nach Deutschland liefern – sofern sie über eine gültige Versandhandelserlaubnis verfügen und in Deutschland registriert sind. Eine Liste seriöser Anbieter ist öffentlich zugänglich. Der Import rezeptpflichtiger Arzneimittel ist nur erlaubt, wenn:

  • ein gültiges ärztliches Rezept vorliegt (seit 2024 auch digital als E-Rezept),
  • das Medikament in Deutschland zugelassen ist (oder eine Einzelfallregelung greift),
  • es für den Eigenbedarf bestellt wird

Der Bezug von Medikamenten aus anderen Staaten wie etwa Indien oder den USA ist ohne Sondergenehmigung in der Regel verboten, denn das Risiko gefälschter oder unsicherer Präparate ist hier deutlich höher.

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BGH-Urteil: Aus für Amazon-Arzneien

Im April 2025 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Amazon darf in Deutschland keine rezeptfreien Medikamente mehr verkaufen. Der Grund: Laut Arzneimittelgesetz dürfen nur Apotheken mit einer speziellen Erlaubnis solche Medikamente anbieten. Allerdings profitieren davon nicht unbedingt die Apotheken vor Ort. Stattdessen bestellen viele Menschen weiter bei großen Online-Apotheken – vor allem aus dem Ausland.

Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gilt weiter

In Deutschland unterliegen rezeptpflichtige Medikamente einer Preisbindung. Sie dürfen überall nur zu einem festgelegten Preis angeboten werden – sowohl in stationären Apotheken als auch im Online-Versandhandel. Das heißt: Keine Apotheke darf verschreibungspflichtige Arzneimittel günstiger oder in Kombination mit Rabattsystemen anbieten. Verstöße können abgemahnt oder geahndet werden. Am 17. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass eine ausländische Versandapotheke in der Vergangenheit Bonuszahlungen auf verschreibungspflichtige Medikamente geben durfte. Das war möglich, weil die damaligen deutschen Regeln zur Preisbindung nach europäischem Recht nicht gültig waren. Wichtig ist: Das Urteil betrifft nur alte Fälle – also die Zeit vor 2020. Für Patientinnen und Patienten bedeute dies, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland auch künftig preisgebunden sind – unabhängig davon, ob sie in der Apotheke vor Ort oder im Versandhandel abgegeben werden. Trotzdem sehen manche das Urteil als Anlass, die aktuellen Regeln erneut zu prüfen. So nutzt unter anderem DocMorris den aktuellen Beschluss als Sprungbrett, um die heutige Rechtslage infrage zu stellen und kündigte prompt an, wieder Rabatte einzuführen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will sich deshalb dafür einsetzen, verbleibende Lücken zu schließen – etwa durch zusätzliche gesetzliche Klarstellungen oder Sanktionen. „Die Arzneimittelversorgung darf nicht von Rabattversprechen abhängen. Und auch die Apotheken vor Ort dürfen nicht darunter leiden“, so die Ministerin gegenüber der Funke-Mediengruppe. Die wohnortnahe, persönliche Abgabe von Arzneimitteln müsse weiterhin für alle Patienten sichergestellt bleiben. „Deswegen werde ich alles dafür tun, gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten“, erklärte sie weiter.

Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur zu festgelegten Preisen verkauft werden

Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur zu festgelegten Preisen verkauft werden

ElenaR/stock.adobe.com

Wie sicher sind Online-Apotheken?

Während etablierte Anbieter wie DocMorris, Shop Apotheke oder Aponeo strenge rechtliche Standards einhalten, tummeln sich im Netz auch viele unlizenzierte Anbieter, die gefälschte oder nicht zugelassene Arzneien verkaufen.

Einige Merkmale seriöser Anbieter sind:

  • Sitz in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
  • offizielle Registrierung beim BfArM (ehemals DIMDI)
  • Anzeige des EU-Versandapotheken-Siegels auf der Website
  • gültiges Impressum mit verantwortlicher Apothekerin oder Apotheker
  •  Einlösung nur mit Rezept bei rezeptpflichtigen Arzneien
  • Kundenservice erreichbar (Telefon, E-Mail)

Warnsignale unseriöser Anbieter sind:

  • Verkauf rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezeptnachweis
  • keine Impressumsangaben oder keine erkennbare Apotheke
  • unglaubwürdige Preise („Wundermittel“ für 9,99 Euro)
  • nur anonyme Bezahlung (z. B. ausschließlich Kryptowährungen)

Seriosität prüfen

Um zu prüfen, ob eine Online-Apotheke seriös ist, kann man

  • die Apothekensuchfunktion des BfArM nutzen
  • auf das EU-Sicherheitslogo achten
  • Kundenbewertungen auf unabhängigen Plattformen lesen
  • Anbieter kritisch hinterfragen, die keine Rezeptprüfung verlangen

Als Faustregel gilt: Für rezeptfreie Medikamente stellen seriöse Versandapotheken eine praktische Lösung dar. Bei rezeptpflichtigen Arzneien sind eine fachlich fundierte Beratung und Kontrolle – wie sie in Vor-Ort-Apotheken geleistet wird – durch nichts zu ersetzen.

KF (29.08.2025)

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