Wer im Wald unterwegs ist, sollte einige Regeln beachte
Wer im Wald unterwegs ist, sollte einige Regeln beachte

Rücksicht auf Mensch, Tier und Natur nehmen

Richtiges Verhalten im Wald

Die deutschen Wälder sind als Naherholungsgebiet für viele Menschen wichtig – zum Beispiel für Wanderer, Hundebesitzer, Jogger, Geo-Cacher, Reiter, Pilzesammler oder Radfahrer. Jeder verfolgt dabei seine ganz eigenen Interessen, häufig jedoch ohne Rücksicht auf andere oder auf die Natur. Worauf man achten sollte, wenn man im Wald unterwegs ist, erklärt Alexandra Arnold, Geschäftsführerin beim Deutschen Forstverein.

Illegal angelegte Mountainbike-Trails

Mountainbiking im Wald wird immer beliebter – vor allem auch mit E-Mountainbikes. Diese Touren können aber zu vielen Problemen führen, wenn sich die Fahrer rücksichtslos verhalten. „Wer einfach querfeldein fährt, kann etwa Jungpflanzen und Bäume beschädigen. Außerdem kann es zur Erosion von Hängen kommen. Ein weiteres großes Problem: Wildtiere wie Rehe und Wildschweine, aber auch Wildkatzen, Luchse und Schwarzstörche werden aufgeschreckt und zum Teil unter enormen Stress gesetzt“, erklärt Alexandra Arnold vom Deutschen Forstverein. Wildschweine könnten zudem auch aggressiv reagieren, vor allem eine Bache, die Frischlinge hat. Manche Mountainbiker bauen im Wald sogar eigene Trails und Sprungschanzen, wofür sie unter anderem auch Bäume fällen. „Man darf nicht vergessen, dass das jeweilige Waldgebiet auch immer jemandem gehört. Viele Wälder in Deutschland sind etwa in Privatbesitz. Fremde dürfen dort nicht einfach selbst Wege oder Rampen anlegen – im eigenen Garten würde man das ja auch nicht wollen“, betont die Expertin. Zudem können die heimlich errichteten Eigenbauten auch für die Biker selbst zur Gefahr werden. Stürzt etwa jemand und verletzt sich, kann es schwierig werden, diese Person zu finden, wenn niemand von dem Trail weiß. Alexandra Arnold: „In vielen Wäldern gibt es legal und offiziell angelegte Strecken, die man nutzen kann. Wenn nicht, lohnt sich ein Gespräch mit dem Besitzer. Vielleicht kann man in gemeinsamer Absprache einen geeigneten Ort finden.“

Alexandra Arnold

© Deutscher Forstverein e. V.

Auf den Wegen bleiben

Grundsätzlich sollte sich jeder, der sich im Wald aufhält, auf den dafür vorgesehenen Wegen halten und sowohl Rücksicht auf Tiere und Pflanzen als auch auf andere Personen nehmen. „Jogger und Hundebesitzer kommen sich ab und zu schon einmal in die Quere. Wenn ein Hund nicht angeleint ist, kann das schnell für Verunsicherung sorgen. Das Gleiche gilt, wenn Reiter auf nicht angeleinte Hunde treffen. Außerdem können auch Hunde Wildtiere aufschrecken, wenn sie abseits der Wege unterwegs sind. In manchen Wäldern gilt daher auch Leinenpflicht“, erklärt Arnold. Absolut tabu sollte aufgrund der hohen Waldbrandgefahr das Rauchen und Grillen sein. Daher ist beides in vielen Wäldern strikt verboten.

Müll gehört nicht in den Wald

Wer sich im Wald aufhält, sollte auf keinen Fall Müll hinterlassen, denn auch dieser bedeutet eine Gefahr für Tiere und Pflanzen. „Wer sich im Wald zum Picknick trifft, sollte darauf achten, danach allen Müll einzusammeln und mitzunehmen. Das gilt vor allem für zerbrochenes Glas, das einen Waldbrand auslösen kann als auch Tiere oder andere Personen verletzen kann“, betont die Expertin. Auch Hundekot sollte – wie in der Stadt auch – von den Hundebesitzern eingesammelt und im Müll entsorgt werden. Immer wieder kommt es auch vor, dass Gartenabfälle oder Sperrmüll einfach im Wald abgeladen werden. „Während der Corona-Pandemie waren anfangs viele Entsorgungsstellen geschlossen. In dieser Zeit kam es noch häufiger zu illegalem Müllentsorgen“, erklärt Arnold.

Was in deutschen Wäldern jeweils erlaubt und verboten ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Auch die anfallenden Bußgelder sind verschieden hoch. Informationen dazu erhält man bei den jeweiligen Forstämtern.

Wer illegal Müll im Wald hinterlässt, dem drohen Bußgelder. Wie hoch diese ausfallen, ist vom Bundesland abhängig und kommt auf die Art des Mülls an. Bei Hausmüll wie Taschentüchern oder Bananenschalen handelt es sich um kleinere Ordnungswidrigkeiten. Bei Sperrmüll bzw. Sondermüll wie Kühlschränken, Fernsehern oder Farben und Lacken können die Strafen schon deutlich höher ausfallen. Sind die Abfälle gefährlich für Umwelt, Mensch oder Tier und verunreinigen sie Böden oder Gewässer, handelt es sich nach §326 Strafgesetzbuch (StGB) sogar um eine Straftat.

Absperrungen beachten

Sind Waldwege etwa aufgrund von Forstarbeiten gesperrt, darf man sich auf keinen Fall darüber hinwegsetzen und die Wege trotzdem betreten. „Hier droht absolute Lebensgefahr. Wird mit Motorsägen oder großen Forstmaschinen gearbeitet, hören und sehen die Arbeitenden oft nicht, wenn sich Personen unerlaubt dort aufhalten. Hier kommt es immer wieder zu Unfällen“, warnt die Expertin.

SBa (28.08.2020)

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