Das Prostituiertengesetz soll vor Ausbeutung schützen
Das Prostituiertengesetz soll vor Ausbeutung schützen

Acht Jahre Prostituiertenschutzgesetz – hat Deutschland die Prostitution sicherer gemacht?

Zwischen Schutz und Kontrolle

Als das Prostituiertenschutzgesetz am 1. Juli 2017 in Kraft trat, waren die Erwartungen groß. Nach Jahren heftiger Debatten sollte die Prostitution in Deutschland transparenter werden. Frauen und Männer, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, sollten besser geschützt, Menschenhandel und Zwangsprostitution wirksamer bekämpft werden. Kern des Gesetzes sind eine verpflichtende Anmeldung für Prostituierte, regelmäßige Gesundheitsberatungen, strengere Auflagen für Bordellbetreiber sowie behördliche Kontrollen.

In diesem Text erfahren Sie:

Acht Jahre später fällt die Bilanz gemischt aus. Die umfangreiche Evaluation des Gesetzes durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), die im Sommer 2025 dem Bundestag vorgelegt wurde, bescheinigt dem Gesetz sowohl Erfolge als auch erhebliche Schwächen. Die Forscher kommen zu dem Schluss, dass wichtige Schutzziele teilweise erreicht wurden, gleichzeitig aber zahlreiche Prostituierte die gesetzlichen Vorgaben als bürokratisch, stigmatisierend oder lebensfremd empfinden.

Schutzbedürftige werden nicht erreicht

Streetworker und Beratungsstellen berichten immer wieder von Frauen aus Osteuropa, die mit dem Versprechen regulärer Arbeit nach Deutschland gelockt wurden und schließlich in der Prostitution landen. Einige melden sich ordnungsgemäß bei den Behörden an, andere meiden den Kontakt aus Angst vor Zuhältern, Abschiebung oder gesellschaftlicher Stigmatisierung. Gerade diese besonders verletzlichen Personen bleiben für Behörden oft schwer erreichbar – und genau hier setzt die Kritik vieler Fachleute am Prostituiertenschutzgesetz an: Diejenigen, die am meisten Schutz benötigen, tauchen häufig gar nicht im offiziellen System auf.

Großes Dunkelfeld

Verlässliche Zahlen über die Prostitutionsszene in Deutschland gibt es nicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Ende 2024 rund 32.300 Prostituierte offiziell nach dem Prostituiertenschutzgesetz registriert. Das waren zwar 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr, aber deutlich weniger als vor der Corona-Pandemie. Ende 2019 waren noch etwa 40.400 Personen angemeldet.

Experten gehen allerdings von einem erheblichen Dunkelfeld aus. Schon vor Einführung des Gesetzes schwankten Schätzungen zwischen 200.000 und 400.000 Prostituierten in Deutschland. Viele Betroffene arbeiten ohne Anmeldung, insbesondere im Bereich der Wohnungsprostitution oder gehen der Tätigkeit nur kurzfristig nach. Beratungsstellen berichten regelmäßig von deutlich mehr Kontakten als offiziell registrierte Personen erfasst werden.

Die klassische Bordellprostitution existiert weiterhin, allerdings hat sich der Markt verändert. Seit der Pandemie verlagern sich viele Angebote in Privatwohnungen, sogenannte Terminwohnungen oder in den Online-Bereich. Ermittler beobachten, dass die Prostitution zunehmend dezentral organisiert wird und dadurch schwerer kontrollierbar ist.

Organisierte Kriminalität und Menschenhandel

Kaum ein Aspekt prägt die öffentliche Debatte stärker als die Frage nach Menschenhandel und organisierter Kriminalität. Tatsächlich zeigen die aktuellen Lagebilder des Bundeskriminalamts steigende Zahlen. Im Jahr 2024 wurden bundesweit 364 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen – der höchste Wert der vergangenen zehn Jahre. Insgesamt wurden 576 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels und Ausbeutung registriert. Die Polizei weist allerdings darauf hin, dass das Dunkelfeld erheblich ist. Viele Opfer sind traumatisiert, eingeschüchtert oder wirtschaftlich von ihren Ausbeutern abhängig. Ohne Aussagen der Betroffenen lassen sich viele Fälle kaum aufklären. Besonders häufig stammen die Opfer aus wirtschaftlich schwächeren Regionen Europas, Afrikas oder Südamerikas. Aus Sicht der Ermittlungsbehörden bleibt sexuelle Ausbeutung damit eines der zentralen Kriminalitätsfelder rund um die Prostitution.

Kondome sind Pflicht bei der Sexarbeit

Kondome sind Pflicht bei der Sexarbeit

volkovslava, fotolia (#95973351)

Was hat das Prostituiertenschutzgesetz verändert?

Befürworter verweisen darauf, dass erstmals bundesweit einheitliche Regeln geschaffen wurden. Behörden verfügen heute über deutlich mehr Informationen über Prostitutionsstätten und deren Betreiber. Gesundheitsberatungen erreichen viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die vorher kaum Kontakt zu staatlichen Stellen hatten.

Doch die verpflichtende Anmeldung wird von vielen Prostituierten als Zwangsregistrierung empfunden. Einige fürchten, dass ihre Tätigkeit bekannt wird oder spätere berufliche Perspektiven beeinträchtigt werden könnten. Die Evaluation nennt ausdrücklich die Anmeldepflicht und die Ausweispflicht als Regelungen, die abschreckend wirken können. Der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) kritisiert seit Jahren, dass das Gesetz die Arbeitsbedingungen vieler Sexarbeiterinnen verschlechtert habe. Nach Veröffentlichung der Evaluation erklärte der Verband, zahlreiche Maßnahmen seien unnötig bürokratisch und hätten kaum nachweisbaren Nutzen für den Schutz der Betroffenen.

Stimmen aus Politik und Gesellschaft

Vertreterinnen von Frauenrechtsorganisationen wie Terre des Femmes argumentieren, die Evaluation zeige, dass das Gesetz die grundlegenden Probleme von Gewalt und Ausbeutung nicht beseitigt habe. Sie fordern deshalb ein sogenanntes Nordisches Modell, bei dem nicht die Prostituierten, sondern die Freier bestraft werden.

Auch prominente Stimmen aus der Politik schließen sich dieser Forderung an. So erklärte Julia Klöckner Ende 2025, Deutschland sei der „Puff Europas“ geworden, und sprach sich für ein Sexkaufverbot nach skandinavischem Vorbild aus.

Auf der anderen Seite stehen Verbände von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern sowie Bürgerrechtsorganisationen. Sie fordern teilweise sogar eine vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit. Nach ihrer Auffassung erschwert die Registrierungspflicht den Zugang zu Hilfsangeboten und drängt Menschen in die Illegalität.

Die Gewerkschaft der Polizei hat sich in der Vergangenheit wiederholt für eine stärkere Bekämpfung von Menschenhandel und eine bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden ausgesprochen. Polizeigewerkschafter weisen regelmäßig darauf hin, dass legale Prostitutionsangebote und kriminelle Ausbeutungsstrukturen in der Praxis oft eng nebeneinander existieren und eine effektive Kontrolle erhebliche personelle Ressourcen erfordert.

Reform oder Abschaffung?

Derzeit zeichnet sich keine vollständige Abschaffung des Prostituiertenschutzgesetzes ab. Die im Sommer 2025 veröffentlichte Evaluation empfiehlt vielmehr zahlreiche Nachbesserungen. Dazu gehören eine bessere Beratung der Betroffenen, eine stärkere Beteiligung von Sexarbeiterinnen bei der Gesetzgebung sowie Anpassungen bei Registrierung und Behördenpraxis.

Das Prostituiertenschutzgesetz sollte Prostitution transparenter und sicherer machen. Acht Jahre nach seinem Inkrafttreten zeigt sich: Einige Verbesserungen bei Beratung, Kontrolle und staatlicher Aufsicht sind erreicht worden. Gleichzeitig bestehen die zentralen Probleme weiterhin: Menschenhandel, Zwangsprostitution und ein großes Dunkelfeld. Die jüngste Evaluation bestätigt deshalb weder die Hoffnungen der Befürworter noch die schlimmsten Befürchtungen der Kritiker. Statt eines klaren Erfolgs oder Misserfolgs zeichnet sich vor allem eines ab: Die Regulierung der Prostitution bleibt eine der umstrittensten sozialpolitischen Fragen Deutschlands.

TE (26.06.2026)

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