Eine Hausratversicherung deckt viele Schäden ab – dabei ist aber Einiges zu beachten
Eine Hausratversicherung deckt viele Schäden ab – dabei ist aber Einiges zu beachten

Was ist versichert, was nicht?

Alles rund um die Hausratversicherung

Eine unangenehme Vorstellung: Einbrecher verschaffen sich Zugang zu Haus oder Wohnung, stehlen wertvollen Schmuck und zerstören bei ihrer Diebestour auch noch das Mobiliar. Oder ein Feuer bricht aus und zerstört die komplette Wohnungseinrichtung. Um sich gegen solche Schäden abzusichern, kann es Sinn machen, eine Hausratversicherung abzuschließen. Aber was genau enthält die Versicherung? Welche Schäden sind versichert – welche nicht? Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt, worauf man beim Abschluss der Versicherung achten sollte.Abgedeckt durch eine Hausratversicherung sind in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, geraubtes Reisegepäck oder Fahrraddiebstahl. Auch der Diebstahl aus Hotelzimmern oder Pkws ist oft inbegriffen. „Wichtig ist, dass man sich die Vertragsbedingungen der Versicherer genau durchliest, und sich einen Überblick verschafft, was genau versichert ist. Außerdem: Damit Versicherungsschutz besteht, müssen zum Teil bestimmte Bedingungen erfüllt werden – auch diese sollte man sich genau anschauen“, erklärt Peter Grieble. Bei Einbruchdiebstahl wird etwa häufig nur dann gehaftet, wenn die Wohnungstür abgeschlossen war. Oder es werden zusätzliche Sicherungen an Türen und Fenstern verlangt, die einen Einbruch erschweren. Um das Fahrrad abzusichern, verlangt der Versicherer möglicherweise, dass es in einem verschlossenen Fahrradkeller untergebracht wird. Der Diebstahl aus einem Pkw wird oft nur dann anerkannt, wenn das Auto abgeschlossen und der gestohlene Gegenstand nicht sichtbar verstaut war. „Hält man sich nicht an die vorgegebenen Bedingungen, ist es gut möglich, dass der Versicherer im Schadensfall nicht zahlt“, warnt der Experte.

Auf Begrifflichkeiten achten

Auch die von den Versicherern genutzten Begriffe sollte man sich im Zweifelsfall vorab erklären lassen. Einbruchdiebstahl bedeutet etwa, dass sich jemand mit Gewalt Zugang zu Haus oder Wohnung verschafft – er ist nicht gleichzusetzen mit Diebstahl oder Trickdiebstahl aus Wohnungen. Ähnliches gilt für den Raub von Reisegepäck. „Reißt mir jemand mit Gewalt das Gepäckstück aus der Hand, dann ist das Raub. Lasse ich aber meinen Koffer irgendwo stehen, passe einen Moment nicht auf und mein Koffer wird in dieser Zeit gestohlen, dann ist das Diebstahl – und dieser ist meist in der normalen Hausratversicherung nicht inbegriffen“, erklärt Grieble. Unter dem Begriff „Leitungswasser“ ist tatsächlich nur das Trinkwasser gemeint – etwa wenn der Schlauch einer Waschmaschine platzt und die Wohnung überschwemmt wird. Schäden durch Abwasser, das etwa aus der Kanalisation aufsteigt, umfasst die Versicherung in der Regel nicht.

Absicherung von Elementarschäden

Eine Absicherung für Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Rückstau von Wasser durch die Kanalisation muss meist separat abgeschlossen werden. „Auch hier gilt es, auf die versicherungstechnischen Begriffe zu achten. Bei einer Überschwemmung muss etwa das ganze Grundstück mit Wasser bedeckt sein – steht beispielsweise nur die Rampe der Garageneinfahrt unter Wasser, dann zählt das für die Versicherung nicht als Überschwemmung“, weiß der Experte. „Wenn man umfassend versichert sein möchte, muss man darauf achten, dass sich diese möglichen Schäden auch in den Tarifen wiederfinden.“

Achtung: Die gängigen Hausratversicherungen haften nur bei Schäden durch Leitungswasser!

© Michael Schütze, fotolia

Anweisungen der Versicherung befolgen

Damit die Versicherung im Schadensfall schnell reagiert, sollte man sich vorab über die richtige Vorgehensweise für eine Schadensmeldung informieren. So ist die Versicherung umgehend über einen Schaden in Kenntnis zu setzen. Für einen Diebstahl, Raub oder Einbruch ist außerdem der Nachweis einer Anzeige bei der Polizei nötig. Grieble: „Ich muss außerdem eine Stehlgutliste erstellen, das heißt, ich muss auflisten, was alles gestohlen wurde und welchen Wert es hatte. Je besser man dies dokumentieren und belegen kann – etwa durch Rechnungen und Fotos – desto unkomplizierter gestaltet sich die Abwicklung mit der Versicherung.“ Ist der Wert der gestohlenen oder bei einem Feuer zerstörten Gegenstände für die Versicherung nicht nachvollziehbar, kommt es regelmäßig zu Kürzungen.

Honorarversicherungsberater Ein Honorarberater verdient sein Geld nicht mit Provisionen von Produktanbietern. Er stellt seinen Kunden für seine Leistungen ein Honorar in Rechnung und steht deshalb nicht unter dem Druck, seinen Kunden nur wegen der eigenen Provision ein für sie ungeeignetes Produkt zu verkaufen. Honorarversicherungsberater findet man beispielsweise über den Verbund Deutscher Honorarberater oder den Bundesverband der Versicherungsberater.

Versicherungssumme genau überdenken

Bevor man einen Vertrag über eine bestimmte Versicherungssumme abschließt, sollte man die zu versichernden Werte genau erfassen – sonst ist man im Schadensfall möglicherweise unterversichert. Egal ob man sich für eine Pauschale entscheidet, bei der eine Fixsumme pro Quadratmeter oder eine individuelle Summe festgelegt wird. Die Versicherungssumme sollte immer dem tatsächlichen Wert des Wohnungsinhaltes entsprechen. Wichtig zu wissen: Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, keine Zeitwertversicherung. Das heißt: Es wird immer von dem Neuwert eines Gegenstandes ausgegangen. Auch eine zwanzig Jahre alte Couch wird mit dem jetzigen Neuwert ersetzt. Dieser dient als Basis für die Berechnungen. „Grundsätzlich sollte man sich fragen, welche Bedürfnisse man als Versicherter hat – was will ich auf jeden Fall absichern? Dann sollte ich eine Prioritätenliste erstellen und überlegen, welche Summe ich denn für Versicherungen monatlich ausgeben kann. Dazu kann ich auch einen Experten zu Rate ziehen, wie etwa einen Honorarversicherungsberater oder gute Versicherungsmakler. Diese sind verpflichtet, sich einen Marktüberblick zu verschaffen und entsprechend zu beraten.“, erklärt Grieble. SW (29.07.2016)

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