In Deutschland gibt es keine einheitlichen Regelungen für den Konsum von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Vorschriften variieren je nach Stadt und Verkehrsunternehmen. Wer in Deutschland viel unterwegs ist, fragt sich: Wo gilt was und welche Unterschiede gibt es in den einzelnen Bundesländern? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich mich nicht an die Verbote halte?
Regelchaos sorgt für Verwirrung
In vielen Bundesländern ist das Trinken von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich erlaubt, solange keine besonderen Verordnungen oder Hausordnungen dagegensprechen. Wichtig ist dann vor allem, dass man sich an die allgemeinen Regeln hält und andere Fahrgäste nicht belästigt. In einigen Städten oder bestimmten Verkehrsmitteln gibt es jedoch spezielle Regeln, die das Trinken von Alkohol verbieten können. Wir von PolizeiDeinPartner.de haben uns durch den Regeldschungel gekämpft und versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen.
Unterschiede im Nah- und Fernverkehr
Zumindest eine klare Regelung gibt es: In Fernzügen – also IC oder ICE – darf Alkohol ohne offizielles Limit konsumiert werden. Das zeigt sich allein schon daran, dass im Bordbistro ja auch ganz offiziell Bier und Wein ausgeschenkt werden. Aber auch selbst mitgebrachte alkoholische Getränke können verzehrt werden. Obwohl bereits vielfach Stimmen öffentlich laut wurden, die das Verbot von Alkohol in Fernzügen einfordern, hat die Deutsche Bahn dieses bislang nicht umgesetzt. Nur in Ausnahmefällen behält sich das Zugpersonal vor, Reisenden keinen Alkohol mehr auszuschenken. Das gilt zum Beispiel hin und wieder für sogenannte „Fußball-Touristen“, also Fußball-Fans, die häufig in großer Runde und bereits vor der Fahrt stark alkoholisiert, mit dem Zug ihrem Verein nachreisen. In Nahverkehrszügen behandelt man das Thema etwas anders. So ist die Aufnahme alkoholischer Getränke in S-Bahnen und Regionalbahnen zum Beispiel in Niedersachsen, Bremen und Hamburg verboten. Bierdosen oder Weinflaschen dürfen dort nur verschlossen mitgeführt werden. Wie die Deutsche Bahn erklärt, gibt es derzeit drei Teilnetze, auf deren Strecken ein generelles Alkohol-Verbot in den Zügen gilt:
- S-Bahn Hannover:
- Paderborn – Hannover – Hannover-Flughafen
- Bennemühlen – Hannover – Hildesheim
- Hannover – Lehrte – Hildesheim
- Nienburg – Hannover – Haste
- Minden – Hannover – Haste
- Celle – Hannover
- Celle – Lehrte – Hannover
- Expresskreuz Niedersachsen/Bremen
- RE Hannover – Bremen – Norddeich
- RE Bremerhaven – Bremen – Osnabrück
- Harz-Weser-Netz
- Bodenfelde – Ellrich
- Göttingen – Kreiensen – Bad Harzburg
- Göttingen – Walkenried
- Braunschweig – Seesen – Herzberg
- Braunschweig – Schöppenstedt
- Braunschweig – Salzgitter-Lebenstedt
Kurz gesagt: Gerade im Nahverkehr in Niedersachsen und Bremen sollte man im Zug lieber die Finger vom Alkohol lassen. Wer mit einem Bier in der Hand nichts ahnend auf einer Reise mit dem Deutschlandticket den Zug wechselt, könnte allerdings versehentlich schnell gegen dieses Verbot verstoßen. Dann wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig.
Für Fahrgäste kann es unangenehm werden, wenn andere alkoholisiert sind und sich daneben benehmen
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Im ÖPNV ist Rücksicht gefragt
Vor allem in Bussen und Stadtbahnen kommt es häufig zu Vandalismus durch stark alkoholisierte Fahrgäste. Doch auch im ÖPNV sind die Regelungen zum Alkoholkonsum von Stadt zu Stadt und von Verkehrsbetrieb zu Verkehrsbetrieb unterschiedlich. In einigen Städten ist das Trinken von Alkohol in Bussen und Bahnen grundsätzlich verboten, während es in anderen Städten nur in bestimmten Zügen oder zu bestimmten Zeiten eingeschränkt sein kann. So gilt beispielswiese im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) bereits seit mehr als zehn Jahren ein striktes Alkoholkonsumverbot. „Wir haben sehr positive Erfahrungen mit dem Verbot gemacht. Fahrgäste halten sich sehr konsequent an das Verbot und haben sich schnell daran gewöhnt. Das Verbot stellt längst gelebte Praxis dar“, erklärte Rainer Vohl, Pressesprecher des hvv, im Februar 2024 gegenüber dem ZDF. Auch der Verkehrsverbund VAG Nürnberg hat bereits im Jahr 2011 ein Alkoholverbot in seinen Straßenbahnen, U-Bahnen und Bussen durchgesetzt. In Köln ist ein Alkoholkonsumverbot der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) seit 2013 in Kraft. Darüber hinaus ist der Konsum von alkoholischen Getränken in Verkehrsmitteln der Rheinbahn (Düsseldorf), DSW 21 (Dortmund), BOGESTRA (Bochum/Gelsenkirchen), HCR (Herne), Vestische Straßenbahnen (Emscher-Lippe-Region), VVS (Stuttgart), MVG (München) und DVG (Duisburg) untersagt. Halten sich Fahrgäste nicht an die Verbote, drohen ihnen Bußgelder und sogar Hausverbote. Bei den allermeisten anderen Verkehrsgesellschaften in Deutschland ist Alkohol im ÖPNV erlaubt. Wer jedoch stark alkoholisiert ist, aggressiv wird und andere Fahrgäste belästigt oder gefährdet, kann vom Personal von der Fahrt ausgeschlossen werden. Solange man sich aber friedlich verhält und auf die anderen Fahrgäste Rücksicht nimmt, darf man auch nach Feierabendbier, Disko und Co. noch mit den „Öffis“ fahren.
Verbote können nur bedingt kontrolliert werden
In vielen Städten gibt es speziell beauftragte Sicherheitskräfte, die regelmäßig die Einhaltung der Regeln im ÖPNV sowie im Nahverkehr der Deutschen Bahn überwachen. In einigen Verkehrsbetrieben sind auch die Schaffner oder Kontrolleure befugt, das Einhalten der Vorschriften zu überwachen und bei Verstößen Bußgelder zu verhängen oder den Fahrgast des Verkehrsmittels zu verweisen. Die Polizei kann ebenfalls das Alkoholverbot durchsetzen, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen oder wenn es zu anderen strafbaren Handlungen wie Belästigung, Vandalismus oder Gewalt kommt. Die Bundespolizei setzt das Hausrecht in den Zügen und auf den Anlagen der Deutschen Bahn AG dann durch, wenn diese sie dafür um Unterstützung ersucht. Doch es fehlen mehrere Tausend Bahnpolizisten. Konkret forderte GdP-Bezirksvorstand Andreas Roßkopf zuletzt 3.500 Beamte zusätzlich zu den 5.500, die derzeit an den deutschen Bahnhöfen im Einsatz sind. Diese Polizistinnen und Polizisten müssten die Möglichkeit erhalten, ohne Anlass Personen zu kontrollieren. Auch KI-gestützte Videoüberwachung wäre nötig – also Kameras, die Gesichter und Verhalten erkennen können. Ein weiteres Anliegen GdP ist, dass die Bahn bei problematischen Großveranstaltungen und vor allem beim Transport zu Sportevents wie Fußballspielen rechtzeitig, konsequent und öffentlich ein Alkoholverbot ausspreche. Das sei wegen der ohnehin präsenten Polizei dann auch realistisch durchsetzbar.
KF (31.01.2025)

