Lesen Sie sich Verträge genau durch!
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Wie Sie sich schützen können

Erschlichene Vertragsabschlüsse

Die Tradition des „Haustürgeschäfts“ hat heute oft einen betrügerischen Hintergrund: Verkäufer sprechen Sie an der Wohnungstür an, bei Kaffeefahrten, auf der Straße oder bei Freizeitveranstaltungen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten. Unseriöse Werber wollen Ihnen Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, Handwerkerdienstleistungen, Versicherungen und vieles andere mehr verkaufen. Manche möchten Sie auch als Mitglied für einen gemeinnützigen Verein werben. Die Täter versuchen, die 14-tägige Widerrufsregelung zu unterlaufen, die für viele dieser Art von Geschäften gilt. Sie sollen als Kundin oder Kunde über den Vertragsabschluss getäuscht werden oder der Vertrag mit Ihnen soll verfälscht werden. Das geht ganz einfach: Die Täter tragen zum Beispiel ein in der Vergangenheit liegendes Datum ein, die Adresse des werbenden Unternehmens ist nicht leserlich oder sie weisen nicht auf das Widerrufsrecht hin. Wenn gemeinnützige Organisationen mit solch wenig seriösen Werbern zusammenarbeiten, ist dies besonders ärgerlich. Deren aggressive Art zerstört Ihre die Spendenbereitschaft auch für andere gute Zwecke.

Was kann ich tun?

Vier Tipps der Polizeiberatung Baden-Württemberg:

  • Lassen Sie sich Zeit! Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen sich nicht beeinflussen oder verwirren.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“, mündliche Absprachen immer unwirksam. Leisten Sie niemals für angebliche Geschenke eine Unterschrift!
  • Achten Sie auf Datum und Unterschriften. Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden – ein fehlendes oder falsches Datum gefährdet Ihr Widerrufsrecht!
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

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