Private Sicherheitsdienste sorgen im öffentlichen Raum für Ordnung
Private Sicherheitsdienste sorgen im öffentlichen Raum für Ordnung

Zusammenarbeit privater Sicherheitsdienste mit der Polizei

Klare Unterscheidung, qualifizierteres Personal

Ob am Bahnhof, am Flughafen, in Einkaufszentren, bei der Bewachung von Asyl-Unterkünften oder im Rahmen von Großereignissen wie Fußballspielen: Vielerorts werden mittlerweile private Sicherheitsdienste eingesetzt. Sie unterstützen die Polizei bei der Absicherung des öffentlichen Raumes. Dies macht in vielen Bereichen Sinn, führt jedoch auch immer wieder zu Spannungen und zu Irritationen bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Entlastung, aber kein Ersatz

In acht Bundesländern arbeitet die Polizei derzeit mit privaten Sicherheitsdiensten zusammen. Nach Schätzungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind aktuell mehr als 200.000 Personen bei diesen Firmen beschäftigt. Zum Vergleich: Bundesweit gibt es etwa 260.000 Polizeikräfte. Was viele Bürgerinnen und Bürger irritiert: Manche Security-Firmen kleiden ihre Beschäftigten in Blautönen ein. Auch wenn auf ihren Uniformen nicht „Polizei“ steht, besteht doch eine Verwechslungsgefahr zu dem Erscheinungsbild der Polizistinnen und Polizisten. Für die Polizei sind die zusätzlichen Sicherheitskräfte jedoch eine große Entlastung. „Ihr Einsatz kann immer da überaus hilfreich sein, wo den Bürgern im öffentlichen Raum durch Präsenz gezeigt wird: Hier wird sich um dein Anliegen gekümmert. Als Ergänzung für die polizeiliche Arbeit ist das sinnvoll,“ meint Jörg Radek, Vorstandsvorsitzender der GdP für die Bundespolizei und stellvertretender Bundesvorsitzender. „Aber das darf natürlich nicht dazu führen, dass die privaten Sicherheitsdienste für die Gefahrenabwehr zuständig sind. Das Gewaltmonopol liegt immer noch bei der Polizei und das muss auch so bleiben!“

Seit 2016 gibt es ein Bewacherregister

Ende Juli 2019 überprüften Polizei und Zoll bei einem Fußballspiel in München 253 Beschäftigte des dort eingesetzten Sicherheitsdienstes. Bei 194 wurden Gesetzesverstöße oder andere Unregelmäßigkeiten festgestellt, die derzeit weiter geprüft werden. Zudem waren 142 Ordner nicht wie erforderlich im nationalen Bewacherregister angemeldet. Ist eine Person dort registriert, dann wird vor ihrem ersten Einsatz überprüft, ob sie zum Beispiel als Mitglied einer verfassungswidrigen Organisation aufgefallen ist oder bereits Vorstrafen hat. Dieses Register hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 eingeführt, als er die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärfte. Hintergrund für die höheren Anforderungen an die Qualifikation und die Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmen und Wachpersonen in sensiblen Bereichen waren gewalttätige Übergriffe durch das Sicherheitspersonal in Asyl-Unterkünften.

Welche Rechte haben Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen?

Wenn Security-Mitarbeiter sehen, dass jemand eine Straftat begeht, dürfen sie den Verdächtigen so lange festhalten, bis die Polizei eintrifft. Sie müssen den Täter demnach auf frischer Tat ertappen. Außerdem muss eine Straftat vorliegen und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Ihr Verhalten muss immer verhältnismäßig und angemessen sein. „Das sieht in der Praxis so aus: Wenn jemand beispielsweise randaliert oder pöbelt, dann ruft das Bewachungsunternehmen die Polizei. Je nach Schwere der Tat entscheiden dann die Polizeikräfte über das weitere Vorgehen“, berichtet Jörg Radek. Er macht zudem klar: „Ein privater Sicherheitsdienst kann für seinen Auftraggeber zwar ein Hausverbot aussprechen. Kommt jemand dem jedoch nicht nach und kehrt wieder zurück, ist das Erteilen eines Platzverweises dann immer noch die Sache der Polizei.“

Jörg Radek, Vorstandsvorsitzender der GdP für die Bundespolizei und stellvertretender Bundesvorsitzender

© GdP-Bundespolizei

Einsatz an Bahnhöfen und Flughäfen

An Bahnhöfen macht es zum Beispiel Sinn, dass private Sicherheitsdienste die Polizei bei der Bekämpfung von Vandalismus unterstützen: „Die Sicherheitsdienste sind für mehr Ordnung am Bahnhof zuständig – die Sicherheit muss aber durch die Bundespolizei garantiert werden“, betont Jörg Radek. Er ärgert sich darüber, wie die Situation bei der Handgepäckskontrolle an Flughäfen wahrgenommen wird. Denn aus finanziellen Gründen wurde die Kontrolle in die Hände privater Sicherheitsfirmen gelegt. „Als Gewerkschaft der Polizei haben wir die Privatisierung der Luftsicherheit immer sehr kritisch gesehen“, erklärt er. „Dahinter steckte der Gedanke: Wir überlassen das den Privaten und es wird alles besser.“ Doch die Sicherheitsdienste kooperieren nicht immer mit der Bundespolizei. So hat die Polizei keinen Einfluss darauf, ob es an einem Tag genügend Sicherheitspersonal gibt oder ob die Beschäftigten ausreichend ausgebildet sind. Die Bundespolizei ist zudem nicht zuständig für die Staus bei den Sicherheitskontrollen: „Derjenige, der die Gewinne abschöpft, ist allein verantwortlich dafür, weil er auch den Personaleinsatz steuert“, führt Radek aus. Die Bundespolizisten, die die Reisenden hinter der Sicherheitskontrolle sehen, sollen lediglich verhindern, dass jemand die Kontrolle durchbricht.

Personalauswahl bei Sicherheitsdiensten muss besser werden

Auf die Zusammenarbeit mit den privaten Sicherheitsdiensten kann und sollte die Polizei jedoch nicht verzichten. Jörg Radek: „Wir haben eine enge Kooperation mit dem Bundesverband des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes. Und auch mit dem Deutschen Städtetag gibt es eine gemeinsame Vereinbarung.“ Doch bei der Auswahl ihrer Beschäftigten müssten die privaten Sicherheitsdienste besser werden, meint der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende. „Das ist für uns ein immerwährender Kritikpunkt: Wir erwarten sowohl von den Firmen als auch vom eingesetzten Personal Zuverlässigkeit.“ WL (30.08.2019)

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