Feuerwehr im Einsatz
Feuerwehr im Einsatz

Durch individuelle Konzepte sollen Baurecht und Arbeitnehmerschutz besser aufeinander abgestimmt werden

Neue Wege im gewerblichen Brandschutz

Beim betrieblichen Brandschutz treffen die Anforderungen des Baurechts und Regelungen zum Arbeitnehmerschutz aufeinander. Zwei ganz unterschiedliche Welten, die durch individuelle Brandschutzkonzepte in Einklang miteinander gebracht werden können. Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut. Diese Regel bewahrheitet sich etwa dann, wenn Mitarbeiter bei Bränden am Arbeitsplatz per Handy direkt die Feuerwehr alarmieren. Der Arbeitgeber ist dann überrascht, wenn plötzlich Einsatzwagen vor der Türe stehen – und er noch nicht einmal mit der Evakuierung begonnen hat. „Viel sinnvoller wäre es, wenn eine in einem Alarmplan festgelegte Notrufkette in Gang gesetzt würde“, meint Lars Oliver Laschinsky vom Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland (vbbd). Dann könnten alle für den Brandfall geplanten Schritte in der vorgesehenen Reihenfolge rasch und effizient ablaufen und es ginge keine Zeit verloren. Wie muss ein Gebäude beschaffen sein, damit es brandsicher ist? Wie müssen Brandabschnitte getrennt sein und welche Fluchtwege sind vorgeschrieben? Das sind klassische baurechtliche Fragen, die für Gewerbetreibende relevant sind. Viel komplexer werden die Bestimmungen aber noch, wenn das Industriebaurecht Anwendung findet und es also um größere Gebäude geht. Es geht dann nicht mehr bloß um technische Maßnahmen. Baurechtliche Anforderungen können vielmehr sogar in die Organisation des Betriebs eingreifen. 

Lars Oliver Laschinsky

Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland (vbbd), © Lars Oliver Laschinsky

Das Baurecht lässt wenig Spielraum

Das Korsett für Gewerbetreibende ist dabei ziemlich eng, erklärt Brandschutzexperte Lars Oliver Laschinsky: „Ein Brandschutzfachplaner erstellt entsprechend den Vorgaben ein Konzept, das gemeinsam mit dem Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wird und nach der Bewilligung umgesetzt werden muss“. Spielraum gibt es allerdings dann bei der konkreten Auswahl von Geräten und Anlagen. Der Gewerbetreibende kann dann natürlich – wie ein privater Bauherr auch – wählen, in welchen Bereichen er besonders hochwertige Produkte einsetzen will, und wo er es beim Mindestmaß belässt. „Wer im Privaten goldene Wasserhähne bevorzugt, kann dann im Betrieb auch teurere und architektonisch hochwertige Rauchabzugsklappen wählen. Wer gerne spart, entscheidet sich für die Standardmodelle.“

Zu wenig Koordination zwischen Baurecht und Arbeitnehmerschutz

Spannend wird es, wenn noch eine zweite Rechtsmaterie berücksichtigt werden muss: das Arbeitsschutzrecht. Verbandschef Laschinsky erklärt die Konflikte anhand eines Beispiels: Im Baurecht ist vorgeschrieben, dass ein gewerbliches Gebäude über zwei Rettungswege verfügt. Allerding gibt es eine wesentliche Einschränkung: Einer der beiden Wege kann auch erst im Ernstfall mit der Hilfe von Rettungsgeräten hergestellt werden. Das heißt in der Praxis: Ein gut zugängliches Fenster, das von der Feuerwehr mit einer Drehleiter erreicht werden kann, ist ausreichend. „Im Arbeitsschutzrecht sieht das jedoch ganz anders aus“, so Laschinsky. „Da steht die Möglichkeit im Vordergrund, sich aktiv selbst zu retten.“ Das bedeutet, dass für Arbeitnehmer zwei unabhängige Fluchtwege zur Verfügung stehen müssen, die im Notfall sofort genutzt werden können – also nicht erst dann, wenn Einsatzkräfte zu Hilfe eilen. 

Individuelle Konzepte auf Betriebsebene

Im Arbeitnehmerschutzrecht ist es wichtig, eine Gefährdungsbeurteilung auf der Ebene des betroffenen Betriebs durchführen. Es muss analysiert werden, welche Gefahren genau dort vor Ort entstehen und auf exakt diese Herausforderungen müssen Antworten gefunden werden. „Da haben Verantwortliche relativ große Freiheit, Maßnahmen zu finden – ob die nun technisch oder organisatorisch sind“, berichtet Brandschutzexperte Laschinsky aus der Praxis. Die Überlegungen sollten dann in Form eines betrieblichen Brandschutzkonzepts ausformuliert werden, an dem Brandschutzbeauftragte, die Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit und idealerweise auch gleich die Fachplaner des Gebäudes mitarbeiten. Mit der Erstellung eines solchen Konzepts sollte bereits möglichst früh begonnen werden, im Idealfall schon beim Stellen des Antrags auf Betriebsgenehmigung.

Teures Lehrgeld für Abstimmungsfehler

Neben dem Baurecht und dem Arbeitnehmerschutz gibt es aber noch einen weiteren Aspekt, der beim gewerblichen Brandschutz von Bedeutung ist: Schließlich gibt es in Betriebsgebäuden auch teure Maschinen oder Anlagen, die vom Baurecht überhaupt nicht berücksichtigt werden. Dennoch ist es von besonderer Bedeutung für Unternehmen, dass etwa Rechenanlagen oder Archive schon aufgrund ihres Werts besonders vor Bränden geschützt werden. In solchen Fällen kommen oft CO2-Anlagen zum Einsatz, die im Ernstfall den von den Flammen benötigten Sauerstoff aus den Räumen verdrängen, ohne Rückstände zu hinterlassen. Solche Brandschutzmaßnahmen sind rechtlich nicht erforderlich, können aber trotzdem im betrieblichen Brandschutzkonzept Niederschlag finden. Dort wird dann auch sichtbar, ob Widersprüche zwischen einzelnen Maßnahmen bestehen: Wenn etwa bereits vorab eine Sprinkleranlage eingebaut wurde, so nützt es wenig, dass der Brand im kostbaren Archiv rückstandsfrei mit CO2 gelöscht wurde. Sobald die automatische Beregnung beginnt, ist das Material trotzdem kaputt – ein teurer Lernschritt.

Sauerstoffreduzierte Räume senken Brandrisiko

Die technische Entwicklung schreitet auch im Brandschutz voran: So werden hochsensible Räumlichkeiten wie Rechenzentren, Hochregallager oder Archive zunehmend durch Sauerstoffreduzierung geschützt. In solchen Räumen halten sich klassischerweise wenige Personen auf, die im Ernstfall einen Brand melden oder bekämpfen könnten. Über technische Maßnahmen wird daher dort der Sauerstoffgehalt so weit reduziert, dass gar kein Brand mehr ausbrechen kann. Mittlerweile sind derartige Technologien bereits so günstig verfügbar, dass sie serienmäßig eingesetzt werden können. „Früher wurde durch technische Mittel wie Brandmelde- oder Löschanlagen rasch Hilfe bei der Bekämpfung des Brandes geboten“, so Brandschutzexperte Laschinsky, „nun helfen Anlagen sogar dabei mit, schon die Entstehung von Bränden zu verhindern.“ 

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