Dunkle Unterführungen, unübersichtliche Parkhäuser, einsame Parkanlagen oder zwielichtige Gegenden gibt es in nahezu jeder Stadt. Sie werden von Fachleuten als „Angsträume“ bezeichnet. Um das Sicherheitsempfinden von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken, richten immer mehr Kommunen die Stelle einer Städtebaulichen Kriminalprävention ein. Ziel ist es, durch eine ansprechende Gestaltung von Häusern und ihrer Umgebung nicht nur das Image eines Wohngebiets positiv zu beeinflussen, sondern auch Tatgelegenheiten zu reduzieren und die Kriminalität zu verringern. Damit das gelingt, müssen Architekturbüros, Stadtplaner und örtliche Polizeibehörden zusammenarbeiten. Aber auch jeder Einzelne kann in seiner Wohnung oder seinem Haus etwas für die eigene Sicherheit tun und damit zur Sicherheit im ganzen Viertel beitragen.
Angsträume sind nicht gleich Tatorte
Angsträume sind Orte, die aufgrund ihrer Lage, Baustruktur und Nutzung von bestimmten Menschen gemieden werden, da sie dort ein erhöhtes Gefühl von Unsicherheit empfinden. Sie fürchten an diesen Orten, Opfer eines Verbrechens zu werden, unabhängig davon, wie gefährlich der Ort tatsächlich ist. Die Polizei unterscheidet dehalb zwischen Angsträumen und tatsächlichen Gefahrenorten beziehungsweise Tatorten. In beiden Fällen hat die Umgebung Einfluss darauf, wie Menschen sich dort verhalten: Können öffentliche Plätze gut eingesehen werden oder gibt es dunkle Ecken? Ist die Umgebung gepflegt oder wirkt sie verwahrlost? Illegale Graffiti, ein kaputter Zaun, Vermüllung und ähnliches können dazu führen, dass Personen verleitet werden, ebenfalls gegen Regeln zu verstoßen. Durch bauliche und gestalterische Maßnahmen kann man Tatgelegenheiten im öffentlichen Raum reduzieren und das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen, die diese Orte nutzen, verbessern. Eine wichtige Funktion dabei übernehmen die örtlich zuständigen Polizeibehörden. Sie beraten Städte und Kommunen bei der kriminalitätsvorbeugenden Gestaltung von Plätzen, Grünanlagen, Gebäuden und Wohnquartieren, aber auch Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Kleinsportanlagen. Ihre Aufgabe ist es, Tatgelegenheitsstrukturen zu erkennen und präventive Maßnahmen zu erarbeiten.
Verbrechensmuster erkennen
Vor allem an Orten, an denen die Kriminalitätsrate hoch ist, übernimmt die Polizei eine entscheidende Rolle bei der Analyse der Situation. Denn in der Regel verfügt nur sie über das Detailwissen zu einer Straftat: Wo liegt der Tatort, wann war der Tatzeitpunkt, was ist erbeutet worden? Diese Informationen lassen Rückschlüsse darauf zu, was den Tatort für den Täter attraktiv gemacht hat, wie zum Beispiel ein geringes Entdeckungsrisiko wegen Uneinsehbarkeit oder gute Fluchtmöglichkeiten. Mittels Crime-Mapping, der Verbrechenskartierung mithilfe modernster Analysetools, kann die Polizei Verbrechensmuster darstellen, analysieren und auswerten. Werden neue Bauvorhaben vor dem Hintergrund einer städtebaulichen Kriminalprävention umgesetzt, stellt die Polizei ihre Erkenntnisse der jeweiligen Kommune, Stadtplanern oder Architekten zur Verfügung. Außerdem bietet die Polizei Ortsbegehungen oder Präventionsrundgänge zur Tages- und Nachtzeit an, um Angsträume und städtebauliche Missstände vor Ort zu analysieren.
Richtlinien bei der Planung
Bei der Neu- oder Umgestaltung von öffentlichem Raum sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Zäune, Mauern und Hecken sowie andere Grenzmarkierungen sollten abtrennen, aber nicht unübersichtliche Nischen und Versteckmöglichkeiten erzeugen.
- Bäume und Strauchbepflanzungen sollten strategisch platziert werden, um das wilde Parken von Fahrzeugen zu verhindern.
- Die Anordnung der Fenster von Wohnungen zu Straßen, Fußwegen und Gassen sollte eine soziale Kontrolle und Überwachung ermöglichen.
- Die Außenbeleuchtung der Wege und Gebäude muss so konzipiert werden, dass keine dunklen Bereiche entstehen. Auch innerhalb der Gebäude sowie in Innenhöfen darf es keine dunklen Ecken geben.
- Parkplätze müssen sauber und gut beleuchtet, jedoch nicht abgelegen sein.
- Die Gebäudekonstruktion, Dächer, Eingangsbereiche und Flure sollten keinen unkontrollierten Zugang zu halböffentlichen und privaten Bereichen erlauben
- Die technischen Standards von Türen und Fenstern und die Konstruktion von Balkonen sollten die Zugangsmöglichkeiten Fremder wirkungsvoll behindern.
- Treppenaufgänge, öffentliche WC-Bereiche, Fahrstühle und Eingangszonen sollten nicht abtrennen, sondern offen und gut einsehbar geplant werden.
Jeder kann Verantwortung übernehmen
Da die Polizei nicht immer und überall vor Ort sein kann, können sich auch Nachbarn durch eine höhere Aufmerksamkeit und Mitverantwortung beim Schutz vor Kriminalität gegenseitig helfen. Um sich besser kennenzulernen und das Sicherheitsgefühl in der Nachbarschaft zu verbessern, können zum Beispiel Nachbarschaftsfeste eine gute Maßnahme sein. Auch eine Hausgemeinschafts-Messenger-Gruppe kann die persönlichen Kontakte und Kommunikation untereinander fördern. Darüber hinaus können folgende Tipps für mehr Sicherheit im Wohngebiet sorgen:
- Sprechen Sie mit den Bewohnern Ihres Hauses und der Nachbarhäuser über das Thema Sicherheit.
- Veranstalten Sie ein Nachbarschaftstreffen mit Vertretern der Polizei und der Kommune.
- Tauschen Sie untereinander Rufnummern, telefonische Erreichbarkeit, Autokennzeichen und Anschriften während Abwesenheiten aus.
- Halten Sie den Hauseingang auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie öffnen.
- Achten Sie auf Fremde im Haus, auf dem Nachbargrundstück oder im Wohngebiet: Sprechen Sie diese Personen direkt an.
- Bitten Sie besonders ältere Nachbarn, immer eine Türsperre vorzulegen und niemals Fremde in die Wohnung zu lassen. Denn Trickdiebe, und Betrüger an der Wohnungstür suchen sich mit Vorliebe alte, alleinstehende Menschen als Opfer.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug immer an beleuchteten oder gut einsehbaren Plätzen ab.
- Lassen Sie sich von Ihrer Polizei über Sicherheitstechniken beraten.
- Informieren Sie sich in unserer Datenbank mit Fachanbietern aus dem Bereich Einbruchschutz über Unternehmen, die mechanische und elektronische Sicherheitstechnik anbieten.
KF (29.11.2024)