Wenn ein Rohr verstopft ist, man sich zu Hause ausgesperrt hat oder die Heizung an einem Wochenende ausgefallen ist, suchen viele Menschen die professionelle Hilfe eines Handwerkers. Vor allem in solchen Notfallsituationen sind Verbraucher froh, wenn sich kurzfristig jemand mit Sachverstand um den Schaden kümmert. Doch bei der Suche nach einem kompetenten Handwerker kann man leicht an Betrüger geraten, die den Schaden entweder nicht beheben oder sogar noch verschlimmern. In jedem Fall aber wird dem Kunden eine stark überhöhte Rechnung präsentiert, die möglichst sofort und in bar beglichen werden soll. Seit Jahren warnen Verbraucherzentralen vor betrügerischen Handwerksunternehmen. Um seriöse Handwerker von Betrügern zu unterscheiden, sollte man sich als Verbraucher vorab ausreichend über Handwerksbetriebe und entstehende Kosten informieren.
Aufdringliche Verkaufsmethoden
Unseriöse Handwerker werben offensiv für ihre Leistungen: Sie verteilen Flyer, schalten Anzeigen in lokalen Medien und natürlich im Internet, wo sie vor allem von Menschen in Notsituationen gefunden werden, die beispielsweise schnell einen Schlüsseldienst brauchen, etwa, weil sie sich abends oder am Wochenende ausgeschlossen haben. Dabei locken die Unternehmen mit Rabatten und perfekten Ergebnissen bei ihren Leistungen. Einige dieser Handwerker sind besonders dreist und klingeln unangemeldet an Haustüren und bieten hier ihre Dienste an. Vor allem im Frühjahr, wenn viele Menschen ihren Garten, ihr Haus oder ihre Wohnung in Ordnung bringen wollen, sind die Betrüger mit dieser Strategie erfolgreich. Sie erklären beispielsweise, dass sie gerade in der Nähe waren, etwa bei einem anderen Kunden in der Nachbarschaft, und sie hätten gesehen, dass der Garten oder das Dach in einem sehr schlechten Zustand sei. Sie bieten an, die notwendigen und dringenden Arbeiten zu einem sehr günstigen Preis schnell zu erledigen. Häufig sehen diese vermeintlichen Handwerker auch Gefahr in Verzug, der schnelles Handeln erfordern würde. Beispielsweise müsste die Dachrinne dringend gereinigt werden, um größere Wasserschäden zu vermeiden. Mit diesem Argument wird dann die Erstellung eines Kostenvoranschlags abgelehnt. Verbraucherzentralen warnen vor dieser Masche, denn die Betrüger erhoffen sich eine spontane Beauftragung noch an der Haustür. Außerdem wird auf Barzahlung bestanden. Häufig soll der Kunde sogar mit einem hohen Betrag in Vorkasse gehen. Geht man auf dieses Angebot ein, werden die Leistungen unsachgemäß oder gar nicht erbracht. Manche der betrügerischen Handwerker verschwinden mit der Anzahlung, unter dem Vorwand Materialien zu besorgen. Versuchen Verbraucher dann, die genannte Firma zu kontaktieren, stellt sich meist heraus, dass diese gar nicht existiert. Werden die Arbeiten tatsächlich ausgeführt, kommt es nicht selten in deren Verlauf zu Nachforderungen des Handwerkers. Angeblich, weil der Schaden größer sei als ursprünglich gedacht. Der Kunde akzeptiert das meist, denn die Arbeiten sollen ja zu Ende gebracht werden. Natürlich erwartet der Handwerker weiterhin Barzahlung. Werden die Arbeiten tatsächlich abgeschlossen, bekommt der Kunde keine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, sondern allenfalls eine formlose Quittung. Eine Gewährleistung auf die ausgeführten Leistungen kann damit natürlich nicht eingefordert werden.
Vorher informieren
Grundsätzlich sollten unbekannte Anbieter nie spontan an der Haustür beauftragt werden. Damit man nicht auf unseriöse oder überteuerte Handwerkerleistungen hereinfällt, empfehlen die Verbraucherberatungsstellen, sich vorab über seriöse Unternehmen in der Nähe zu informieren. Vor allem sollte man in Erfahrung bringen, welche ortsansässigen Handwerkerfirmen einen Notdienst haben wie etwa Schlüsseldienste oder Heizungsfirmen. Außerdem sollte man von Handwerkerfirmen immer einen detaillierten Kostenvoranschlag inklusive Mehrwertsteuer anfordern. Bei Unternehmen, die dies verweigern, kann das ein Indiz für mangelnde Seriosität sein. Außerdem ist es immer sinnvoll, Angebote von mehreren Handwerkern miteinander zu vergleichen.
Wer auf ein Unternehmen über Anzeigen, Flyer oder Visitenkarten aufmerksam wird, sollte überprüfen, ob der Handwerksbetrieb tatsächlich existiert und an der angegebenen Adresse seinen Sitz hat. Auch die Internetseiten der Firmen können einen ersten Eindruck von ihren Leistungen und ihrer Seriosität vermitteln. Dabei sollte man sich aber nicht von vermeintlich professionellen Webseiten eines Unternehmens blenden lassen. Hier sollte vor allem das Impressum genau betrachtet werden. Zweifelt man an der Vertrauenswürdigkeit eines Handwerksunternehmens, kann man sich an die Handwerkskammern wenden und sich nach dem Betrieb erkundigen. Wenn sich Handwerksbetriebe selbstständig machen, müssen sie ihr Unternehmen ordnungsgemäß anmelden und in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sind sie dort nicht angemeldet oder aufgelistet, darf man an ihrer Seriosität berechtigte Zweifel haben.
Von der Auftragserteilung bis zur Abnahme
Wenn der Kostenvoranschlag geprüft und der genaue Umfang der Leistungen, der Ausführungstermin sowie die Vergütung schriftlich festgehalten wurden, können die Arbeiten beginnen. Wenn sich bei der Durchführung der Arbeiten plötzlich herausstellt, dass der veranschlagte Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, muss der Handwerker dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Wenn die Kostensteigerung 15 bis 20 Prozent überschreitet, kann der Werkvertrag mit dem Handwerker auch gekündigt werden. Allerdings muss die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung bezahlt werden.
Sind die Arbeiten abgeschlossen, erfolgt die Abnahme. Prüfen Sie die Handwerksleistungen ausführlich. Im Idealfall ziehen Sie einen Experten wie etwa einen Architekten oder Bauleiter hinzu. Wenn Mängel festgestellt werden, sollten Sie im Abnahmeprotokoll unbedingt den Satz „Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bleibt vorbehalten“ hinzufügen. Bei einem Mangel können Nachbesserungen verlangt werden. Ein Teil des fälligen Rechnungsbetrags kann dabei zurückgehalten werden, bis die Mängel beseitigt sind. Wenn es Probleme oder Streitigkeiten mit einem Handwerker gibt, kann man Rat bei Anwälten oder Verbraucherzentralen suchen. Sachverständige, an die man über die Handwerkskammern kommt, können bei Konflikten Klarheit schaffen – etwa, ob die erbrachte Leistung fachgerecht ausgeführt wurde. Die genannten Maßnahmen lassen sich jedoch nur bei seriösen Firmen umsetzen. Derjenige, der trotz aller Vorsicht Opfer eines betrügerischen Handwerkers wird, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch, wenn nur der Verdacht auf Betrug besteht, sollte die Polizei kontaktiert werden.
TE (27.06.2025)


