Seit 44 Jahren gibt es die Frauenberatungsstelle in Düsseldorf bereits
Seit 44 Jahren gibt es die Frauenberatungsstelle in Düsseldorf bereits

Die Arbeit der Frauenberatungsstelle in Düsseldorf

Häusliche Gewalt: Hier finden Frauen Unterstützung

In Deutschland gibt es mehrere hundert spezialisierte Beratungsangebote für Frauen. Allein im Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sind derzeit über 240 Beratungsstellen und Frauen-Notrufe organisiert. Die Nachfrage ist hoch und steigt weiter. Nach Angaben des bff wurden in den angeschlossenen Fachberatungsstellen im Jahr 2024 erstmals mehr als 100.000 Personen beraten. Zusätzlich verzeichnete das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Jahr 2025 mit 69.526 Beratungen einen neuen Höchststand. Gegenüber dem Vorjahr (61.235 Beratungen) entspricht dies einem Anstieg von rund 13,5 Prozent. Besonders häufig geht es um Gewalt in Partnerschaften: Beim Hilfetelefon standen 2024 in 72 Prozent der Beratungen häusliche oder sexualisierte Gewalt im Mittelpunkt. PolizeiDeinPartner.de hat mit der Sozialarbeiterin Sophie Lessing über ihre Tätigkeit in der Düsseldorfer Frauenberatungsstelle gesprochen.

In diesem Text erfahren Sie:

Mit welchen Themen und Problemlagen wenden sich die Hilfesuchenden an die Düsseldorfer Frauenberatungsstelle?

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt ganz klar auf der Gewaltschutzberatung. Uns erreichen Klientinnen im Alter von 16 bis über 80 Jahre. Insgesamt gibt es bei uns – neben der allgemeinen Frauenberatung – fünf Fachstellen, die zu unterschiedlichen Themen beraten. Eine davon ist die Fachstelle für Frauen in Gewaltbeziehungen. Hier erhalten Frauen Beratung rund um die Themen Trennung und Scheidung, vor allem aber bei Häuslicher Gewalt und Nachbeziehungs-Stalking. Oftmals benennen sie zunächst gar nicht ausdrücklich die erlebte häusliche Gewalt, sondern sagen eher: „In meiner Beziehung läuft etwas nicht gut“ oder „Ich würde gerne ein allgemeines Beratungsgespräch führen.“

Sehr viele Anfragen erreichen uns auch in der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt. Dabei geht es um ganz unterschiedliche Erfahrungen: von einer erst vor kurzem stattgefundenen Vergewaltigung über sexualisierte Übergriffe bis hin zu sexualisierten Belästigungen oder Beleidigungen. Wir unterstützen auch erwachsene Frauen, wenn sie wieder mit der erlebten sexuellen Gewalt, etwa aus der Kindheit konfrontiert sind. Häufig wird das Erlebte am Telefon nur vorsichtig angedeutet.

Zudem haben wir im Haus eine Fachstelle für Betroffene von Frauenhandel. Frauen, die von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung betroffen sind, finden hier vielfältige Unterstützung. Diese Fachstelle ist die einzige bei uns, die Frauen geschützt unterbringen kann.

Eine weitere Fachstelle ist die queer-lesbische Beratung. Dort geht es unter anderem um Fragen rund um Coming-out, sexuelle Orientierung und Diskriminierung. Auch Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung aus ihrem Herkunftsland geflohen sind, können sich an diese Stelle wenden – zum Beispiel bei Fragen zum Aufenthaltsstatus oder zu ihren Perspektiven in Deutschland.

Außerdem gibt es bei uns die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt. Sie arbeitet eng mit der Polizei zusammen. In Nordrhein-Westfalen gibt es nach § 34a des Polizeigesetzes die Möglichkeit, dass die Polizei bei häuslicher Gewalt Schutzmaßnahmen einleitet. Die Polizei ist berechtigt, in diesem Fall die gewalttätige Person aus der Wohnung oder dem Haus zu verweisen und zum Schutz vor weiterer Gewalt ein Rückkehrverbot von bis zu 14 Tagen auszusprechen. Der geschädigten Person wird dann ein spezielles Beratungsangebot unterbreitet. Wenn die geschädigte Person der Kontaktübermittlung zustimmt, erhalten wir Name, Anschrift und Telefonnummer und nehmen innerhalb von einem Tag pro-aktiv Kontakt auf. In Düsseldorf ist die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt dafür die zuständige Stelle. Hier werden Menschen aller Geschlechter, die von der Polizei vermittelt werden, pro-aktiv beraten. In den anderen Fachstellen richtet sich unser Angebot nur an Frauen, wobei wir einen breiten Frauenbegriff zugrunde legen: Beratung erhalten alle Menschen, die sich als Frauen verstehen – unabhängig davon, welches Geschlecht im Pass eingetragen ist.

Zusätzlich gibt es noch einige Projekte, die auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sind. In den Fachstellen bieten wir auch Angehörigenberatung an. Das bedeutet: Auch Angehörige aller Geschlechter können sich an uns wenden, etwa Elternteile, Arbeitgeber oder Freunde, die sich Sorgen machen. Ebenso beraten wir Fachkräfte, zum Beispiel Schulsozialarbeiter, Lehrerinnen und Lehrer oder andere Personen, die beruflich mit Betroffenen zu tun haben und Unterstützung im Umgang mit einer konkreten Situation benötigen.

Gab es Veränderungen in den letzten Jahren bei den Anfragen und Themen, mit denen die Klientin auf die zukommen?

In den vergangenen Jahren haben wir zunehmend Beratungsanfragen von Betroffenen erhalten, die digitale Gewalt erlebt haben. Das Thema ist mittlerweile deutlich stärker im öffentlichen Bewusstsein angekommen. Dazu gehört beispielsweise die Überwachung von Frauen mithilfe von Ortungsgeräten oder Tracking-Apps. Auch Formen digitaler sexualisierter Gewalt nehmen zu. Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist es inzwischen möglich, bereits auf Grundlage weniger Fotos täuschend echte Bilder oder Videos zu erstellen, die sexualisierte Inhalte zeigen. Mit solchen Fällen werden wir in der Beratung immer häufiger konfrontiert.

Auch die Corona-Pandemie hatte spürbare Auswirkungen, insbesondere auf das Thema häusliche Gewalt. Viele Betroffene waren über längere Zeiträume mit den gewaltausübenden Partnern in der Wohnung eingeschlossen und hatten kaum Möglichkeiten, Hilfe zu suchen oder die Situation zu verlassen. Aktuell zeigt sich, dass die Vielzahl gesellschaftlicher Krisen, aber auch Kriege und globale Konflikte sich grundsätzlich belastend auf die Lebensrealität unserer Klientinnen auswirken. Eigenes Gewalterleben potenziert die Belastung der Betroffenen dann schnell ins Unermessliche.

Gleichzeitig ist in der Gesellschaft die Sensibilität für Gewalt gegen Frauen gewachsen. Viele Betroffene trauen sich heute eher, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Zudem wissen mehr Menschen, dass es spezialisierte Beratungsangebote gibt und dass sie Unterstützung erhalten können.

Ein Thema, das sich in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich verschärft hat, ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Immer wieder beraten wir Frauen, die sich aufgrund von Gewalterfahrungen trennen möchten, diesen Schritt aber finanziell kaum bewältigen können. Besonders in Großstädten wie Düsseldorf ist es für viele Betroffene nahezu unmöglich geworden, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dadurch entsteht häufig das Gefühl, der Gewaltbeziehung nicht entkommen zu können. Viele Frauen verharren in belastenden und gefährlichen Situationen, weil sie keine realistische Alternative sehen. Wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fehlen, wird der Ausstieg aus einer Gewaltbeziehung erheblich erschwert.

Gemeinsame Kinder können zu einem Mittel werden, um weiterhin Kontrolle und Macht auszuüben

Gemeinsame Kinder können zu einem Mittel werden, um weiterhin Kontrolle und Macht auszuüben

motortion/stock.adobe.com

Was erleben Sie in Ihrer Beratung als besonders heikel?

Ein Aspekt, der oft unterschätzt wird: Häusliche Gewalt endet nicht automatisch mit einer Trennung. Gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, müssen die Eltern weiter im Kontakt bleiben

Wir erleben immer wieder Fälle, in denen eine Frau sich erfolgreich aus einer gewalttätigen Beziehung gelöst hat, die Gewalt aber über die gemeinsamen Kinder fortgesetzt wird. Bei Umgangsregelungen und Übergaben kommt es beispielsweise vor, dass der Vater die Mutter vor den Kindern beleidigt, herabwürdigt, ihr die Erziehungsfähigkeit abspricht oder es sogar zu körperlichen Übergriffen kommt. Die Kinder werden dabei unmittelbar Zeugen dieser Gewalt.

Viele Menschen denken, mit der Trennung sei das Problem gelöst. Tatsächlich können gemeinsame Kinder jedoch zu einem Mittel werden, um weiterhin Kontrolle und Macht auszuüben. Die Gewalt verlagert sich dann von der Partnerschaft auf die gemeinsame Elternschaft.

Das bedeutet für die Betroffenen große Herausforderungen, insbesondere wenn die Kinder noch klein sind und regelmäßige Übergaben notwendig bleiben. In der Beratung suchen wir deshalb gemeinsam nach Möglichkeiten, diese Kontakte sicherer zu gestalten – etwa durch begleitete Übergaben oder die Einbindung neutraler Personen. Solche Lösungen sind jedoch nicht immer umsetzbar.

Deshalb ist es wichtig zu verstehen: Gewalt kann weit über das Ende einer Beziehung hinaus fortbestehen. Gemeinsame Kinder sind häufig der Grund, warum Betroffene über Jahre hinweg mit dem Täter in Kontakt bleiben müssen. Dies ist eine besondere Form des Nachbeziehungs-Stalkings, da hier die gemeinsamen Kinder benutzt werden. Nachbeziehungs-Stalking gibt es aber auch bei Frauen ohne Kinder. Von konkreter Verfolgung über üble Nachrede bis hin zu Cyberstalking sind Beispiele dafür, dass die Gewalt nach der Trennung nicht automatisch aufhört.

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frauenberatungsstelle düsseldorf e.V.
Talstraße 22-24
40217 Düsseldorf
Tel.: 0211 – 68 68 54
[email protected]
www.frauenberatungsstelle.de

Telefonische Beratungszeiten:

montags und mittwochs: 14-18 Uhr
dienstags, donnerstags und freitags: 10-14 Uhr

Adressen von Frauenberatungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim „Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe“ 

Was erwartet Hilfesuchende konkret, die sich bei Ihnen in der Frauenberatungsstelle melden?

Wir sind in Düsseldorf eine vergleichsweise große Beratungseinrichtung. Das liegt auch daran, dass unsere Einrichtung seit inzwischen 44 Jahren besteht und von Anfang an das Ziel verfolgt hat, verschiedene Beratungsangebote unter einem Dach zu vereinen. Fachstellen, die bei uns Teil der Einrichtung sind – etwa die Beratung für Betroffene von Frauenhandel –, sind in vielen anderen Städten eigenständige Einrichtungen.

Für Ratsuchende bieten wir feste telefonische Sprechzeiten an. In diesen Zeiten ist immer eine Fachberaterin persönlich erreichbar. Das unterscheidet uns von manchen anderen Beratungsstellen, bei denen zunächst Verwaltungskräfte die Anrufe entgegennehmen. Dadurch kann bereits am Telefon eine erste fachliche Beratung stattfinden.

Betroffene können uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. In der Regel vereinbaren wir zunächst einen festen Beratungstermin, damit wir ausreichend Zeit für das Gespräch haben. In akuten Krisensituationen reagieren wir selbstverständlich flexibel.

Bereits im Erstkontakt klären wir gemeinsam, welche Unterstützung benötigt wird. Falls eine andere Einrichtung in dem Themenfeld oder dem Anliegen spezialisiert ist, vermitteln wir bei Bedarf entsprechend weiter.

Die Zahl der Anfragen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Unser Ziel ist es weiterhin, innerhalb von ein bis zwei Wochen einen ersten Beratungstermin anzubieten. Bei besonders hoher Auslastung kann die Wartezeit jedoch auch einmal bis zu drei Wochen betragen.

TE (26.06.2026)

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