Wer heutzutage nach einer neuen Wohnung sucht, schaut oft als erstes im Internet nach. Was viele dabei jedoch nicht ahnen: Nicht alle Anzeigen auf den beliebten Immobilienportalen sind echt. Hinter einigen der dort angebotenen Objekte stecken Kriminelle, die Wohnungssuchende mit Fake-Inseraten in die Falle locken wollen. Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, welche Betrugsmaschen besonders häufig vorkommen und wie Sie sich vor Immobilienbetrügern im Internet schützen können.
Dreiste Maschen
Die Immobiliensuche ist dank des Internets heutzutage so einfach wie nie. Über das letzte Jahrzehnt hat sich durch viele einschlägige Portale ein umfangreiches Angebot etabliert. Mit nur wenigen Angaben in den Suchfeldern werden auf diesen Webseiten schnell passende Wohnungen oder Häuser angezeigt, die den persönlichen Wunschkriterien des Interessenten entsprechen. Doch auch Betrüger haben Immobilienportale für sich und ihre Zwecke entdeckt und versuchen, für nichtexistierende Scheinwohnungen Geld zu kassieren. „Dabei fallen bestimmte Maschen immer wieder auf“, weiß Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. „Ein Klassiker ist zum Beispiel, wenn mich der angebliche Eigentümer nach einer ersten Kontaktaufnahme anschreibt und sagt, er könne selbst nicht zum Besichtigungstermin kommen. Stattdessen würde er den Schlüssel per Post zuschicken oder über einen Vermittler aushändigen. Dafür solle man aber bereits eine Kaution zahlen, also in Vorkasse gehen. „In einem solchen Fall ist immer Vorsicht geboten. In der Regel ist in diesen Fällen das vorab gezahlte Geld weg – eine Wohnungsbesichtigung findet gar nicht erst statt.“ Eine andere häufige Methode ist, dass Betrüger eine Gebühr dafür verlangen, um Interessenten in eine angeblich exklusive Vorauswahl aufzunehmen. „Dieses Vorgehen beobachten wir besonders in Städten und Regionen, in denen die Wohnungsnot besonders groß ist“, erklärt die Verbraucherschützerin. „Auch in diesen Fällen sollte man skeptisch werden. Genauso wie in den Fällen, in denen Immobilien direkt zur Miete angeboten werden, ohne dass man die Möglichkeit hat, diese zu besichtigen – und vorab eine entsprechende Mietkaution verlangt wird.“ Auch hier gilt: Ein solches Inserat stammt höchstwahrscheinlich nicht von einem seriösen Vermieter.
Vorsicht in Uni-Städten
Jahr für Jahr ziehen zu Beginn des Sommer- und Wintersemesters zehntausende Erstsemester an ihren neuen Studienort und suchen Orientierung in ihrer neuen Heimat. Das führt dazu, dass in besonders beliebten Uni-Städten die Nachfrage nach Mietwohnungen und Zimmern im März/April und September/Oktober besonders groß ist. „Auch der Druck auf die Studentinnen und Studenten wächst, vor Vorlesungsbeginn möglichst schnell eine passende Unterkunft zu finden“, so Carolin Semmler. „Das wissen leider auch die Kriminellen und nutzen diese Situation schamlos aus.“ Denn in den Studentenstädten sind die Mieten wegen des umkämpften Wohnungsmarktes und der häufigen Ein- und Auszüge in der Regel sehr hoch – und die gemeinen Fake-Angebote damit am lukrativsten. „Folglich ist der Semesterbeginn immer eine Phase, bei denen nicht nur Studierende, sondern alle Wohnungssuchenden besonders aufmerksam sein sollten.“
Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
© VZ NRW
Betrug via Phishing
Im Namen von Immobilienportalen versenden Kriminelle auch immer häufiger betrügerische Phishing-Mails. Ziel ist es, persönliche Daten von registrierten Kundinnen und Kunden dieser Portale auszuspionieren. In den E-Mails werden die Adressaten etwa dazu aufgefordert, sich über einen mitgeschickten Link mit ihren persönlichen Zugangsdaten des Immobilienportals einzuloggen oder einen mitgeschickten Anhang zu öffnen. Loggen sie sich über diesen Link ein, gelangen sie jedoch auf eine gefälschte Log-In-Seite, über die Betrüger ihre Zugangsdaten abfangen können. Angehängte Dateien können zudem gefährliche Schadsoftware enthalten.
Gesundes Misstrauen schützt
Um gefälschte Inserate von seriösen Anzeigen zu unterscheiden, können einige Warnsignale hilfreich sein. „Bei Vorkasse sollte man auf jeden Fall immer hellhörig werden und auf keinen Fall für etwas zahlen, das man noch nicht bekommen hat“, mahnt Carolin Semmler. Eine Mietkaution wird immer erst dann fällig, wenn auch tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde und die Kaution darin vereinbart wurde. Besondere Vorsicht ist auch dann geboten, wenn ein ungewöhnlich niedriger Preis ins Auge sticht, also eine Traumwohnung zur Schnäppchensumme angeboten wird: „Wenn das Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, sollte man grundsätzlich misstrauisch sein“, rät auch die Verbraucherschützerin. „Ist man sich nicht sicher, welcher Preis dem Durchschnitt für die angebotene Lage entspricht, kann man sich zum Beispiel bei der zuständigen Kommune erkundigen und nach dem aktuellen Mietpreisspiegel fragen.“ Wichtig sei außerdem, darauf zu achten, welche Angaben der Immobilienanbieter zu seiner Person macht und ob ein Impressum vorhanden ist. Fehlt dieses oder ist unvollständig, kann auch das ein Indiz für Betrug sein. Gleiches gilt für die Texte der Inserate, die bei unseriösen Angeboten häufig sehr holprig klingen oder Fehler enthalten, etwa weil sie über ein Übersetzungsprogramm automatisch generiert wurden. Ist man hingegen (mutmaßlich) bereits auf eine gefälschte Anzeige hereingefallen, indem man etwa eine Kaution per Vorkasse überwiesen hat, kann man immer versuchen, das Geld von seiner Bank zurückzubekommen. Außerdem sollte man unbedingt Strafanzeige bei der Polizei stellen. „Wichtig ist auch, das entsprechende Immobilienportal zu informieren – auch wenn man nur das Gefühl hat, dass bei einem Angebot etwas nicht mit rechten Dingen zugeht“, ergänzt Semmler. „Solche Beschwerden werden in der Regel gesammelt und das Portal kann den Anbieter daraufhin sperren.“
KF (Stand 17.12.2021)